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   BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96   

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BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96 (https://dejure.org/1997,4187)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96 (https://dejure.org/1997,4187)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 26 W (pat) 4/96 (https://dejure.org/1997,4187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Markenschutz - Verwechslungsgefahr bei sinngemäß starker Ähnlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 1025
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Auch unter Zugrundelegung dieser eher engen Auslegung des Begriffs der gedanklichen Verbindung ist eine solche zwischen den Bezeichnungen "Traubenfreund" und "Rebenfreund" in sinngemäßer Anknüpfung an die zu WZG §§ 5, 31 vom BGH aufgestellten Rechtsgrundsätze jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Verkehr die Unterschiede zwischen den Marken zwar erkennt, gleichwohl aber die betriebliche Herkunft der Waren verwechselt, weil ihm die gleiche betriebliche Herkunft durch einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Stammbestandteil und durch die Art der übrigen, abweichenden Markenbestandteile nahegelegt wird (GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Marken erfahrungsgemäß häufig nicht unmittelbar nebeneinander auftreten und nicht miteinander verglichen werden können, sondern der Verkehr die Unterscheidung auf Grund eines zumeist nur ungenauen Erinnerungsbildes vornehmen muß, für das erfahrungsgemäß die Übereinstimmungen stärker prägend sind als die Unterschiede (BGH GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Die Anforderungen an den Abstand, den die angemeldete Marke von der Widerspruchsmarke einhalten muß, sind deshalb nicht gering anzusetzen (BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Auch unter Zugrundelegung dieser eher engen Auslegung des Begriffs der gedanklichen Verbindung ist eine solche zwischen den Bezeichnungen "Traubenfreund" und "Rebenfreund" in sinngemäßer Anknüpfung an die zu WZG §§ 5, 31 vom BGH aufgestellten Rechtsgrundsätze jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Verkehr die Unterschiede zwischen den Marken zwar erkennt, gleichwohl aber die betriebliche Herkunft der Waren verwechselt, weil ihm die gleiche betriebliche Herkunft durch einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Stammbestandteil und durch die Art der übrigen, abweichenden Markenbestandteile nahegelegt wird (GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 03.06.1966 - Ib ZR 79/64

    Herstellung und Vertrieb eigener und ausländischer Spirituosen - Beanstandung

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Bezeichnung "-freund" für die beanspruchten Waren schutzunfähig oder nur schwach kennzeichnend wäre (BGH GRUR 1966, 615, 616 - KING SIZE; BPatG GRUR 1995, 416, 417 - Rebenstolz).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 19.11.1997 - 26 W (pat) 4/96
    Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Marken erfahrungsgemäß häufig nicht unmittelbar nebeneinander auftreten und nicht miteinander verglichen werden können, sondern der Verkehr die Unterscheidung auf Grund eines zumeist nur ungenauen Erinnerungsbildes vornehmen muß, für das erfahrungsgemäß die Übereinstimmungen stärker prägend sind als die Unterschiede (BGH GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Aufgrund ihres im Wesentlichen übereinstimmenden Sinngehalts würden die Vergleichsmarken genauso begrifflich verwechselt wie im Kollisionsverfahren "Rebenfreund/Traubenfreund" (BPatG 26 W (pat) 4/96 = GRUR 1998, 1025).

    Die Entscheidung im Kollisionsverfahren "Rebenfreund/Traubenfreund" (BPatG 26 W (pat) 4/96 = GRUR 1998, 1025) sei durch den Beschluss zu "Rheinhessen Wine Lovers" (BPatG 26 W (pat) 553/18) überholt.

    ccc) Die von der Widersprechenden angeführte Entscheidung des BPatG vom 19. November 1997 zu Rebenfreund/Traubenfreund (26 W (pat) 4/96 = BPatGE 39, 208 = GRUR 1998, 1025), in der aufgrund ihres im Wesentlichen übereinstimmenden Sinngehalts die Vergleichsmarken begrifflich verwechselt wurden, kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • OLG München, 26.09.2019 - 6 U 1091/19

    Nichtigerklärung der für Dienstleistung Werbung beanspruchten Marke einer

    Eine solche setzt voraus, dass sich Begriffe gegenüberstehen, die ihrem Sinn nach vollständig oder doch im Wesentlichen übereinstimmen (Hacker in Ströbele/Hacker a.a.O, § 9 Rn. 301 m.w.N.; vgl. auch BGH Mitt 1968, 196, 197 - Jägerfürst/Jägermeister; BGH NJW-RR 1991, 1066 - Jenny/Jennifer; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund/Traubenfreund).
  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Hierbei können neben den übereinstimmenden auch die jeweils abweichenden Elemente von wesentlicher Bedeutung sein, indem sie z.B. wegen eigener Kennzeichnungsschwäche oder einer an Marken desselben Unternehmens erinnernden Wortbildung die Aufmerksamkeit des Verkehrs auf den gemeinsamen Markenteil lenken und diesen als das eigentliche Betriebskennzeichen erscheinen lassen (vgl. Althammer/Ströbele, a.a.O., § 9 Rdn. 221; BPatGE 40, 26, 31 "KIMBOY'S/KIMLADY"; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026f "Rebenfreund"; GRUR 2001, 518, 520 "d3.net/d.3"; MittdtschPatAnw 2001, 79, 80 "Del Monte").
  • BPatG, 30.03.2012 - 29 W (pat) 96/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUMANPOWER (Wort-Bild-Marke)/MANPOWER" - zur

    Unmittelbare begriffliche Verwechslungen sind zu befürchten, wenn sich Wörter der deutschen oder einer gängigen Fremdsprache gegenüberstehen, die ihrem Sinn nach vollständig oder doch im Wesentlichen übereinstimmen, also Synonyme darstellen (BGH Mitt 1968, 196, 197 -Jägerfürst/Jägermeister; NJW-RR 1991, 1066 - Jenny/Jennifer; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund/Traubenfreund).
  • BPatG, 20.12.2019 - 29 W (pat) 608/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "WE.RE/WE (Unionswortmarke)/WE (IR-Wort-Bild-Marke)"

    30.03.2012, 29 W (pat) 96/10 Rn 55 - HUMANPOWER/MANPOWER; GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund/Traubenfreund).
  • BPatG, 02.08.2017 - 28 W (pat) 564/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Jacob AUTOGLAS Ihr Autoglas Favorit

    (b) Eine Gefahr, dass die Streitmarken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden, kann auch in der Weise gegeben sein, dass das angegriffene Zeichen infolge desselben charakteristischen Aufbaus wie die Widerspruchsmarke deren Inhaber zugeordnet wird (vgl. BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 f. - Rebenfreund; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9, Rdnr. 510).
  • BPatG, 11.03.2013 - 24 W (pat) 89/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Girls´Secret (Wort-Bildmarke)/women´secret

    Entgegen der von der Widersprechenden vertretenen Rechtsauffassung sind die Kollisionszeichen begrifflich nicht deshalb verwechselbar ähnlich, weil "Girl"s Secret" und "women"secret" ihrem Sinn nach Synonyme darstellen könnten (vgl. hierzu u. a. BGH Mitt. 1968, 196, 197 - Jägerfürst/Jägermeister; BGH NJW-R 1991, 1066 - Jenny/Jennifer; OLG Düsseldorf GRUR 1983, 772, 773 - Lange Kerls; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund).
  • BPatG, 28.09.2011 - 26 W (pat) 553/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Märchenwein/ROTKÄPPCHEN" - keine mittelbare

    Diese kann gegeben sein, wenn trotz der erkannten begrifflichen Unterschiede wegen einer Ähnlichkeit des Sinngehalts und einer einander entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit i. S. v. Serienmarken geschlossen werden kann (BGH Mitt. 1968, 196, 197 - Jägerfürst/ Jägermeister; BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 f. - Rebenfreund/Traubenfreund).
  • BPatG, 24.09.2008 - 26 W (pat) 88/07

    Dornröschen ./. Schneewittchen

    Die von der Widersprechenden zitierte Entscheidung "Rebenfreund/Traubenfreund" (BPatG GRUR 1998, 1025, 1027) finde keine Anwendung, da "Reben" und Trauben" begrifflich ähnlich seien, was auf die genannten Märchenfiguren nicht zutreffe.
  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 81/02
    Der weitere Zeichenteil "Mobi-" weist aufgrund des produktbeschreibenden Charakters als Hinweis auf "Mobilität" bzw. "mobil" (= beweglich) eine nur geringe Kennzeichnungskraft auf, wodurch die Aufmerksamkeit des Verkehrs in erster Linie auf den weiteren Bestandteil gelenkt wird und diesen als das eigentliche Betriebskennzeichen erscheinen lässt (vgl. BPatG GRUR 1998, 1025, 1026 - Rebenfreund; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - "WISCHMAX/Max").
  • BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
  • BPatG, 19.02.2003 - 29 W (pat) 239/02
  • BPatG, 23.03.2005 - 26 W (pat) 53/04
  • BPatG, 04.02.2004 - 26 W (pat) 145/01
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