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   BPatG, 14.05.1997 - 26 W (pat) 7/97   

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https://dejure.org/1997,9433
BPatG, 14.05.1997 - 26 W (pat) 7/97 (https://dejure.org/1997,9433)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 26 W (pat) 7/97 (https://dejure.org/1997,9433)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 26 W (pat) 7/97 (https://dejure.org/1997,9433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Nicht immer, aber immer öfter" nicht eintragungsfähig

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies verlangt aber § 8 Abs. 3 MarkenG, der dem Schutz dessen dient, der eine Verkehrsbekanntheit erzielt hat, gegenüber Dritten, die sonst lediglich von seiner Leistung profitieren könnten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 8 RdNr 476; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl, § 8 RdNr 328; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 8 RdNr 423; EuGH GRUR Int 2002, 842 Tz 65 ? Philips; BPatG GRUR 1998, 57, 58 - Nicht immer, aber immer öfter).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Dies verlangt aber § 8 Abs. 3 MarkenG, der dem Schutz dessen dient, der eine Verkehrsbekanntheit erzielt hat, gegenüber Dritten, die sonst lediglich von seiner Leistung profitieren könnten (STRÖBELE/HACKER, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 476; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rdn. 328; FEZER, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 423; EuGH GRUR Int. 2002, 842 Tz. 65 - PHILIPS; BPatG GRUR 1998, 57, 58 - NICHT IMMER, ABER IMMER ÖFTER).
  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 36/05
    Daher muss der Anmelder grundsätzlich für alle in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen die Durchsetzung glaubhaft machen (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; BPatG GRUR 1998, 57, 58 - Nicht immer, aber immer öfter; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. § 8 Rn.327; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 473 m. w. N.).
  • BPatG, 24.05.2005 - 27 W (pat) 126/04
    Daher muss der Anmelder grundsätzlich für alle in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen die Durchsetzung glaubhaft machen (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; BPatG GRUR 1998, 57, 58 - Nicht immer, aber immer öfter; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. § 8 Rn. 327; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 473 m.w.N.).
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