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   BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96   

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BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96 (https://dejure.org/1997,8287)
BPatG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96 (https://dejure.org/1997,8287)
BPatG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 26 W (pat) 60/96 (https://dejure.org/1997,8287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 4 § 37 Abs. 3 § 83 Abs. 2
    Markenschutz - Ausschluß bei Verwendung einer scheingeographischen Angabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96
    "ROSENFELDER" für Wein und Schaumwein nicht schutzfähig (im Anschluß an BGH GRUR 1980, 173 - FÜRSTENTHALER; EuGH GRUR Int 1981, 318 - Klosterdoktor).«.

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bereits entschieden, der Begriff "Irreführung" in Art. 43 der EWG-Verordnung Nr. 355/79 sei in dem Sinn zu verstehen, daß er sich auch auf alle Bezeichnungen bezieht, die geeignet sind, dem Publikum vorzutäuschen, es handle sich um den Namen eines in Wahrheit nicht existierenden Weinbauortes oder die Bezeichnung einer in Wahrheit nicht existierenden Lage (GRUR Int 1981, 318, 324 - Klosterdoktor).

  • EuGH, 26.11.1996 - C-313/94

    Graffione / Ditta Fransa

    Auszug aus BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96
    Diese Rechtsansicht wird auch gestützt durch die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs, es sei nach Art. 12 Abs. 2 Buchst b der Marken-Richtlinie 89/104/EWG nicht unzulässig, daß der Vertrieb von Erzeugnissen, die aus einem Mitgliedstaat stammen, wo sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, verboten wird, weil sie mit einer Marke versehen sind, deren Benutzung ihrem Inhaber im Einfuhrmitgliedsstaat wegen Irreführung der Verbraucher ausdrücklich untersagt ist (GRUR Int 1997, 546, 548 - Graffione/Fransa).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZB 2/78

    Verwechslungsgefahr eines Markennamens für Wein mit einem Weinanbaugebiet -

    Auszug aus BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96
    "ROSENFELDER" für Wein und Schaumwein nicht schutzfähig (im Anschluß an BGH GRUR 1980, 173 - FÜRSTENTHALER; EuGH GRUR Int 1981, 318 - Klosterdoktor).«.
  • BPatG, 18.10.1977 - 26 W (pat) 249/76
    Auszug aus BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96
    Dessen Fehlen allein vermag aber nach Ansicht des Senats eine Täuschungsgefahr nicht auszuschließen (vgl. BPatG GRUR 1978, 593, 594f - FÜRSTENTHALER), da Gemarkungs- und Lagenamen auch dann, wenn sie gemeinsam verwendet werden, oft unterschiedlich ausgestaltet werden.
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96
    Im übrigen kann selbst eine Reihe von Eintragungen gleicher oder ähnlicher Marken nicht zu einer Selbstbindung des Deutschen Patentamts führen und ist erst recht für das funktional selbständige Bundespatentgericht unverbindlich (vgl. BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; BPatGE 32, 5, 9f - CREATION GROSS).
  • BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06

    ACHKARRER CASTELLO

    Davon ist früher häufig bei Bezeichnungen ausgegangen worden, die den Eindruck einer in Wirklichkeit nicht existierenden Weinlage erweckten und deshalb zu unzutreffenden Qualitätsvorstellungen führen konnten (BGH GRUR 1980, 173, 174 -FÜRSTENTHALER; BPatG GRUR 1992, 170 -Schloß Caestrich; GRUR 1998, 717 -Rosenfelder).
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