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   BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95   

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BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95 (https://dejure.org/1997,1062)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1997 - I ZR 94/95 (https://dejure.org/1997,1062)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - I ZR 94/95 (https://dejure.org/1997,1062)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzneimitteleigenschaft - Werbeverbot für Heilmittel - Klagebefugnis für Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz - Krankheitsbegriff des Heilmittelwerbegesetzes - Werbung für Cholesterinwert senkende Mittel

  • werbung-schenken.de

    Lebertran I

    UWG § 1; HWG § 12
    HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

  • Judicialis

    HWG § 12 Abs. 1 i.V. mit Anl. A Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 12 Abs. 1 (i.V.m. Anl. A Nr. 3 )
    "Lebertran I"; Werbung mit der Senkung von Blutfettwerten

  • rechtsportal.de

    HWG § 12 Abs. 1 (i.V.m. Anl. A Nr. 3 )
    "Lebertran I"; Werbung mit der Senkung von Blutfettwerten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 820
  • GRUR 1998, 961
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 15.02.1990 - 3 U 140/89

    Zulässigkeit von Werbeaussagen für ein Knoblauchpräparat

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Diese unterscheidet nicht zwischen endogenen und exogenen Umständen, denn sonst wäre die ausdrückliche Ausnahme für die "alimentäre Fettsucht" nicht erforderlich (OLG Hamburg WRP 1990, 768, 770, durch Nichtannahmebeschluß des Senats v. 13.12.1990 - I ZR 80/90 rechtskräftig).

    Unter diesen Umständen brauchte auch das Berufungsgericht keine weiteren ärztlichen Gutachten zu der Frage einzuholen, ob ernährungsbedingt erhöhte Blutfettwerte aus ärztlicher Sicht Krankheiten seien; denn die fachkundige Beklagte hat keine Anhaltspunkte vorgetragen, die dafür sprechen könnten, daß die Beurteilung des Landgerichts, die mit der des Oberlandesgerichts Hamburg (WRP 1990, 768, 769) übereinstimmt, unrichtig wäre.

    Insbesondere ist nicht erkennbar, daß, worauf bereits das Oberlandesgericht Hamburg (WRP 1990, 768, 769) abgestellt hat, die gesundheitlichen Auswirkungen der exogen bedingten Blutfettwerte Unterschiede gegenüber den endogen bedingten aufwiesen.

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; er verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im Blick auf den weiten Anwendungsbereich des von der Beklagten beworbenen Präparats auch als Kräftigungsmittel und vorbeugend gegen Infektionskrankheiten sind vorliegend neben den im Pharmabereich tätigen Unternehmen überdies auch - jedenfalls weitgehend - die in der Liste aufgeführten Kurkliniken, Unternehmen der Medizintechnik und Unternehmen des Bereichs "Naturheilmittel ..." einzubeziehen; denn es ist naheliegend, daß sie zumindest potentiell zur Beklagten in Wettbewerb treten (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III).

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; er verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Schon die Beeinträchtigung des hohen Schutzgutes der Gesundheit läßt den gerügten Verstoß als eine wesentliche Beeinträchtigung erscheinen (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel).

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Davon ist auch hier auszugehen, nachdem der Kläger in der Revisionsinstanz eine Mitgliederliste unter namentlicher Nennung der ihm angehörenden Gewerbetreibenden vorgelegt hat (vgl. BGHZ 131, 90 - Anonymisierte Mitgliederliste).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Es ist mit den guten kaufmännischen Sitten unvereinbar, die zum Schutze der Gesundheit des einzelnen und der Allgemeinheit erlassenen Vorschriften nicht zu beachten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 114, 354, 360 - Katovit).
  • BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Eine solche liegt vor, wenn eine auch nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers besteht, die geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 21.3.1958 - 2 StR 393/57, NJW 1958, 916, 917; Doepner, HWG § 1 Rdn. 30; Bülow/Ring, HWG § 1 Rdn. 33).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 77/95

    Naturheilmittel - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität

    Auszug aus BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95
    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; er verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95 - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95 - Naturheilmittel, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2019 - 6 U 114/18

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel mit krankheitsbezogenen Aussagen; Begriff

    Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen (BGH GRUR 1998, 961 - Lebertran I zu § 12 Abs. 1 HWG; Zipfel/Rathke LebensmittelR/Rathke, 173. EL, LMIV Art. 7, Rn. 431).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Ob die dem Kläger unmittelbar oder mittelbar angehörenden Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art wie die Beklagte vertreiben, wird wesentlich durch die gemeinsame Zugehörigkeit zur selben Branche oder zumindest angrenzender Branchen bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 29/94, GRUR 1997, 681, 682 = WRP 1997, 715 - Produktwerbung; Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, GRUR 1998, 961, 962 = WRP 1998, 312 - Lebertran I).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinen Urteilen "Warentest für Arzneimittel" (Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95, WRP 1998, 181, 183) und "Lebertran I" (Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, GRUR 1998, 961, 962 = WRP 1998, 312) angenommen, daß die Prozeßführungsbefugnis des klagenden Wettbewerbsvereins zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen bei dem Vertrieb von Arzneimitteln auch mit der Mitgliedschaft von Kurkliniken und Unternehmen der Medizintechnik begründet werden konnte.
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

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  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 101/00

    "Anlagebedingter Haarausfall"; Werbung für Eigenhaartransplantation

    Eine Krankheit liegt vor, wenn eine auch nur unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers besteht, die geheilt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, GRUR 1998, 961, 962 = WRP 1998, 312 - Lebertran I; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 52; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 1 Rdn. 111; Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 33).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 173/95

    Neurotrat forte - HWG - sonstige

    Der Senat hat den Kläger in einer Reihe von Entscheidungen aus jüngster Zeit als befugt angesehen, Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz geltend zu machen; dieser verfügt nach den getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.1997 - I ZR 53/95, WRP 1998, 177, 179 - Fachliche Empfehlung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 51/95, WRP 1998, 181, 182 f. - Warentest für Arzneimittel; Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, WRP 1998, 312, 313 - Lebertran I).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 1/96

    "Vitaminmangel"; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft

    Er verfügt nach den in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern, die dem Pharmabereich (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 77/95, GRUR 1997, 936 = WRP 1997, 1175 - Naturheilmittel; Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, WRP 1998, 312, 313 - Lebertran I) sowie dem Bereich des Vertriebs und der Herstellung von kosmetischen Mitteln zuzurechnen sind (BGH, Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 238/93, GRUR 1997, 541, 542 = WRP 1997, 711 - Produkt-Interview).
  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Ein abstraktes Wettbewerbsverhältnis kann auch zwischen dem Vertrieb von Waren (z. B. Arzneimitteln) und von Dienstleistungen (z. B. Heilung in Sanatorien) bestehen (BGH, a.a.O., Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; WRP 1998, 312, 318 - Lebertran I) "Verwandte" Waren sind in Bezug auf einzelne Arzneimittel nicht nur die unmittelbar damit konkurrierenden, sondern (wegen der Produktionsflexibilität der Hersteller) sämtliche Arzneimittel (BGH, WRP 1998, 177, 179 - Fachliche Empfehlung III), darüber hinaus ggf. auch Medizinprodukte (BGH, WRP 1998, 181, 183 - Warentest für Arzneimittel; a.a.O., Lebertran I), Kosmetika (BGH GRUR 1997, 681, 682 - Produktwerbung) und Nahrungsergänzungsmittel.
  • KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei

    Ein abstraktes Wettbewerbsverhältnis kann auch zwischen dem Vertrieb von Waren (z. B. Arzneimittel) und von Dienstleistungen (z. B. Heilbehandlung im Sanatorium) bestehen (BGH, a. a. O., gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; WRP 1998, 312, 313 - Lebertran I).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 4 U 206/98

    Werberechtliche Ausgestaltung der Arzneimittelwerbung; Ausgestaltung des

    Eine Krankheit im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes liegt immer dann vor, wenn eine Störung der normalen Beschaffenheit des Körpers besteht, die geheilt werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 820, 821 Lebertran I).

    Es ist mit den guten kaufmännischen Sitten unvereinbar, die zum Schutze der Gesundheit des einzelnen und der Allgemeinheit erlassenen Vorschriften nicht zu beachten (vgl. BGH, NJW 1998, 820, 821 Lebertran I).

  • OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 25/02

    Zur Unzulässigkeit von Werbeangaben für ein Streichfett mit cholesterinsenkender

  • LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05

    "Phaseolamin Phase 2" als zur unterstützenden Gewichtskontrolle bei Übergewicht

  • LG Düsseldorf, 09.12.2003 - 4a O 143/03

    Flaschenaufdruck "Patentierter Wirkstoffkomplex"

  • KG, 24.09.2002 - 5 U 76/02

    Zur Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Lebensmittel (hier:

  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 9 U 4/18

    Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis eines Verbandes; unklare Rabattwerbung für

  • KG, 07.03.2003 - 5 U 240/02

    Internetwerbung einer "Schönheitsklinik": Zulässigkeit der Werbung mit

  • OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 236/01

    Werbebeschränkungen für ein Streichfett (diätisches Lebensmittel) gemäß § 18 Abs.

  • OLG Koblenz, 30.05.2000 - 4 U 192/00

    Werbung eines Arztes für Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; Klagebefugnis eines

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