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   OLG Dresden, 09.09.1997 - 14 U 2337/96   

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https://dejure.org/1997,6304
OLG Dresden, 09.09.1997 - 14 U 2337/96 (https://dejure.org/1997,6304)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.09.1997 - 14 U 2337/96 (https://dejure.org/1997,6304)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. September 1997 - 14 U 2337/96 (https://dejure.org/1997,6304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3
    Wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Alterswerbung eines alteingesessenen Brauereiunternehmens

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 171
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 02.04.2008 - 2 U 906/07

    Unzulässige Werbung mit einem nicht zutreffenden Gründungsjahr

    Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt (so zum Beispiel im Fall OLG Dresden GRUR 1998, 171).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 29/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Verwendung des auf Bierkästen und -flaschen

    Ein vormaliger bloßer Zukauf eines Traditionsunternehmens, an dem sich das werbende dann nicht mehr ausrichtet, unterbricht diesen Zurechnungszusammenhang und macht einen Herkunftsverweis auf diese bloße Akquise als auch gegenwärtig maßgeblich mit bestimmenden Produktionsfaktor irreführend (vgl. auch BGH GRUR 1981, 69 [juris Tz. 16] - Alterswerbung für Filialen ; OLG Düsseldorf GRUR 1998, 171, 172; OLG Jena NJOZ 2010, 1216; Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 59, 465 bis 467; Bornkamm in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 5, 5.58 und 5.60 f; Peifer in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 5, 384 f; Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 5, 648 und 652).
  • OLG Jena, 08.07.2009 - 2 U 983/08

    Irreführende Werbung durch Nennung eines unzutreffenden Gründungsjahres einer

    Wird mit dem Gründungsjahr geworben, so ist dies dann nicht irreführend, wenn das angegebene Gründungsdatum zutreffend ist und seit dem genannten Datum eine ausreichende Kontinuität der Unternehmensführung vorliegt (so zum Beispiel im Fall OLG Dresden GRUR 1998, 171).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 109/19
    Ist die wirtschaftliche Kontinuität gegeben, so ist es unerheblich, ob Inhaberwechsel, Rechtsnachfolgen, Änderungen des Firmennamens oder der Rechtsform erfolgt sind (OLG Dresden, GRUR 1998, 171; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/ Feddersen, a.a.O. § 5 Rn. 4.66).
  • BPatG, 12.11.2008 - 28 W (pat) 263/07

    Dt ESTABLISHED in 1900 - Anforderungen an die Glaubhaftmachung des

    Liegt damit aber die von der Markeninhaberin in Anspruch genommene Unternehmenskontinuität vor, steht eine Änderung des Firmennamens der Verwendung der fraglichen Altersangabe ebenso wenig entgegen, wie dies bei einer Änderung der Rechtsform oder einem Inhaberwechsel der Fall wäre (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1998, S. 171, 172 - Seit 1460).
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