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   OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97   

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https://dejure.org/1998,10573
OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97 (https://dejure.org/1998,10573)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1998 - 6 U 194/97 (https://dejure.org/1998,10573)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1998 - 6 U 194/97 (https://dejure.org/1998,10573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97
    Unter dem "Inverkehrbringen" ist jede Handlung zu verstehen, die die Ware dem Verkehr, also Beziehungen außerhalb des Unternehmens zuführt (BGH GRUR 69, 479 f - "Colle de Cologne"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Einl. UWG RZ 206 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97
    Ohne Erfolg beruft sie sich in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung BGH GRUR 84, 545,547 - "SchamotteEinsätze".
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    Vielmehr muss der Auskunftspflichtige alle ihm zur Verfügung stehenden und mit zumutbarem Aufwand erschließbaren Erkenntnisquellen (z. B. Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen; Nachfrage bei Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten) nutzen (vgl. BGH, GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; OLG Köln, GRUR 1999, 337, 339; Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 131).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Der Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG kann, soweit der zur Auskunft Verpflichtete seinen Lieferanten anhand seiner Unterlagen nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen kann, im Einzelfall auch eine Pflicht begründen, diese Zweifel durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären (vgl. hierzu OLG Köln GRUR 1999, 337, 339).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 6 W 67/03

    Anordnung der markenrechtlichen Auskunftserteilung im Verfügungsverfahren

    Eine solche verneint dementsprechend auch die ganz herrschende Auffassung (vgl. Ingerl/Rohnke a.a.O. RZ 6; Fezer a.a.O. RZ 7; Ströbele/Hacker a.a.O. RZ 4; vgl. im übrigen auch die Senatsentscheidungen GRUR 99, 337 - "Sculpture" und GRUR 99, 346 - "Davidoff Cool Water", in denen die Vorschrift ohne nähere Begründung auf Fälle angewandt worden ist, die keine Produktpiraterie darstellten).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2017 - 6 W 83/17

    Zwangsvollstreckung: Auskunftserteilung in fremder Sprache

    Diese kann, soweit der zur Auskunft Verpflichtete seinen Lieferanten anhand seiner Unterlagen nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen kann, auch eine Pflicht begründen, diese Zweifel durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären (vgl. hierzu OLG Köln, GRUR 1999, 337 [339]).
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