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   BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97   

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BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97 (https://dejure.org/1999,168)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - I ZB 6/97 (https://dejure.org/1999,168)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - I ZB 6/97 (https://dejure.org/1999,168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ; Voraussetzungen des Löschungsgrundes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Markengesetzes (MarkenG) ; Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen

  • Judicialis

    WZG § 6a; ; WZG § 1 Abs. 2; ; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 158 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 42 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 586
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr.

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz, wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welches Maß an Unterscheidungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), auch für die Prüfung der Unterscheidungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden ist (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).

    Aus dem von der Markeninhaberin und der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführten Rollenstand kann jedoch ein Hinweis auf eine ursprüngliche Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke nicht entnommen werden, weil nur vier der angeführten Marken die Wörter "Lion" oder "Lions" in Alleinstellung enthalten, so daß schon wegen der geringen Anzahl von Drittmarken von einer Schwächung nicht ausgegangen werden kann (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).

    Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft, er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin, m.w.N.; WRP 1999, 192, 196 - Lions).

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Denn es ist allgemein anerkannt, daß, obwohl eine dahingehende eigene Bestimmung - anders als früher in § 1 Abs. 2 WZG - im Markengesetz nicht enthalten ist, auch die Markenrechtsrichtlinie und das Markengesetz von einer möglichen Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen ausgehen (BGH, Beschl. v. 21.1.1999 - I ZB 15/94 - Canon II, Umdr.

    Obwohl Dienstleistungen generell weder mit den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten Ergebnissen, soweit sie Waren hervorbringen, für ähnlich zu erachten sind, können doch besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahelegen (BGH, Beschl. v. 21.1.1999 - I ZB 15/94 - Canon II, Umdr.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr.

    Die von der Rechtsbeschwerde vertretene weite Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG würde, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden hat, nicht den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie entsprechen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma) und kann deshalb bei der Auslegung der vorerwähnten Bestimmung des Markengesetzes nicht in Betracht gezogen werden.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr.
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu erfolgen hat, impliziert eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 = WRP 1998, 39 - Sabèl/Puma; WRP 1998, 1165, 1166 Tz. 17 ff. - Canon; BGH, Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 28/96, WRP 1999, 192, 194 - Lions; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, Umdr.
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Diesen Gesichtspunkt hat der Senat geprüft, er sieht jedoch keinen Anlaß, insoweit von seiner Rechtsprechung, die auf die jeweilige Prägung des Gesamteindrucks der Marke abstellt, unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Marke handelt, abzurücken (BGH, Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 816 = WRP 1998, 755 - Nitrangin, m.w.N.; WRP 1999, 192, 196 - Lions).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz, wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welches Maß an Unterscheidungskraft einem Zeichen von Hause aus zukommt (BGHZ 46, 152, 161 f. - Vitapur), auch für die Prüfung der Unterscheidungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden ist (BGH WRP 1999, 192, 194 - Lions).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    cc) Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß grundsätzlich eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommt (BGH, Beschl. v. 21.1.1999 - I ZB 15/94, GRUR 1999, 731, 733 = WRP 1999, 928 - Canon II; Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 16/97, GRUR 1999, 586 - White Lion; Beschl. v. 20.1.2000 - I ZB 32/97, GRUR 2000, 883 = WRP 2000, 1152 - PAPPAGALLO).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Das kann angesichts gewisser Überschneidungen im Vertrieb der Ware "Weine" und der Erbringung der in Rede stehenden Dienstleistungen nicht verneint werden (vgl. BGH, Beschl. v. 11.2.1999 - I ZB 6/97, GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BPatG, 16.11.2023 - 30 W (pat) 84/21
    Das gilt vorliegend für den Bestandteil "GOLDEN-", da dadurch der bezeichnete Gegenstand "-HARMONY" mit der Übersetzung "Goldene Harmonie" näher bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion/LIONS; BPatG 29 W (pat) 15/09 - BLUE PANTHER/Panther).

    Vor diesem Hintergrund wird der Verkehr den Bestandteil "GOLDEN-" nicht vernachlässigen und die angegriffene Marke nur insgesamt wiedergeben (vgl. BGH GRUR 1999, 586 - White Lion/ LIONS; BPatG 26 W (pat) 079/03 - SILVER LION /Lion; 32 W (pat) 067/03 - Black Scorpion/ SCORPIONS; 27 W (pat) 102/02 - blue eagle/ EAGLE; 27 W (pat) 191/00 - BLUE EAGLE/EAGLE).

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