Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1526
BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96 (https://dejure.org/1999,1526)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1999 - I ZR 192/96 (https://dejure.org/1999,1526)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - I ZR 192/96 (https://dejure.org/1999,1526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • werbung-schenken.de

    Altkleider-Wertgutscheine

    UWG § 1; RabattG § 1; RabattG § 2
    Wertreklame

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RabattG § 1; ; RabattG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG §§ 1, 2; UWG § 1
    "Altkleider-Wertgutscheine"; Ausgabe von Wertgutscheinen für gebrauchte Kleidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; RabattG §§ 1, 2 - "Altkleider-Wertgutscheine"
    Altkleidersammlung: Wertgutscheine wettbewerbs- und rabattrechtlich zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 117
  • GRUR 1999, 755
  • WM 1999, 1433
  • DB 1999, 1953
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Das ist dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflußt werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set, m.w.N.).

    Ein starker Kaufanreiz geht dabei erfahrungsgemäß von der mit einem rechtlichen Kaufzwang verbundenen Wertreklame aus, bei der eine Geldzuwendung vom Kauf einer Hauptware abhängig gemacht wird (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 88; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 42).

    Überdies ist die rabattrechtliche Beurteilung für die Verkehrserwartung ohne Bedeutung, da sich der Verkehr nicht mit rechtlichen Erwägungen aufhält (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 187/97, GRUR 1999, 264, 266 = WRP 1999, 90 - Handy für 0, 00 DM).

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 150/75

    Anforderungen und Einordnung kopflastiger Vorspannangebote - Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Die damit angesprochene Werbemethode besteht darin, daß als Lockmittel für den Kauf einer zu marktüblichen Preisen angebotenen Hauptware eine andere - meist betriebs- oder branchenfremde - Ware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (vgl. BGHZ 65, 68, 69, 71 f. - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 150/75, GRUR 1977, 110, 111 = WRP 1976, 557 - Kochbuch).

    Das Angebot muß so günstig sein, daß von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, so daß sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (vgl. BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot; BGH GRUR 1976, 637, 638 - Rustikale Brettchen; 1977, 110, 111 - Kochbuch).

  • BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74

    Vorspannangebot

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Die damit angesprochene Werbemethode besteht darin, daß als Lockmittel für den Kauf einer zu marktüblichen Preisen angebotenen Hauptware eine andere - meist betriebs- oder branchenfremde - Ware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (vgl. BGHZ 65, 68, 69, 71 f. - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 150/75, GRUR 1977, 110, 111 = WRP 1976, 557 - Kochbuch).

    Das Angebot muß so günstig sein, daß von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, so daß sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (vgl. BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot; BGH GRUR 1976, 637, 638 - Rustikale Brettchen; 1977, 110, 111 - Kochbuch).

  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 119/74

    Anforderungen an Begriff der Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Die damit angesprochene Werbemethode besteht darin, daß als Lockmittel für den Kauf einer zu marktüblichen Preisen angebotenen Hauptware eine andere - meist betriebs- oder branchenfremde - Ware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (vgl. BGHZ 65, 68, 69, 71 f. - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 150/75, GRUR 1977, 110, 111 = WRP 1976, 557 - Kochbuch).

    Das Angebot muß so günstig sein, daß von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, so daß sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuß der Vergünstigung gelangen können (vgl. BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot; BGH GRUR 1976, 637, 638 - Rustikale Brettchen; 1977, 110, 111 - Kochbuch).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Überdies ist die rabattrechtliche Beurteilung für die Verkehrserwartung ohne Bedeutung, da sich der Verkehr nicht mit rechtlichen Erwägungen aufhält (vgl. BGH GRUR 1974, 345, 346 - Geballtes Bunt; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 187/97, GRUR 1999, 264, 266 = WRP 1999, 90 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Das ist dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflußt werden (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set, m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Die Frage, ob der Kaufmann einen Preisnachlaß einräumt, entscheidet sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (vgl. BGHZ 117, 230, 233 - Rent-o-mat; Köhler/Piper aaO § 1 RabattG Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 176/90

    Glücksball-Festival - Psychologischer Kaufzwang; übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
    Denn es ist mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht zu vereinbaren, daß der umworbene Verbraucher verleitet wird, seine Kaufentscheidung statt nach Preiswürdigkeit und Qualität der angebotenen Ware danach zu treffen, ob ihm beim Kauf besondere zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden (BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 176/90, GRUR 1992, 621, 622 = WRP 1992, 644 - Glücksball-Festival).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Eine solche Wertreklame ist nicht stets wettbewerbswidrig, sie kann aber im Einzelfall - etwa unter dem Gesichtspunkt einer Preisverschleierung, eines übertriebenen Anlockens oder eines psychischen Kaufzwangs - ausnahmsweise gegen die Regeln lauteren Wettbewerbs verstoßen (BGH, Urt. v. 18.9.1997 - I ZR 119/95, GRUR 1998, 475, 476 = WRP 1998, 162 - Erstcoloration; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set; Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 192/96, GRUR 1999, 755, 756 = WRP 1999, 828 - Altkleider-Wertgutscheine; BGHZ 151, 84, 88 ff. - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 980 ff. = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 185/00, GRUR 2003, 804 f. = WRP 2003, 1101 - Foto-Aktion; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein I, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 210/01

    UWG -Recht; "Gratissessel" - werbliche Ankündigung der "Gratisabgabe" eines

    Verstellt die Vergünstigung jedoch den Blick auf das Angebot des Werbenden nicht, sondern schafft sie einen auf dieses aufmerksam machenden oder hinlenkenden Anreizeffekt, so dass es um die Herausstellung der Vorteilhaftigkeit des Angebots selbst geht, bewegt die Wertreklame sich sachlich in den Grenzen einer auf das eigene Angebot des Werbenden hinweisenden Aufmerksamkeitswerbung und ist sie wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1999, 755/756 -"Altkleider-Wertgutschiene"; ders. GRUR 1994, 639/640 -Pinguin-Apotheke"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 1 UWG Rdn. 85 f; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, § 1 UWG Rdn. 192 f, 193 a - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine mit den Maßstäben des § 1 UWG unvereinbare "übertriebene" Anlockwirkung wäre vielmehr nur dann zu bejahen, wenn das Angebot der Gratis-Abgabe des Sessels den Blick auf das umworbene "eigentliche" Angebot verstellte und nicht lediglich auf dieses aufmerksam machte (vgl. BGH GRUR 1999, 755/756 - "Altkleider-Wertgutscheine"; ders. GRUR 1994, 639/640 - "Pinguin-Apotheke").

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Hierbei können die Fälle mißbräuchlicher Kopplungsangebote zu einer einheitlichen Fallgruppe zusammengefaßt werden, die für sämtliche Kopplungsgeschäfte - neben Zugaben sind dies die offenen oder verdeckten Kopplungsangebote (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.11.1995 - I ZR 233/93, GRUR 1996, 363 = WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote) sowie die Vorspannangebote (vgl. BGHZ 65, 68 - Vorspannangebot; BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 119/74, GRUR 1976, 637, 638 = WRP 1976, 555 - Rustikale Brettchen; Urt. v. 28.1.1999 - I ZR 192/96, GRUR 1999, 755, 756 f. = WRP 1999, 828 - Altkleider-Wertgutscheine) - Geltung beanspruchen kann.
  • OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02

    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt;

    Mit den guten Sitten im Wettbewerb sind solche Praktiken nur dann nicht zu vereinbaren, wenn der umworbene Verbraucher in unsachlicher Weise verleitet wird, seine Kaufentscheidung statt nach Preiswürdigkeit und Qualität der angebotenen Ware danach zu treffen, ob ihm beim Kauf besondere zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden (BGH GRUR 1999, 755 - Altkleidersammlung).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 W 36/00

    Kein übertriebenes Anlocken durch Zugabe einer Gratis-Uhr bei relativ hohem

    Das Angebot muss so günstig sein, dass von ihm eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht, die geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen, sodass sie ihre Einkaufsentscheidungen nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität treffen, sondern vor allem danach, wie sie in den Genuss der Vergünstigung gelangen können (BGH WRP 99, 828, 830 - Altkleider-Wertgutscheine).
  • OLG München, 21.12.2000 - 29 U 2565/00

    Verteilung von Produktpäckchen bei Verbraucherumfrage

    Das ist zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihrer wirtschaftlichen Entschließung in unsachlicher Weise beeinflusst werden (BGH WRP 99, 828/829 li. Sp. "Altkleider-Wertgutscheine" m. w. N. für die ständige Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht