Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2255
BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97 (https://dejure.org/1999,2255)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1999 - X ZR 22/97 (https://dejure.org/1999,2255)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - X ZR 22/97 (https://dejure.org/1999,2255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14 (entspr. EPÜ Art. 69 )
    Kontaktfederblock

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1724 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 263
  • GRUR 1999, 914
  • DB 1999, 1599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97
    a) Sind die Merkmale eines erteilten Patentanspruchs bei der angegriffenen Ausführungsform identisch verwirklicht, ist der Einwand abgeschnitten, die als patentverletzend beanstandete Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine Erfindung dar - sogenannter "Formstein"-Einwand (BGHZ 98, 12 ff.).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts seien Aufgabe und Lösung des Klagepatents bei der Prüfung des sogenannten "Formstein"-Einwands (BGHZ 98, 12 ff. - Formstein) keineswegs "ohne jede Relevanz".

    Die Revision rügt dies als rechtsfehlerhaft, weil die Prüfung des "Formstein"-Einwands (BGHZ 98, 12 ff. - Formstein), wonach der wegen Patentverletzung in Anspruch Genommene sich damit verteidigen kann, die als patentverletzend beanstandete Ausführungsform sei durch den Stand der Technik bekannt oder stelle mit Rücksicht auf diesen keine Erfindung dar, die vorherige Feststellung voraussetze, daß die angegriffene Ausführungsform von der Lehre des Klagepatents erfaßt werde.

    Wie der Senat in der Entscheidung "Formstein" dargelegt hat, ist es Sache des aus dem Patent in Anspruch genommenen Beklagten darzulegen und zu beweisen, die als patentverletzend beanstandete Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine Erfindung dar (BGHZ 98, 12, 22).

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Den Vorrang der Ermittlung des dem Anspruchswortlaut beizumessenden Sinns auch dann, wenn eine Patentverletzung durch eine abgewandelte Ausgestaltung zu prüfen ist, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont (BGHZ 105, 1, 10 - Ionenanalyse; Sen.Urt. v. 17.02.1999 - X ZR 22/97, GRUR 1999, 914 - Kontaktfederblock).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses;

    (3) Zwar ist der Einwand des freien Standes der Technik (sog. "Formsteineinwand") im Verletzungsprozess gegen einen auf ein Patentrecht gestützten Unterlassungsanspruch nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BGH GRUR 1986, 803, 805/806 - Formstein [freie nicht erfinderische Weiterentwicklung des Standes der Technik]; GRUR 1999, 914, 916 - Kontaktfederblock ; Kanz in Büscher/Dittmer/Schiwy a.a.O. § 139 PatG, 29; ferner Köhler/Trimborn, ebenda, § 14 PatG, 45 f; Mes a.a.O. § 9, 96; Scharen GRUR 1995, 285, 287).

    Dieser Einwand erfordert aber zum einen schon eine besondere Darlegung (BGH GRUR 1999, 914, 916 - Kontaktfederblock ; vgl. auch Scharen a.a.O. 287).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Gemäß dem Formsteineinwand ist eine angegriffene Ausführungsform dann nicht vom Schutzbereich des Klagepatents erfasst, wenn sie mit der Gesamtheit ihrer Merkmale im Stand der Technik vorweggenommen ist; dabei ist es erforderlich, dass sich die angegriffene Ausführungsform als Ganzes aus dem Stand der Technik ergibt oder jedenfalls nahegelegt und damit nicht erfinderisch ist (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; GRUR 1999, 914 - Kontaktfederblock; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht