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   BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98   

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https://dejure.org/2000,372
BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98 (https://dejure.org/2000,372)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - I ZR 59/98 (https://dejure.org/2000,372)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 (https://dejure.org/2000,372)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verstoß gegen Wettbewerbs-, Handwerks- und ärztliches Berufsrecht sowie sozialversicherungsrechtliche Vorschriften durch Zusammenarbeit von Hörgeräteakustiker und HNO-Arzt bei der Hörgeräteversorgung von

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    HNO-Arzt - Wettbewerb - Verkürzter Versorgungsweg - Hörgerät - Vergütung

  • kkh.de PDF

    Wettbewerbsrecht / Hörgeräte / Verkürzter Versorgungsweg

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BayArztBerufsO Kap. B § 34 Abs. 1 und 5 Fassung/ 12. Oktober 1997; ; SGB V § 126

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; SGB V § 126
    Versorgung eines Patienten mit Hörgerät im so genannten verkürzten Versorgungsweg ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkürzter Versorgungsweg; Wettbewerbsverstoß durch Versorgung mit einem Hörgerät im einem sog. verkürzten Versorgungsweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Abgabe von Hörgeräten im verkürzten Versorgungsweg

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abgabe von Hörgeräten im verkürzten Versorgungsweg

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Verkürzter Versorgungsweg: Kein unlauteres Verhalten eines HNO-Arztes

Sonstiges

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Hilfsmittelversorgung - Neue Regeln für die Hilfsmittelversorgung zum 1. April 2009

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2745
  • MDR 2001, 47
  • GRUR 2000, 1080
  • VersR 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.1981 - VI ZR 80/79

    Schadensersatzpflicht bei Verweisung von Facharzt zu einem bestimmten

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Aus der vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Ansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28. April 1981 (VI ZR 80/79, NJW 1981, 2007, 2008) ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97

    Begründung einer Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Die Zulassung von Hörgeräteakustikern nach § 126 SGB V zur Abgabe von Hilfsmitteln gibt keinen Schutz gegen Wettbewerb durch mehrere Hilfsmittelerbringer, selbst wenn diese einer anderen Berufsgruppe angehören sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.12.1996 - L 5 K 56/95 [Bericht ArztuR 1997, Nr. 1, S. 14] und nachfolgend BSG, Beschl. v. 28.8.1997 - 3 BK 3/97, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.12.1996 - L 5 K 56/95
    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Die Zulassung von Hörgeräteakustikern nach § 126 SGB V zur Abgabe von Hilfsmitteln gibt keinen Schutz gegen Wettbewerb durch mehrere Hilfsmittelerbringer, selbst wenn diese einer anderen Berufsgruppe angehören sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.12.1996 - L 5 K 56/95 [Bericht ArztuR 1997, Nr. 1, S. 14] und nachfolgend BSG, Beschl. v. 28.8.1997 - 3 BK 3/97, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.01.1998 - 4 U 169/97
    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Hamm NJW 1998, 2749) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels den Klageanträgen zu 1 und zu 2 - allerdings beschränkt auf Handlungen gegenüber HNO-Ärzten - stattgegeben.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Ein Recht auf Schutz gegen Wettbewerb kann aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 7, 377, 408 = NJW 1958, 1035, 1038; Scholz in Maunz/Dürig, GG, Art. 12 Rdn. 40 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.1992 - 3 U 126/91
    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Seine Beurteilung des verkürzten Versorgungsweges für Hörgeräte hat das Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 12. März 1992 (3 U 126/91) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91

    Wettbewerbswidrigkeit der Lieferung von Hörgeräten durch einen Lieferanten

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Bereits mit Urteil vom 10. Oktober 1991 (WRP 1992, 186) hat das Oberlandesgericht Hamburg einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber der Beklagten zurückgewiesen.
  • OLG Oldenburg, 02.04.1997 - 2 U 12/97

    Folgen der Häufung grober Verfahrensfehler; Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Auch andere Oberlandesgerichte haben schon vor einigen Jahren die Versorgung von Patienten mit Hörgeräten im verkürzten Versorgungsweg nicht als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. die - noch nicht rechtskräftigen - Urteile OLG Nürnberg WRP 1997, 1212; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.1.1998 - 2 U 12/97; OLG Celle, Urt. v. 11.3.1998 - 13 U 116/97).
  • OLG Nürnberg, 29.07.1997 - 3 U 96/97

    Wettbewerbsverstoß eines HNO-Arztes durch Beteiligung am sogenannten verkürzten

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98
    Auch andere Oberlandesgerichte haben schon vor einigen Jahren die Versorgung von Patienten mit Hörgeräten im verkürzten Versorgungsweg nicht als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. die - noch nicht rechtskräftigen - Urteile OLG Nürnberg WRP 1997, 1212; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.1.1998 - 2 U 12/97; OLG Celle, Urt. v. 11.3.1998 - 13 U 116/97).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich hinreichende Gründe im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255, 256 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben).

    Die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten kann zwar als hinreichender Grund für eine Verweisung angesehen werden (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar auch die Qualität der Versorgung im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ darstellen (BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

    Für die grundsätzliche Trennbarkeit der Leistungen Ohrreinigung und Ohrabdruck spricht auch, dass die Nummern 1565, 1569 und 1570 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwar Vergütungen für die Ohrreinigung durch den Arzt vorsehen, nicht dagegen für die Fertigung eines Ohrabdrucks (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Zutreffend hat das Berufungsgericht diesen Antrag schon deshalb als unbegründet angesehen, weil eine solche Vermittlung - das Gesetz spricht vom Verweisen der Patienten an bestimmte Anbieter - gemäß § 34 Abs. 5 NdsBOÄ nur dann unzulässig ist, wenn für sie kein hinreichender Grund vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Wie der Senat bereits für eine Zusammenarbeit zwischen einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt und einem Hörgeräteakustiker entschieden hat, kommen als sachlicher Grund für eine Verweisung beispielsweise die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten oder in der Vergangenheit gemachte schlechte Erfahrungen mit ortsansässigen Hilfsmittellieferanten in Betracht (BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Damit scheidet ein Verstoß gegen § 1 HandwO aus (vgl. BGH GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen sich hinreichende Gründe i.S. des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ nicht unmittelbar aus dem Bereich der Medizin ergeben (vgl. BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; BGH, Urt. v. 28.9.2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255, 256 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben), sondern können auch mit der Qualität der Versorgung, mit der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und mit schlechten Erfahrungen mit anderen Anbietern begründet werden (BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Soweit der Senat die Mitwirkung von HNO-Ärzten bei der Versorgung von Patienten mit Hörgeräten für medizinisch notwendig gehalten hat (BGH GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung; GRUR 2005, 875, 876 - Diabetesteststreifen), lässt sich dies nicht auf den Streitfall übertragen.

    Auch wenn der Patient das Hörgerät von einem örtlichen Hörgeräteakustiker erhalten hat, muss der HNO-Arzt erneut aufgesucht werden und gegenüber der Krankenkasse die ordnungsgemäße Versorgung bestätigen (BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    An diesem Judikat ist festzuhalten (vgl. auch Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 4 Rn. 11.77; Cyran/Rotta, a.a.O. Rn. 26; Spickhoff, Medizinrecht, 2011, § 34 MBO Rn. 11; Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 1. Aufl. 2012, § 2 ApoG Rn. 14; Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, § 24 Seite 4; allein den Wunsch des Patienten als nicht maßgeblich ansehend BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 -, juris, Absatz-Nr. 48).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Bei den Tätigkeiten, die die Streithelferin in diesem Zusammenhang erbringt, handelt es sich um ärztliche Leistungen, die zum beruflichen Bereich eines HNO-Arztes gehören oder zumindest mit diesem in sehr engem Zusammenhang stehen (BGH Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98 - NJW 2000, 2745).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen

    In den maßgebenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung") werden die für eine Verweisung sprechenden sachlichen Gründe lediglich beispielhaft, nicht aber abschließend genannt.

    Nach § 34 Abs. 5 Nds. BOA ist die ausdrückliche Empfehlung der Versorgung durch einen bestimmten Hörgeräteakustiker nur gestattet, wenn für diese Verweisung ein hinreichender Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Insoweit ist der Arzt sogar verpflichtet, bei seiner Abwägung auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit zu berücksichtigen (vgl. für Kassenpatienten: § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 SGB V. vgl. dazu BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg").

    Die für eine Verweisung sprechenden Gründe sind - wie bereits dargelegt - nicht auf unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile beschränkt, sondern erfassen auch andere sachliche Gründe, wie z. B. die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von zusätzlichen Wegen bei gehbehinderten Patienten, schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Hierunter fällt auch der Vorteil, der sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges ergibt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000, a. a. O.. OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

    aa) Die Zusammenarbeit eines als HNO-Arzt mit einem Hörgeräteakustiker und seine Einbindung in die Abgabe von Hörgeräten im sog. verkürzten Versorgungsweg ist nicht wettbewerbsrechtlich unlauter (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 f. "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich hinreichende Gründe im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 28. September 2000 - I ZR 141/98, GRUR 2001, 255, 256 = WRP 2001, 151 - Augenarztanschreiben).

    Die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten kann zwar als hinreichender Grund für eine Verweisung angesehen werden (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar auch die Qualität der Versorgung im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 NdsBOÄ darstellen (BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

    Für die grundsätzliche Trennbarkeit der Leistungen Ohrreinigung und Ohrabdruck spricht auch, dass die Nummern 1565, 1569 und 1570 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwar Vergütungen für die Ohrreinigung durch den Arzt vorsehen, nicht dagegen für die Fertigung eines Ohrabdrucks (vgl. BGH, GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

    Das Verkaufskonzept der Beklagten sei - das wird im Einzelnen ausgeführt - unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 29. Juni 2000 (- I ZR 59/98, NJW 2000, 2745 ff.) und vom 15. November 2001 (- I ZR 275/99, NJW 2002, 962 ff.) für den verkürzten Versorgungsweg aufgestellten Grundsätze nicht zu beanstanden.

    Soweit die Klägerin Ansprüche aus § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (im Folgenden: MBO) geltend macht, folgt das schon daraus, dass die MBO keine Rechtsqualität besitzt (dazu BGH NJW 2000, 2745, 2746) und ihre Regelungen dementsprechend keine "gesetzlichen Vorschriften" im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sind.

    Da diese inhaltlich mit den Regelungen der MBO übereinstimmen, so dass von der Formulierungen der MBO ausgegangen werden kann (BGH NJW 2000, 2745, 2746), werden im Folgenden - wie von der Klägerin - die jeweiligen Vorschriften der MBO zitiert.

    Die Beklagte, die selbst nicht Adressat der MBO ist, haftet als Anstifterin zum Rechtsbruch bzw. als Störerin, wenn durch ihr Handeln Ärzte zu einem Verstoß gegen die berufsrechtlichen Vorschriften verleitet werden (zur Störerhaftung BGH WRP 2003, 1350, 1352 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; BGH WRP 2005, 205, 206 - Ausschreibung von Ingenieurleistungen; inzident auch BGH NJW 2000, 2745, 2746).

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem vom Landgericht zitierten Urteil vom 29. Juni 2000 (NJW 2000, 2745 ff.) in einem Fall, in dem die beklagte Hörgeräteherstellerin gegenüber HNO-Ärzten für ein Konzept warb, bei dem das Hörgerät im verkürzten Versorgungsweg abgegeben werden und der HNO-Arzt gegen Zahlung eines Honorars von 250 DM für jedes zu versorgende Ohr die erweiterte audiometrische Messung selbst durchführen, selbst den Ohrabdruck abnehmen und das Hörgerät nach Auswahl desselben, digitaler Programmierung und Fertigung des Ohrpassstücks durch die Beklagte indiviuell anpassen sollte, einen Wettbewerbsverstoß der Beklagten mit der Begründung verneint, die Art und Weise der beworbenen Zusammenarbeit zwischen HNO-Ärzten und der Beklagten sei nicht wettbewerbsrechtlich unlauter (BGH NJW 2000, 2745, 2746).

    Würde schon der Vorschlag der Beklagten an die Ärzte, die näher bezeichneten Leistungen für den Patienten im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Beklagten zu erbringen, verboten, würde der Arzt an einer Verweisung des Patienten an die Beklagte auch dann gehindert, wenn sachliche Gründe, etwa die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten, schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern, ganz überwiegend für eine Verweisung an die Beklagte sprächen (BGH NJW 2000, 2745, 2747).

    Dort heißt es jeweils lediglich, es sei weder festgestellt noch von der Revisionserwiderung mit Verfahrensrügen geltend gemacht, dass das vorgesehene Honorar unangemessen hoch gewesen sei (BGH NJW 2000, 2745, 2747 und BGH NJW 2002, 962, 964).

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    dd) Angesichts der strengen und im Grundsatz als abschließend anzusehenden Regelung des § 11 ApoG ist entgegen der Ansicht der Revision kein Raum für eine entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der Senat zur Frage der Zulässigkeit eines verkürzten Versorgungswegs bei Hörgeräten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 bis 1083 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 f. = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung I; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08, GRUR 2011, 345 Rn. 36 bis 48 und 67 = WRP 2011, 451 - Hörgeräteversorgung II; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 68/13, GRUR 2015, 283 Rn. 25 ff. = WRP 2015, 344 - Hörgeräteversorgung III) und bei Brillen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 14 und 31 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 20 ff. = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II) entwickelt hat.
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Nach den für die Senatsentscheidungen zur Versorgung mit Hörgeräten maßgeblichen Feststellungen war der HNO-Arzt ohnehin in den Prozess der Abgabe und Anpassung der Hörhilfe eingebunden (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung).

    dd) Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte darauf, dass es in der Entscheidung "Verkürzter Versorgungsweg" (BGH GRUR 2000, 1080) als zulässig angesehen worden ist, Ohrenärzten durch die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten von Hörgeräten zusätzliche Verdienstmöglichkeiten zu eröffnen.

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil "Verkürzter Versorgungsweg" (Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 = WRP 2000, 1121), das beiden Parteien bekannt ist, dargelegt.

    Es kommt hier deshalb nicht darauf an, daß auch ein solches Vorgehen nicht allgemein wettbewerbswidrig wäre (vgl. dazu auch BGH GRUR 2000, 1080, 1083 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Ein mögliches Eigeninteresse der Beklagten bleibt dem Patienten daher nicht verborgen (vgl. BGH GRUR 2000, 1080, 1083 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Die bloße Möglichkeit, daß die Beklagte Patienten im Beratungsgespräch in wettbewerbswidriger Weise zugunsten von a. beeinflußt, rechtfertigt ein allgemeines Verbot ebensowenig wie der Umstand, daß die Beklagte bei Einschaltung von a. eine sonst nicht gegebene Verdienstmöglichkeit hat (vgl. dazu auch BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

  • VG München, 25.04.2017 - M 16 K 15.5455

    Untersagung der selbstständigen Ausübung des Hörgeräteakustikerhandwerks im

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06

    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

  • OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05

    Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09

    Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 317/02

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Abgabe von Diabetes-Teststreifen durch einen

  • LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10

    Ungefragte Aushändigung des Werbeflyers eins Hörgeräteakustikers durch einen

  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

  • OLG Hamm, 29.08.2006 - 19 U 39/06

    Apotheke darf einzelne Ärzte nicht bevorzugen

  • LG Hamburg, 08.02.2011 - 312 O 669/10

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Werbung eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05

    Arztpraxis und Gewerbe

  • OLG Naumburg, 03.07.2002 - 7 U 67/01

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Verbotes der

  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O 142/06
  • LG Stuttgart, 06.04.2009 - 40 O 148/08

    Der Einsatz von "Testpatienten" durch Wettbewerbszentralen in HNO-Praxen ist

  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O (Kart) 142/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Kooperationsmodells zwischen einer

  • LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13

    verkürzter Versorgungsweg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch:

  • OLG Köln, 16.05.2008 - 6 W 38/08

    Unsachliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungsfreiheit durch Verlosung von

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 113/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Plakatwerbung, der Auslegung von Werbeflyern und

  • OLG Köln, 22.11.2002 - 6 U 77/02

    UWG -Recht

  • OLG Frankfurt, 17.08.2023 - 6 U 109/22

    Kein Verbot der Fernversorgung mit Hörgeräten nach Medizinproduktrecht

  • OLG Koblenz, 11.07.2007 - 4 U 155/07

    Wettbewerbswidrigkeit eines zum Bezug von Arzneimitteln an eine bestimmte

  • OLG München, 11.01.2001 - 29 U 5555/00

    Unzulässige Plakataktion in Arztppraxen - Aussagen zur Leistungsbereitschaft von

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 16 O 9/04

    Zur Frage der Zulässigkeit des sog. verkürzten Versorgungsweges bei Hörgeräten

  • LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06

    Sehhilfen vom Augenarzt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 5 B 90/03

    Krankenversicherung

  • LG Stuttgart, 29.11.2005 - 17 O 565/05

    Ärztliches Berufsrecht; kein wettbewerbswidriges Verhalten bei Beteiligung mit

  • LG Magdeburg, 14.07.2011 - 5 O 311/11

    Zum Anspruch der Mieterin gegenüber dem Vermieter auf Entfernung einer Werbetafel

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