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   BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97   

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https://dejure.org/2000,1308
BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97 (https://dejure.org/2000,1308)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2000 - I ZR 196/97 (https://dejure.org/2000,1308)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - I ZR 196/97 (https://dejure.org/2000,1308)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 153 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1290
  • MDR 2000, 1449
  • GRUR 2000, 1087
  • BB 2000, 1591
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95

    Lager-Verkauf - Beschädigte Ware

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97
    Dabei darf kein zu strenger Maßstab angelegt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 241/94, GRUR 1997, 672, 673 = WRP 1997, 727 - Sonderpostenhändler; Urt. v. 15.1.1998 - I ZR 244/95, GRUR 1998, 585, 586 = WRP 1998, 487 - Lager-Verkauf).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 16/81

    Zulässigkeit einer am Eröffnungstag erfolgenden stündlichen Angebotsänderung bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97
    Zwar soll die Privilegierung der Abschnittsschlußverkäufe ermöglichen, nicht nur die Lager des Einzelhandels, sondern auch die des Großhandels, der Hersteller und ihrer Zulieferer zu leeren, weswegen - anders als beim Räumungsverkauf - ein Nachschieben von Ware und sogar der Verkauf speziell für den Schlußverkauf hergestellter Ware zulässig ist (BGH, Urt. v. 24.2.1983 - I ZR 16/81, GRUR 1983, 383 = WRP 1983, 400 - Stündlich neue Angebote; Piper in Köhler/Piper aaO Rdn. 55 u. 57).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97
    Dabei sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, zu denen u.a. ein besonderes Interesse der Allgemeinheit einschließlich der Verbraucher, eine besondere Anreizwirkung der Werbung für den Umworbenen sowie die Größe des erzielten Wettbewerbsvorsprungs gehören können (BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 31/97, GRUR 1999, 1119, 1121 = WRP 1999, 1159 - RUMMS!, m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 7 Abs. 1 UWG können allerdings auch neue, noch unübliche Werbe- und Verkaufsmethoden als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr eines Unternehmens gehörig anzusehen sein, wenn diese Methoden als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGHZ 103, 349, 353 - Kfz-Versteigerung, m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

    Auszug aus BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97
    Dabei darf kein zu strenger Maßstab angelegt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 241/94, GRUR 1997, 672, 673 = WRP 1997, 727 - Sonderpostenhändler; Urt. v. 15.1.1998 - I ZR 244/95, GRUR 1998, 585, 586 = WRP 1998, 487 - Lager-Verkauf).
  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1587/05

    Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

    Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Durchführung von Sonderveranstaltungen liegt insoweit die Annahme der Spürbarkeit grundsätzlich bereits deswegen nahe (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin, den nicht zu leugnenden Erfolg der Aktion und das durch die Veranstaltung hervorgerufene außerordentliche Öffentlichkeitsinteresse auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur zwei Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

    Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Durchführung von Sonderveranstaltungen liegt insoweit die Annahme der Spürbarkeit grundsätzlich bereits deswegen nahe (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin, den nicht zu leugnenden Erfolg der Aktion und das durch die Veranstaltung hervorgerufene außerordentliche Öffentlichkeitsinteresse auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

    Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Durchführung von Sonderveranstaltungen liegt insoweit die Annahme der Spürbarkeit grundsätzlich bereits deswegen nahe (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin, den nicht zu leugnenden Erfolg der Aktion und das durch die Veranstaltung hervorgerufene außerordentliche Öffentlichkeitsinteresse auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

    Das hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (BGH, WRP 1999, 845 f. - herabgesetzte Schlussverkaufspreise; WRP 2000, 1135, 1137 - ambulanter Schlussverkauf; GRUR 2001, 258 f. - Immobilienpreisangaben; jew. m.w.N.).
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    So kann die Spürbarkeit nämlich zu verneinen sein, wenn die unlautere geschäftliche Handlung allenfalls geeignet ist, für den Handelnden einen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. BGH WRP 2000, 1135; BGH GRUR 2001, 258; Köhler/Bornkamm, UWG, § 3 Rn. 124).
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