Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Fernsehzusatzgerätes mit Werbeblocker ("Fernsehfee"); Wettbewerbsverhältnis zwischen Gerätehersteller und Fernsehsender; Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis; Drittwirkung der Rundfunkfreiheit im Wettbewerbsrecht; Eingriff in den ...
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Blockierung von Werbesendungen
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2029
- ZIP 2000, 48
- MDR 2000, 597
- GRUR 2000, 152
- MMR 1999, 720
- K&R 2000, 33
- ZUM 1999, 953
- afp 1999, 515
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95
Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99
Denn nach der Rechtsprechung des BGH (WRP 1998, 973 - Fotovergrößerungen) gehört auch zum Kreis der - unabhängig von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG klagebefugten - unmittelbar Betroffenen nur derjenige, der zum Verletzer in einem (konkreten) Wettbewerbsverhältnis steht. - OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99
Es ist grundsätzlich anerkannt, dass im Rahmen von § 1 UWG auch zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Ausmaß die beanstandete Maßnahme eine verfassungsrechtlich garantierte Institution in ihrem Bestand gefährdet (z.B. den Bestand der Tagespresse durch "zeitungsähnliche" Anzeigenblätter, vgl. hierzu die Nachweise aus der Rechtsprechung des BGH bei Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, UWG, 21. Aufl., § 1 Rz. 865 UWG, aber auch - insoweit eher zurückhaltend - die Entscheidung OLG Stuttgart WRP 1998, 525 - Zeitung zum Sonntag). - OLG Frankfurt, 13.06.1995 - 6 U 14/95
Piratenkarte zur Entschlüsselung von Pay-TV-Programmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt maßgeblich von denjenigen Fällen, in denen es dem Publikum erleichtert wird, sich mit entsprechenden Hilfsmitteln den unbefugten Zugang zu fremden Leistungen zu verschaffen (vgl. hierzu etwa Senat v. 13.6.1995 - 6 U 14/95, OLGR Frankfurt 1995, 189 = NJW 1996, 264 - Piratenkarte zur Entschlüsselung von TV-Programmen).
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
b) Das Berufungsgericht hat einen Verstoß der Beklagten gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt einer individuellen Behinderung mit Recht verneint (ebenso im Ergebnis LG Frankfurt am Main MMR 1999, 613, 614 f.; OLG Frankfurt am Main GRUR 2000, 152, 153 f.;… Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 414;… a.A. Apel in: Festschrift für Hertin, 2000, S. 337, 349 ff.). - KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung
Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts mit Blick auf denselben Kundenkreis der umworbenen Fernsehzuschauer zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht oder ob ein solches insbesondere angesichts der Verschiedenartigkeit der angebotenen Leistungen zu verneinen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.9. 1999 - 6 U 74/99 - S. 5 - 7; LG Frankfurt, Urteil vom 8.4. 1999 - 2/3 O 97/99 - S. 4 - 6). - LG Hamburg, 07.11.2003 - 308 O 504/03
Kein Hotelfunk ohne Werbung
Insofern besteht auch ein nachhaltiger Unterschied zu anderen Werbeblocker-Systemen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2000, 2029 ff. - Fernsehfee), die erst am Wiedergabegerät eingesetzt und dem Empfangsbereich zugerechnet werden.