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   EuGH, 20.09.2001 - C-383/99 P   

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https://dejure.org/2001,155
EuGH, 20.09.2001 - C-383/99 P (https://dejure.org/2001,155)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2001 - C-383/99 P (https://dejure.org/2001,155)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2001 - C-383/99 P (https://dejure.org/2001,155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen - Wortverbindung Baby-dry

  • markenmagazin:recht

    Baby-dry

  • Europäischer Gerichtshof

    Procter & Gamble / HABM

  • EU-Kommission PDF

    Procter & Gamble / OHMI

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 49
    1. Rechtsmittel - Zulässigkeit - Partei, die mit ihren Anträgen teilweise unterlegen ist

  • EU-Kommission

    Procter & Gamble / OHMI

  • Wolters Kluwer

    Absolutes Eintragungshindernis Unterscheidungskraft; Marken, die ausschließlich aus beschreibenden Zeichen oder Angaben bestehen; Wortverbindung Baby-dry; Voraussetzungen, um ein angemeldetes Zeichen als beschreibend zurückzuweisen

  • Judicialis

    EG-Satzung des Gerichtshofes Art. 49; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung Nr. 40/94 Art. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 28. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, durch das die Ablehnung der Eintragung der Wortbildung "Baby-dry" für Wegwerfwindeln bestätigt worden ist - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 51 (Ls.)
  • GRUR 2001, 1145
  • GRUR Int. 2001, 884
  • GRUR Int. 2002, 47
  • EuZW 2001, 666
 
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Wird zitiert von ... (298)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383) wegen Aufhebung dieses Urteils, soweit darin festgestellt wird, dass die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in ihrer Entscheidung vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) verstoßen hat, anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), vertreten durch O. Montalto und E. Joly als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Die Procter & Gamble Company (im Folgenden: Procter & Gamble) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 8. Oktober 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittelgegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: Amt) vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 (im Folgenden: streitige Entscheidung) wegen Verstoßes gegen Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) - als einziger Aufhebungsgrund - aufgehoben hat, mit der die Beschwerde von Procter & Gamble gegen die Zurückweisung der Anmeldung der Wortverbindung Baby-dry als Gemeinschaftsmarke für Wegwerfwindeln aus Papier oder Zellulose und für Stoffwindeln abgewiesen worden war.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY]) wird aufgehoben, soweit darin festgestellt wird, dass die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in ihrer Entscheidung vom 31. Juli 1998 in der Beschwerdesache R 35/1998-1 nicht gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke verstoßen hat.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    In ihrem letzten Schriftsatz hebt Wrigley hervor, dass der Ausdruck Doublemint voll und ganz die Voraussetzungen erfülle, die der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P (Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251) bezüglich der Marke Baby-dry für die Anerkennung der Unterscheidungskraft einer Wortverbindung festgelegt habe.
  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

    Zur Stützung dieses Vorbringens beruft sie sich auf die Rn. 19 bis 26 des Urteils vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM (C-383/99 P, EU:C:2001:461).

    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM (C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 19 bis 26), die Zulässigkeit eines Rechtsmittels anerkannt, mit dem nicht die Aufhebung eines bestimmten Punkts der Entscheidungsformel des angefochtenen Urteils des Gerichts verfolgt wurde, da sich aus dessen Begründung ergab, dass das Gericht eine Entscheidung getroffen hatte, die nicht ausdrücklich in ihrer Entscheidungsformel zum Ausdruck gebracht worden war.

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Unter diese Vorschrift fallen damit nur solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil vom 20. September 2001, Procter & Gamble Company/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
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