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   OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 116/98   

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OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1999,9697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.1999 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1999,9697)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 20 U 116/98 (https://dejure.org/1999,9697)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwechslungsfähigkeit zweier Marken auf dem Gebiet der Waren/Dienstleistungen für Telekommunikation

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Allein in Fällen, in denen das Handeln eines Unternehmers betriebswirtschaftlich keinen Sinn ergibt, also nur schädigt, nicht aber dem Handelnden unternehmerisch nützt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250), mag eine Vermutung für die Schädigungsabsicht bestehen.
  • LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12

    Zustimmungsklausel bei Software-Weiterverkauf unwirksam

    Eine solche Zweckrichtung kann immer dann angenommen werden, wenn - wie hier - kein sachlicher Grund für die Maßnahme erkennbar ist (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 984, 985; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250).
  • OLG Hamburg, 04.04.2006 - 3 U 10/05

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Benutzung von den Begriff "Post"

    Ohne eine solche Beschränkung des Schutzumfanges bestünde gerade im Hinblick auf eine hohe Bekanntheit des Klagezeichens die Gefahr, dass es nach der Liberalisierung des Marktes hinzutretenden Wettbewerbern von vornherein versagt wäre, Kennzeichen auf ähnliche Weise zu bilden (a.a.O. Seite 1053; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 2001, 247, 248 - T-Auskunft).
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

    Ohne eine solche Beschränkung des Schutzumfanges bestünde gerade im Hinblick auf eine hohe Bekanntheit des Klagezeichens die Gefahr, dass es nach der Liberalisierung des Marktes hinzutretenden Wettbewerbern von vornherein versagt wäre, Kennzeichen auf ähnliche Weise zu bilden (a.a.O. Seite1053; vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR 2001, 247, 248 - T-Auskunft).
  • OLG München, 05.12.2019 - 29 U 3149/18

    Absatzbehinderung durch Grenzbeschlagnahmeanträge von Automobilherstellern

    Das ist immer dann anzunehmen, wenn kein sachlicher Grund für die Maßnahme erkennbar ist (OLG München NJW-RR 1998, 984, 985; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250).
  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 220/00

    Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation -

    Dabei kommt es auf die Frage, ob "T" als Buchstabe in Verbindung mit einem Bindestrich hier wegen einer möglichen Kennzeichnungsschwäche nicht als Stammbestandteil oder Unternehmenshinweis zu dienen geeignet ist, angesichts seiner tatsächlichen Verwendung in Serienzeichen und Markenfamilien und der Gewöhnung des Verkehrs hieran nicht mehr an (OLG Düsseldorf Urt. v. 29. Juni 1999 - 20 U 116/98 - T-Auskunft; BGH GRUR 2002, 542 - BIG).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2000 - 20 U 28/00

    Verwechslungsgefahr - "T.Box" für Teeeinzelhandel und Telekommunikation -

    a) Soweit die Klägerin versucht, die (angebliche) Bekanntheit ihrer Markenfamilien und ihres Konzernzeichens "T" auf die Klagemarke ausstrahlen zu lassen, hat der Senat entsprechende Versuche schon in seiner Entscheidung "T-Auskunft" zurückgewiesen (Urteil vom 29. Juni 1999 - 20 U 116/98 - Revision nicht angenommen durch BGH vom 13.04.2000 - I ZR 208/99 -).
  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 21/01

    Normale Kennzeichnungskraft "sprechender Zeichen" bei

    So wird in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 29.6.1999 (20 U 116/98) zu T-Auskunft (GRUR 2001, 247) darauf hingewiesen, dass am 31.1.1996 7 solcher Marken bereits eingetragen und 21 weitere angemeldet waren.
  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 376/00
    Dabei kommt es auf die Frage, ob "T" als Buchstabe in Verbindung mit einem Bindestrich hier wegen einer möglichen Kennzeichnungsschwäche nicht als Stammbestandteil oder Unternehmenshinweis zu dienen geeignet ist, angesichts seiner tatsächlichen Verwendung in Serienzeichen und Markenfamilien und der Gewöhnung des Verkehrs hieran nicht mehr an (OLG Düsseldorf Urt. v. 29.6.1999 - 20 U 116/98 - T-Auskunft; BGH GRUR 2002, 542 - BIG).
  • LG Hamburg, 15.02.2005 - 312 O 844/04

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bezeichnung "t-markt" als

    Im Gegensatz zu der Entscheidung des OLG Dusseldorf (GRUR 2001, 247 "T-Auskunft" ) bedarf es einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung des "T-" zur Erlangung von Unterscheidungskraft für den Bereich der Telekommunikation nach der Überzeugung der Kammer nicht.
  • LG Hamburg, 22.07.2010 - 315 O 266/09

    Wettbewerbs- und Kartellverstoß: Verweigerung der Zustimmung eines

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