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   OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01   

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https://dejure.org/2001,2256
OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01 (https://dejure.org/2001,2256)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2001 - 6 U 20/01 (https://dejure.org/2001,2256)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 6 U 20/01 (https://dejure.org/2001,2256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Individuelle Ansprechen von Personen auf öffentlichen Orten zu Verkaufszwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HWiG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten auf öffentlichen Straßen und Plätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vertragsakquisition von Telefonkunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 547
  • NJW-RR 2004, 1296 (Ls.)
  • GRUR 2002, 641
  • MMR 2001, 823
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.02.2001 - 6 U 112/00

    Unlautere Vermittlung von Festnetz-Telefongesprächen - Verweisung an anderen

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    In einem unter dem Aktenzeichen 81 O 105/00 bei dem Landgericht Köln geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (= 6 U 112/00 OLG Köln) hat sie die M. o. GmbH, ein sich ebenfalls mit dem Angebot von Dienstleistungen der Telekommunikation befassendes Unternehmen, auf Unterlassung in Anspruch genommen, sog. P.-S.-Verträge dergestalt zu akquirieren oder akquirieren zu lassen, dass Werber u.a. auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Einkaufszentren auf Passanten zugehen und diese individuell auf die "Möglichkeiten" eines solchen Vertrages bei o. ansprechen.

    Diese Art der Kundenansprache ist aus dem Verfahren 81 O 105/00 (LG Köln = 6 U 112/00 OLG Köln) gerichtsbekannt und wird von den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ihren jeweiligen sachlichen Ausführungen gleichermaßen zugrundegelegt, so dass hierdurch die Modalitäten der im Streitfall zu beurteilenden Verletzungshandlung und daher die Vollstreckungsmöglichkeiten des von der Klägerin erstrebten Verbots bestimmt werden.

    Dass und aus welchen Gründen sich die hier zu beurteilende Form der gezielten und individuellen Ansprache potentieller Kunden als mit den Maßstäben des § 1 UWG unvereinbare und daher als wettbewerbswidrig einzuordnende Werbung darstellt, hat der Senat bereits in seinem zu dem Verfahren 81 O 105/00 (LG Köln = 6 U 112/00 OLG Köln) am 02.02.2001 verkündeten Berufungsurteil wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91

    Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    Soweit die Beklagte schließlich noch einwendet, es ergebe einen Wertungswiderspruch, wenn einerseits "unbestellte" Hausbesuche durch Vertreter, mit denen viel stärker als mit der fraglichen Werbeform in die Individualsphäre eingedrungen werde, als wettbewerbskonform erachtet würden (vgl. BGH GRUR 1994, 380/382 -"Lexikothek" - m.w.N.), andererseits jedoch die gezielte und individuelle werbliche Ansprache im öffentlichen Straßenraum (ebenso wie die ohne Einverständnis des Betroffenen vorgenommene Telefonwerbung, vgl. BGH WRP 722/723 -"Telefonwerbung VI"-) als wettbewerbswidrig erachtet werde, lässt auch dies keine abweichende Wertung zu.

    Es trifft zwar zu, dass der BGH im Rahmen seiner - allerdings umstrittenen (vgl. Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdn. 116 ff/119 ff m.w.N.) - wettbewerbsrechtlichen Würdigung unerbetener Hausbesuche durch Vertreter, bei denen Personen ohne vorherige Kontaktaufnahme im häuslichen Bereich angesprochen werden, ausgeführt hat, dass diese grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich zulässig zu erachten seien, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände die Gefahr einer untragbaren oder sonst wettbewerbswidrigen Belästigung oder Beunruhigung des privaten Lebensbereichs gegeben ist (vgl. BGH GRUR 1994, 380/382 -"Lexikothek"-).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00

    Wettbewerbsverstoß: Gezieltes individuelles Ansprechen von Passanten im

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    Die Beklagte, die das Unterlassungsbegehren wegen gegenüber der Bestimmtheit des Antrags vorgebrachter Bedenken bereits für unzulässig hält, führt unter Wiederholung und Vertiefung ihrer erstinstanzlichen Standpunkte sowie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.02.2001 (WRP 2001, 554 ff) näher aus, dass das Landgericht bei seiner Entscheidung eine u.a. auch in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Auffassung der Beklagten tendenziell zum Ausdruck gebrachte Wertung außer Acht gelassen habe, wonach das gezielte und individuelle Ansprechen von Kunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen nunmehr nicht mehr für grundsätzlich wettbewerbswidrig zu halten sei.

    Frankfurt am Main (= Anlage BB 1, Bl. 169 ff d.A. = WRP 2001, 554) - die Verbraucher gegenüber Werbemaßnahmen mittlerweile.

  • BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97

    Werbung am Unfallort IV - Straßenwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    Unfallort IV" - = WRP 2000, 168 sowie -"Pinguin-Apotheke"- =.
  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92

    Pinguin-Apotheke - Berufswidrige Werbung; übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    GRUR 1994, 639) lasse sich entnehmen, dass das gezielte.
  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 50/74

    Werbung am Unfallort II

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    Muss damit gerechnet werde, dass andere Gewerbetreibende in größerer Zahl die gleiche Methode anwenden und es durch die Nachahmung zu einer die Allgemeinheit unerträglich beeinträchtigenden Verwilderung der Wettbewerbssitten kommt, so kann auch diese Auswirkung die Wettbewerbswidrigkeit unter dem Aspekt der Belästigung begründen (vgl. BGH GRUR 1980, 790/791 -"Werbung am Unfallort III; ders. GRUR 1975, 266/267 -"Werbung am Unfallort II"- und a.a.O, 264/265 -"Werbung am Unfallort I"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 57 zu § 1 UWG; Gloy, a.a.O., § 50 Rdn. 34/35; Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 17 zu § 1 UWG - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    verbindet, sondern die Verpflichtung zur Unterlassung, ggf. - bei Verschulden - zum Schadensersatz (BGH NJW 1998, 2531/2532;.
  • BGH, 14.12.1979 - I ZR 29/78

    Werbung am Unfallort III

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01
    Muss damit gerechnet werde, dass andere Gewerbetreibende in größerer Zahl die gleiche Methode anwenden und es durch die Nachahmung zu einer die Allgemeinheit unerträglich beeinträchtigenden Verwilderung der Wettbewerbssitten kommt, so kann auch diese Auswirkung die Wettbewerbswidrigkeit unter dem Aspekt der Belästigung begründen (vgl. BGH GRUR 1980, 790/791 -"Werbung am Unfallort III; ders. GRUR 1975, 266/267 -"Werbung am Unfallort II"- und a.a.O, 264/265 -"Werbung am Unfallort I"-; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 57 zu § 1 UWG; Gloy, a.a.O., § 50 Rdn. 34/35; Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 17 zu § 1 UWG - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01

    Ansprechen in der Öffentlichkeit

    Das Berufungsgericht (OLG Köln GRUR 2002, 641) hat die Berufung der Beklagten unter Berücksichtigung des zweitinstanzlich gestellten Antrags der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wird,.
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 95/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Straßenakquisition

    Die hiergegen gerichtete Berufung wurde mit Urteil des erkennenden Senats vom 27.09.2001 (6 U 20/01 OLG Köln) im wesentlichen zurückgewiesen; der erstinstanzliche Unterlassungsausspruch wurde dahingehend abgeändert, dass das Verbot der beanstandeten Direktwerbemethode zwar die Akquise von Pre-Selection-Kunden auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten, in Einkaufszentren, Warenhäusern und Geschäftspassagen erfasse, jedoch mangels insoweit bestehender Begehungsgefahr nicht - wie von der Klägerin ebenfalls beantragt gewesen - auch auf öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöhe zu erstrecken sei.

    In seinem zu dem Verfahren 6 U 20/01 (84 O 81/00 LG Köln) verkündeten Urteil betreffend die Fa. R. Marketing GmbH hat der Senat sich bereits mit den, auch von der Beklagten des vorliegenden Verfahrens eingewandten Argumenten im einzelnen auseinandergesetzt und dazu folgendes ausgeführt:.

  • BPatG, 18.06.2003 - 29 W (pat) 246/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; GRUR 2002, 641 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 18.06.2003 - 29 W (pat) 247/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; GRUR 2002, 641 - INDIVIDUELLE).
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