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   BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99   

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https://dejure.org/2002,690
BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99 (https://dejure.org/2002,690)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - I ZR 272/99 (https://dejure.org/2002,690)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - I ZR 272/99 (https://dejure.org/2002,690)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Hersteller von Holzhäusern - Werbeslogan - Steinzeit - Pauschale Herabwürdigung - Verständiger Durchschnittsverbraucher - Wortspiel - Sprachwitz - Sachaussage - Systemvergleich - Warenartenvergleich - Vergleichende Werbung - Irreführung

  • Judicialis

    UWG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!; Herabwürdigende Wirkung eines Werbeslogans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!: Diffamierender Werbeslogan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST VORBEI!"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST VORBEI!"

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3399
  • GRUR 2002, 982
  • ZfBR 2002, 770
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Im Streitfall ist nicht die gesetzliche Neuregelung über die vergleichende Werbung in § 2 UWG anzuwenden (zur nunmehr in § 2 UWG umgesetzten Richtlinie 97/55/EG vgl. BGHZ 138, 55 - Testpreis-Angebot; 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; Urt. v. 25.3.1999 - I ZR 77/97, GRUR 1999, 1100 = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung).

    Unerläßliches Erfordernis eines jeden Werbevergleichs ist es daher, daß der Werbende einen für den Verkehr erkennbaren Bezug zwischen mindestens zwei Wettbewerbern, zwischen deren Waren oder Dienstleistungen bzw. ihren Tätigkeiten oder sonstigen Verhältnissen herstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 69/99, GRUR 2002, 75, 76 = WRP 2001, 1291 - "SOOOO ... BILLIG!"?; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 18).

    So ist allein in der Anpreisung der eigenen Waren oder Leistungen in der Regel noch kein Vergleich mit den Waren oder Leistungen von Mitbewerbern zu sehen, weil es dann an einer Gegenüberstellung fehlt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75, 76 - "SOOOO ... BILLIG!"?).

    Um dieses Merkmal zu erfüllen, muß eine Werbung so deutlich gegen einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber gerichtet sein, daß sich eine Bezugnahme auf sie für die angesprochenen Verkehrskreise förmlich aufdrängt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).

    Fehlt es daran, gelten für die Fälle pauschaler Herabsetzung die bisherigen Grundsätze (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung; GRUR 2002, 75, 77 - "SOOOO ... BILLIG!"?; Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 350 ff.).

    Das kann nur dann angenommen werden, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; siehe ferner zur Frage der Herabsetzung bei der vergleichenden Werbung BGHZ 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 89/99, GRUR 2002, 72, 73 = WRP 2001, 1441 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98

    Eröffnungswerbung

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Um dieses Merkmal zu erfüllen, muß eine Werbung so deutlich gegen einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber gerichtet sein, daß sich eine Bezugnahme auf sie für die angesprochenen Verkehrskreise förmlich aufdrängt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).

    Je größer der Kreis der in Betracht kommenden Mitbewerber ist, desto geringer wird dabei die Neigung der Leser sein, eine allgemein gehaltene Werbeaussage auf einzelne Mitbewerber zu beziehen, die von ihr allenfalls pauschal erfaßt werden (BGH GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung).

    Fehlt es daran, gelten für die Fälle pauschaler Herabsetzung die bisherigen Grundsätze (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung; GRUR 2002, 75, 77 - "SOOOO ... BILLIG!"?; Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 350 ff.).

    b) Für die Beurteilung der Frage, ob eine gemäß § 1 UWG wettbewerbswidrige pauschale Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vorliegt, kommt es darauf an, ob die angegriffene Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.1996 - I ZR 183/94, GRUR 1997, 227, 228 = WRP 1997, 182 - Aussehen mit Brille; GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung).

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99

    "SOOOO... BILLIG!"?

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Unerläßliches Erfordernis eines jeden Werbevergleichs ist es daher, daß der Werbende einen für den Verkehr erkennbaren Bezug zwischen mindestens zwei Wettbewerbern, zwischen deren Waren oder Dienstleistungen bzw. ihren Tätigkeiten oder sonstigen Verhältnissen herstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 69/99, GRUR 2002, 75, 76 = WRP 2001, 1291 - "SOOOO ... BILLIG!"?; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 2 Rdn. 18).

    So ist allein in der Anpreisung der eigenen Waren oder Leistungen in der Regel noch kein Vergleich mit den Waren oder Leistungen von Mitbewerbern zu sehen, weil es dann an einer Gegenüberstellung fehlt (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75, 76 - "SOOOO ... BILLIG!"?).

    Fehlt es daran, gelten für die Fälle pauschaler Herabsetzung die bisherigen Grundsätze (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung; GRUR 2002, 75, 77 - "SOOOO ... BILLIG!"?; Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 350 ff.).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Im Streitfall ist nicht die gesetzliche Neuregelung über die vergleichende Werbung in § 2 UWG anzuwenden (zur nunmehr in § 2 UWG umgesetzten Richtlinie 97/55/EG vgl. BGHZ 138, 55 - Testpreis-Angebot; 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; Urt. v. 25.3.1999 - I ZR 77/97, GRUR 1999, 1100 = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung).

    Das kann nur dann angenommen werden, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; siehe ferner zur Frage der Herabsetzung bei der vergleichenden Werbung BGHZ 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 89/99, GRUR 2002, 72, 73 = WRP 2001, 1441 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Im Streitfall ist nicht die gesetzliche Neuregelung über die vergleichende Werbung in § 2 UWG anzuwenden (zur nunmehr in § 2 UWG umgesetzten Richtlinie 97/55/EG vgl. BGHZ 138, 55 - Testpreis-Angebot; 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; Urt. v. 25.3.1999 - I ZR 77/97, GRUR 1999, 1100 = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Das kann nur dann angenommen werden, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1999, 1100, 1102 - Generika-Werbung; siehe ferner zur Frage der Herabsetzung bei der vergleichenden Werbung BGHZ 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 89/99, GRUR 2002, 72, 73 = WRP 2001, 1441 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Im Streitfall ist nicht die gesetzliche Neuregelung über die vergleichende Werbung in § 2 UWG anzuwenden (zur nunmehr in § 2 UWG umgesetzten Richtlinie 97/55/EG vgl. BGHZ 138, 55 - Testpreis-Angebot; 139, 378 - Vergleichen Sie; BGH, Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96, GRUR 1999, 69 = WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; Urt. v. 25.3.1999 - I ZR 77/97, GRUR 1999, 1100 = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 183/94

    Aussehen mit Brille - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    b) Für die Beurteilung der Frage, ob eine gemäß § 1 UWG wettbewerbswidrige pauschale Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vorliegt, kommt es darauf an, ob die angegriffene Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.1996 - I ZR 183/94, GRUR 1997, 227, 228 = WRP 1997, 182 - Aussehen mit Brille; GRUR 2001, 752, 753 - Eröffnungswerbung).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sicht es maßgebend ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster), erkennt den in dem Werbesatz enthaltenen Sprachwitz und daß es sich um ein humorvolles Wortspiel handelt, mit dem die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt werden soll.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
    Der Kläger hat hier vielmehr mit dem "insbesondere"-Zusatz zum Ausdruck gebracht, daß er - falls er mit dem abstrakten Verbot nicht durchdringt - jedenfalls Unterlassung des konkret beanstandeten Verhaltens begehrt (vgl. BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1,-- DM).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Dabei kommt es maßgeblich auf die Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der Werbung an (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005  KZR 2/04, GRUR 2005, 609, 610 = WRP 2005, 747 - Sparberaterin II; ferner zu § 1 UWG aF BGH, Urteil vom 25. April 2002 - I ZR 272/99, GRUR 2002, 982, 984 = WRP 2002, 1138 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 89/99, GRUR 2002, 72, 73 = WRP 2001, 1441 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; Urt. v. 17.1.2002 - I ZR 161/99, GRUR 2002, 633, 635 = WRP 2002, 828 - Hormonersatztherapie; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 171/04, GRUR 2008, 443 Tz. 18 = WRP 2008, 666 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828, 830 - Lottoschein; BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 272/99, GRUR 2002, 982, 984 f. = WRP 2002, 1138 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01

    Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht

    Nicht ausreichend ist hingegen eine eher fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme auf Mitbewerber (BGH in WRP 2002, 1138, 1139 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs aus § 1 UWG wegen einer gegen die guten Sitten verstoßenden pauschalen Herabsetzung von Müsliriegeln kommt es darauf an, ob die beanstandete Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (BGH in WRP 2002, 1138, 1140 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; BGH in GRUR 1997, 227, 228 - Aussehen mit Brille).

    Eine pauschale Herabsetzung im Sinne des § 1 UWG setzt voraus, dass zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die konkurrierenden Anbieter besondere Umstände hinzukommen, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH in WRP 2002, 1138, 1140 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Indes ist im Hinblick auf die humorvolle Darstellung der Nachteile zäher oder zu trockener Getreideriegel zu prüfen, ob der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sichtweise es für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses ankommt, einer derartigen Werbeaussage überhaupt eine ernsthafte Sachaussage entnimmt oder ob er diese lediglich als Aufhänger wertet, der dazu dient, die Aufmerksamkeit der angesprochenen Adressaten des TV-Spots zu wecken (BGH in WRP 2002, 1138, 1141 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; Senat , Urteil vom 23.1.2003, 5 U 176/02 , S.8 f).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu

    Andernfalls würde der Begriff des Werbevergleichs uferlos ausgeweitet (BGH, GRUR 2002, 982 - die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Solange der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher den in der Werbung enthaltenen Sprachwitz erkennt und merkt, dass es sich um eine humorvolles Wortspiel handelt, mit dem die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt werden soll, ist eine Herabsetzung nicht gegeben (BGH, GRUR 2002, 982 - die "Steinzeit" ist vorbei!).

  • OLG München, 09.03.2006 - 6 U 5757/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Die Frage, ob ein wettbewerbsrelevantes Verhalten herabsetzend ist, d.h. die dem Mitbewerber, seinem Unternehmen oder seinen gewerblichen Leistungen entgegengebrachte Wertschätzung mindert (vgl. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 7.12, § 6 Rdnr. 74), ist nach dem Eindruck der - durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen (BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE STEINZEIT IST VORBEI!) - angesprochenen Verkehrskreise zu beurteilen (BGH WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie).
  • OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07

    Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"

    Dabei kommt es auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers an (vgl. BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 27. Aufl., § 4 UWG Rz.7.13).
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 145/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen mit

    Das ist bei einem System- bzw. Warenvergleich, wie dem zwischen Mietwagen und klassischen Taxis, regelmäßig nur dann der Fall, wenn der Vergleich nicht nur auf die verglichene Produktgattung, sondern darüber hinaus auch auf einen konkreten Wettbewerber aus der Masse der diese Gattung anbietenden Leitungsgeber beziehbar ist (vgl. insoweit Entwurf eines Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucksache 14/2959, S. 10; BGH, GRUR 2002, 982, 983 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14

    Zu weit gefasster Unterlassungsantrag

    b) Zur Beurteilung der Frage, ob in dem Verhalten eines Mitbewerbers die Herabsetzung eines Konkurrenten im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG (vgl. auch § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG) - als sachlich nicht gerechtfertigte Verringerung der Wertschätzung des Mitbewerbers, seines Unternehmens und/oder seiner Leistungen in den Augen der angesprochenen oder von der Mitteilung erreichbaren Verkehrskreise (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.12) - zu sehen ist, ist auf die Sichtweise des durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Adressaten der Äußerung, nicht dagegen auf die Sichtweise des betroffenen Mitbewerbers abzustellen, sei es durch wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen als auch durch Werturteile (vgl. Köhler/Bornkamm a. a. O., § 4 Rn. 7.13 unter Verweis auf BGH WRP 2012, 77 Rn. 22 - Coaching-Newsletter; BGH GRUR 2005, 609, 610 - Sparberaterin II; BGH GRUR 2002, 982, 984 - DIE "STEINZEIT IST VORBEI!"; Harte/Henning/..., UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 7 Rn. 17 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04

    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes

    Nicht ausreichend ist demgegenüber eine eher fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme auf Mitbewerber (vgl. BGH, GRUR 2002, 982, 983 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Es kommt darauf an, ob die angegriffene Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (BGH, GRUR 2002, 982, 983 f. - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20

    Keine unlautere vergleichende Werbung in E-Mail, wenn in Aussagen Produkte des

    Bei allgemein gehaltenen Werbeaussagen wird der Verkehr allerdings weniger geneigt sein, sie auf alle konkreten Mitbewerber zu beziehen (vgl. BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 2/04

    Sparberaterin II

  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 5 U 138/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende vergleichende Werbung für Mobilfunktarif;

  • OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04

    Wettbewerbswidrigkeit von Anwaltswerbung

  • OLG Saarbrücken, 07.11.2007 - 1 U 355/07

    Zur Zulässigkeit der Werbung einer Krankenkasse mit dem Ergebnis einer

  • OLG Oldenburg, 24.05.2007 - 1 U 106/06

    Werbung eines Erdgaslieferanten mit der Aussage "Wer auf Erdgas umstellt, spart"

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - 9 U 354/12

    Fachleute mit Fachverstand

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03

    Unterlassung eines Internetauftritts kammerangehöriger Zahnärzte; Verstoß gegen

  • OLG München, 11.11.2010 - 29 U 2391/10

    Irreführende Werbung durch den Hersteller eines manuellen Kaffeebereiters:

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02

    Tiefpreisgarantie

  • OLG München, 09.07.2015 - 6 U 444/14

    Zur lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Äußerungen im Internet

  • LG Köln, 25.03.2008 - 8 O 185/07

    Wettbewerbsrechtliche Angreifbarkeit der Information eines Wechsels der

  • LG Frankfurt/Main, 08.07.2005 - 11 O 166/04
  • LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
  • LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 137/09

    Irreführende Werbung durch den Hersteller eines manuellen Kaffeebereiters:

  • Ärztegericht des Saarlandes, 08.04.2009 - ÄG 5/08
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