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   EuGH, 20.03.2003 - C-291/00   

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https://dejure.org/2003,1518
EuGH, 20.03.2003 - C-291/00 (https://dejure.org/2003,1518)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - C-291/00 (https://dejure.org/2003,1518)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - C-291/00 (https://dejure.org/2003,1518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a - Begriff des mit der Marke identischen Zeichens - Benutzung des Unterscheidungsmerkmals der Marke unter Ausschluss anderer Bestandteile - Benutzung aller Bestandteile, die die Marke ...

  • markenmagazin:recht

    Arthur ./. Arthur et Felicie

  • Europäischer Gerichtshof

    LTJ Diffusion

  • EU-Kommission PDF

    LTJ Diffusion SA gegen Sadas Vertbaudet SA.

  • EU-Kommission

    LTJ Diffusion SA gegen Sadas Vertbaudet SA

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a - Begriff des mit der Marke identischen Zeichens - Benutzung des Unterscheidungsmerkmals der Marke unter Ausschluss anderer Bestandteile - Benutzung aller Bestandteile, die die Marke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Grande Instance Paris - Auslegung von Artikel 5 Absatz 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Verbot, "ein mit der Marke identisches Zeichen" zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 422
  • GRUR Int. 2003, 533
  • EuZW 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.10.1978 - 3/78

    Centrafarm

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Was die Rechtslage anbelangt, so besteht die Hauptfunktion der Marke nach ständiger Rechtsprechung darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, Centrafarm, Slg. 1978, 1823, Randnrn.
  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der Gerichtshof im Interesse einer sachdienlichen Antwort an das Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen kann, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 39).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Der Schutz eines Markeninhabers wird durch Artikel 5 der Richtlinie gewährleistet, der die Rechte aus einer eingetragenen Marke festlegt und in Absatz 1 bestimmt, dass eine solche Marke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht gewährt und dass der Inhaber Dritten innerhalb bestimmter Grenzen verbieten kann, im geschäftlichen Verkehr seine Marke zu benutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95, Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass diese Bestimmung nur dann anwendbar ist, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Marken sowie der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-425/98, Marca Mode, Slg. 2000, I-4861, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat diese Hauptfunktion der Marke anerkannt, indem er in Artikel 2 der Richtlinie bestimmt hat, dass Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen, nur dann eine Marke sein können, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 23, und Arsenal Football Club, Randnr. 49).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Damit diese Herkunftsgarantie gewährleistet werden kann, muss der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (vgl. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22, und Arsenal Football Club, Randnr. 50).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    11 und 12, vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache C-379/97, Upjohn, Slg. 1999, I-6927, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    11 und 12, vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache C-379/97, Upjohn, Slg. 1999, I-6927, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der Gerichtshof im Interesse einer sachdienlichen Antwort an das Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen kann, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (vgl. Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 39).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-291/00
    Außerdem kann die Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-324/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Zeichenidentität setzt grundsätzlich eine vollständige Übereinstimmung der kollidierenden Zeichen voraus; unschädlich sind jedoch so geringfügige Unterschiede zwischen den Zeichen, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (EuGH, Urteil vom 20. März 2003 - C-291/00, Slg. 2003, I-2799 = GRUR 2003, 422 Rn. 50 bis 54 - Arthur/Arthur et Felicie).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Zeichenidentität setzt grundsätzlich eine vollständige Übereinstimmung der kollidierenden Zeichen voraus; unschädlich sind jedoch so geringfügige Unterschiede zwischen den Zeichen, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (EuGH, Urteil vom 20. März 2003 - C-291/00, Slg. 2003, I-2799 = GRUR 2003, 422 Rn. 50 bis 54 - Arthur/Arthur et Felicie).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Zeichenidentität setzt daher grundsätzlich eine vollständige Übereinstimmung der kollidierenden Zeichen voraus; unschädlich sind aber geringfügige Unterschiede zwischen den Zeichen, die einem Durchschnittsverbraucher entgehen können (vgl. EuGH, Urteil vom 20. März 2003 - C-291/00, Slg. 2003, I-2799 = GRUR 2003, 422 Rn. 51 und 54 - LTJ-Diffusion [Arthur/Arthur et Félicie]; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, Slg. 2010, I-2517 = GRUR 2010, 451 Rn. 27 - BergSpechte/trekking.at Reisen; Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6959 = GRUR 2010, 841 Rn. 47 - Portakabin/Primakabin; BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 22 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet).
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