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   BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00   

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https://dejure.org/2002,1760
BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00 (https://dejure.org/2002,1760)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2002 - I ZR 138/00 (https://dejure.org/2002,1760)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - I ZR 138/00 (https://dejure.org/2002,1760)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Formenmarke Knabberbärchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer Bärchenform; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Formmarke kraft Verkehrsgeltung; Dreidimensionale Warenform ; Geschmacksmusterrechtliche Eigentümlichkeit; Benutzungsverbot des § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; GeschmMG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; GeschmMG § 1 Abs. 2
    "Knabberbärchen"; Verwechslungsgefahr zwischen einer Formmarke und einer dreidimensionalen Warenform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Markenrechtliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 914
  • GRUR 2003, 519
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00
    Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern eine dreidimensionale Bärenform für Knabberartikel im Sinne der genannten Bestimmung in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der fraglichen Waren üblich geworden sein könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; EuGH GRUR 2001, 1148, 1150 = WRP 2001, 1272 - Bravo).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00
    Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern eine dreidimensionale Bärenform für Knabberartikel im Sinne der genannten Bestimmung in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der fraglichen Waren üblich geworden sein könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465, 467 = WRP 1998, 492 - BONUS; EuGH GRUR 2001, 1148, 1150 = WRP 2001, 1272 - Bravo).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78

    Haushaltsschneidemaschine II

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00
    Mit dem Hinweis auf die (bloße) Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Formen kann die gemäß § 13 Abs. 1 GeschmMG vermutete Neuheit des eingetragenen Modells (BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 111/78, GRUR 1981, 269 - Haushaltsschneidemaschine) nicht widerlegt werden.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00
    Dabei ist - auch bei dreidimensionalen Klagemarken, die, wie im Streitfall, in der Ware als Formmarke kraft Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2, § 3 Abs. 2 MarkenG) selbst bestehen können - eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen, so daß etwa ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine hohe Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 - MAG LITE; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 200 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

    Auszug aus BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00
    Dabei ist - auch bei dreidimensionalen Klagemarken, die, wie im Streitfall, in der Ware als Formmarke kraft Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2, § 3 Abs. 2 MarkenG) selbst bestehen können - eine Wechselbeziehung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen, so daß etwa ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine hohe Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Urt. v. 3.11.1999 - I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 - MAG LITE; vgl. auch BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 200 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 6 U 9/14

    Umfang des Markenschutzes der Schokoladensorte "Schogetten"

    f) Die Ausführungen des Landgerichts dazu, dass das für den Beklagten eingetragene Geschmacksmuster an der Verletzung der Klagemarke nichts ändert, weil eine Warenform geschmacksmusterrechtlich geschützt sein und gleichwohl das Markenrecht eines anderen verletzen kann (vgl. BGH GRUR 2003, 519, juris-Tz. 53 - Knabberbärchen), wird vom Beklagten mit der Berufung - zu Recht - nicht angegriffen.
  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Auch gehört zu den anerkannten Erfahrungssätzen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr, dass der Verkehr verstärkt auf den Anfang von Wortzeichen achtet ( BGH GRUR 93, 972, 975 - Sana/Schosana; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 95, 50, 53 - Indorektal/In-dohexal ) und im Erinnerungsbild regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die Unterschiede ( BGH WRP 04, 360, 362 - Davidoff II; BGH GRUR 03, 519, 521 - Knabberbärchen; BGH WRP 00, 535, 540 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH WRP 99, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 98, 924, 925 - salvent/Salventerol; BGH GRUR 93, 118, 120 - Corvaton/Corvasal; BGH GRUR 90, 450, 452 - St. Petersquelle).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 6 U 31/12

    Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster als Einwand gegenüber dem Vorwurf der

    aa) Es ist zweifelhaft, ob dies nur innerhalb der gleichen Schutzrechtskategorie gilt, oder ob das Benutzungsrecht auch gegenüber eingetragenen Marken eingreifen kann, deren Schutzgegenstand Bestandteil der Erscheinungsform des prioritätsälteren Geschmacksmusters ist (dafür: Eichmann/von Falckenstein, Geschmacksmustergesetzt, 4. Aufl., § 38 Rn. 6; dagegen: Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 19 Rn. 28 unter Verweis auf Art. 96 I GGV und auf die zum nationalen Marken- und Geschmacksmusterrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 2003, 519, 521 - Knabberbärchen).
  • BPatG, 02.07.2014 - 26 W (pat) 538/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "aufbäumendes Pferd in Flaschenform (dreidimensionale

    Dabei kommt es mehr auf die Übereinstimmungen als auf die Abweichungen an (BGH GRUR 2003, 519, 521 - Knabberbärchen).
  • BPatG, 31.01.2007 - 28 W (pat) 54/06
    So ist ihm unter anderem bekannt, dass Fleisch- und Fischpasteten seit jeher nicht nur in losen Formen, sondern auch als künstlich geformte Speisen angeboten und gehandelt werden, dass Knabberwaren seit einigen Jahren auch in figürlichen Formen, z. B. in Form von Bären auf dem Markt sind (s. z. B. die Knabberwaren, die Gegenstand der Entscheidung BGH GRUR 2003, 519 ff. - Knabberbärchen - waren), dass Eier- und Milchprodukte, besonders Joghurt und Pudding, seit langem in unterschiedlich gestalteten Portionsbechern oder -förmchen gehandelt werden, dass Speiseeis in figürlich geformten Portionen, z. B. als sogenannte Zimtsterne, angeboten wird und dass Käse inzwischen auch in solchen figürlichen Formen im Handel ist, die in keinem Zusammenhang mehr stehen mit den Notwendigkeiten der eigentlichen Käseherstellung (s. z. B. die Käseformen, die Gegenstand der Entscheidung BGH GRUR 2004, 329 - Käse in Blütenform - waren).
  • BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 11/03
    Dabei ist von einer Wechselwirkung der maßgeblichen Faktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder - ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Klagemarke in dem Sinne auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken und/oder eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aufgewogen wird und umgekehrt (vgl BGH GRUR 2003, 519 - 521 - Knabberbärchen mwN).
  • BPatG, 19.02.2003 - 28 W (pat) 159/02
    Dementsprechend ist die Ähnlichkeit der Marken unter Heranziehung ihrer Übereinstimmungen festzustellen und danach die Frage der Verwechslungsgefahr zu beantworten (vgl. BGH WRP 2003, 751, 754 - Knabberbärchen).
  • BPatG, 19.02.2003 - 28 W (pat) 158/02
    Dementsprechend ist die Ähnlichkeit der Marken unter Heranziehung ihrer Übereinstimmungen festzustellen und danach die Frage der Verwechslungsgefahr zu beantworten (vgl. BGH WRP 2003, 751, 754 - Knabberbärchen).
  • BPatG, 16.07.2003 - 29 W (pat) 241/01
    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine hohe Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (stRspr vgl BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 519 f. - Knabberbärchen).
  • BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Für die Frage der Markenähnlichkeit ist der jeweilige Gesamteindruck der Marken maßgeblich, bei dem grundsätzlich nicht die gegebenen Unterschiede, sondern das Maß an Übereinstimmung den Beurteilungsmaßstab bilden (vgl BGH GRUR 2003, 519, 521 - Knabberbärchen).
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