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   OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00   

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OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00 (https://dejure.org/2003,2121)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2003 - 29 U 4292/00 (https://dejure.org/2003,2121)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2003 - 29 U 4292/00 (https://dejure.org/2003,2121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    JUVE Anwalts-Ranglisten

  • aufrecht.de

    Kanzleirankings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichende Werbung i.S.d. § 2 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Rangfolgetabellen in Handbuch über wirtschaftsrechtlich orientierte Anwaltskanzleien ; Verlag als Mitbewerber der Anwaltskanzleien; Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Juve-Handbuch / Juve - Handbuch

    Art. 10 EMRK

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 2; UWG § 3
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit Rangfolgetabellen (Ranking-Listen) von Anwaltskanzleien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1 § 2 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Rangfolgetabellen wirtschaftlich orientierter Rechtsanwaltskanzleien durch einen Verlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1534
  • NJW 2006, 2800 (Ls.)
  • ZIP 2003, 777
  • GRUR 2003, 719
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Bei derartigen, an die Reputation der Anwaltskanzleien anknüpfenden Rangfolgetabellen handelt es sich um Werturteile (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11)).

    Mit Beschluss vom 07.11.2002 (auszugsweise abgedruckt in NJW 2003, 277 und in BB 2003, lim. Anm. Berlit) hat das Bundesverfassungsgericht das Senatsurteil vom 08.02.2001 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2002 wegen Verletzung der Beklagten in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

    Die diesbezüglichen Ausführungen sind vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11 = NJW 2003, 277) nicht beanstandet worden.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) ist, selbst wenn eine hinreichende Gefährdung des von § 1 UWG geschützten Rechtsguts festgestellt werden könnte, ein umfassendes Unterlassungsgebot nicht erforderlich, wenn klarstellende Zusätze ausreichen, um Irreführungen und eine hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) setzt eine auf § 1 UWG gestützte Einschränkung der Meinungsfreiheit auf den konkreten Fall bezogene Feststellungen zur Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch sittenwidriges Verhalten voraus.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11) enthalten die beanstandeten Ranglisten schwerpunktmäßig wertende Äußerungen, die grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) unterfallen; solche Werturteile dürfen nur unter besonderen Umständen beschränkt werden.

    Insoweit ist das Interesse der Beklagten an der Akquisition von Anzeigenaufträgen nicht ausreichend (vgl. BVerfG BB 2003, 11, 12).

    Bei den Rangfolgetabellen handelt es sich, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfG BB 2003, 11), um Werturteile, die keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind.

  • LG München I, 20.06.2000 - 9 HKO 10278/99

    JUVE Verlag für juristische Information

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.06.1999 - 9HK O 10278/99 wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 20.06.2000 - 9HK O 10278/99 (auszugsweise abgedruckt in ZIP 2000, 1593) im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, die von den Klägern beanstandete Berichtsform sei trotz der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung aufgrund der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit gerechtfertigt, zumal für derartige Ranglisten spezialisierter Anwälte weithin ein Bedürfnis bestehe.

    das am 20.06.2000 verkündete Urteil des Landgerichts München I, AZ: 9HK O 10278/99 aufzuheben und die Beklagten zu verurteilen, es bei Meidung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen,.

    die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 20.06.2000 (9 HKO 10278/99) zurückzuweisen.

  • KG, 15.06.1999 - 5 U 1476/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vergleichs privater Krankenversicherungen

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Denn bei einer solchen Konstellation macht der Werbende keine Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 UWG und Art. 2 Abs. 2a der genannten Richtlinie erkennbar (vgl. Sack, WRP 2001, 327, 334-335; a.M. Köhler/Piper, 3. Aufl., § 2, Rdn. 21; KG WRP 2000, 103, 105).

    Die praktisch bedeutsame Frage, ob Werbung durch Dritte in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 UWG fallen kann oder nicht (vgl. Sack, WRP 2001, 329, 334-335 einerseits, Köhler/Piper aaO § 2, Rdn. 21; KG WRP 2000, 103, 105 andererseits), ist höchstrichterlich nicht geklärt.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Die Beklagte zu 1 als Verlag, der sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK) stützen kann, und die Beklagten zu 2 und 3 als Geschäftsführer der Beklagten zu 1 dürfen im Rahmen der Berichterstattung über den Anwaltsmarkt Werturteile über Anwaltskanzleien bzw. Rechtsanwälte äußern, die diesen selbst nach einschlägigem Werberecht untersagt wären (vgl. BVerfGE 85, 248, 263; vgl. auch BGH, Urteil vom 31.10.2002 - 1 ZR 60/00, in juris dokumentiert - Klinik mit Belegärzten).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Ein solcher entsprechend eingeschränkter (vgl. BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de) Unterlassungsanspruch steht den Klägern nach § 1 UWG nicht zu.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    In dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.10.1998 -I ZR 69/96 = WRP 1999, 414 - Vergleichen Sie - ging es um die in einem Schreiben an einen Dritten enthaltene Aussage "Es handelt sich dabei um hochwertigen Designer-Modeschmuck zu akzeptablen Preisen.
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    hl dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.04.1998 - 1 ZR 2/96 = WRP 1998, 1065 -Preisvergleichsliste II - ging es um einen Preisvergleich der Beklagten, einer Einkaufsgemeinschaft für holz- und kunststoffverarbeitende Betriebe, die sich an denselben Kundenkreis wie die Lieferanten von Montageartikeln wandte, deren Preise in die Vergleichsliste aufgenommen wurden; bei diesen Lieferanten handelte es sich um Mitbewerber der Beklagten; diese Mitbewerber machte die Werbung erkennbar (vgl. Sack aaO 335 Rdn. 73).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    bb) Die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit der Rangfolgetabellen im JUVE Handbuch 1998/99 lässt sich auch nicht darauf stützen, dass die Beklagten bei diesem Handbuch eine redaktionelle Recherche vorgespiegelt haben, die in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden hat (vgl. BGH WRP 1997, 1051, 1053 - Die Besten II).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Bei den angesprochenen Verkehrskreisen (vgl. zum maßgeblichen Verbraucherleitbild BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe) handelt es sich um ein Fachpublikum, das zu einer kritischen Einschätzung der Rangfolgeeinstufungen aufgrund der gegebenen Erläuterungen in der Lage ist.
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00
    Mitbewerber ist, wer in einem tatsächlichen oder doch potentiellen Wettbewerbsverhältnis zum Werbenden steht (vgl. BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein).
  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 155/01
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Das Berufungsgericht hat die Berufung daraufhin zurückgewiesen (OLG München GRUR 2003, 719 = NJW 2003, 1534).
  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

    Folglich ist eine eigene Bewertung von Anwaltskanzleien wie im JUVE-Handbuch (siehe das Urteil des Senats vom heutigen Tage - 29 U 4292/00 im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 7.11.2002 aaO) nicht zu beanstanden, wenn der Verkehr hinreichend über die Bewertungsgrundlagen und die Bewertungskriterien informiert wird und folglich die vorgenommene Bewertung hinreichend werten und gewichten kann.
  • LG München I, 08.04.2022 - 37 O 7632/21

    Zulässigkeit einer ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgten Veröffentlichung

    Ob darüber hinaus ein Fall unzulässiger vergleichender Werbung vorliegt und § 6 UWG im Falle eines wie hier betroffenen relevanten Nachfragemarktes überhaupt Anwendung finden kann, lässt die Kammer daher offen (kritisch insoweit: OLG München, GRUR 2003, 719 - JUVE Handbuch; so auch: Ohly/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, § 6 UWG, Rn. 29; Menke in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 UWG Rn. 82; Sack in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 6 Rn. 52; a.A. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 6 Rn. 66).
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