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   EGMR, 24.06.2004 - No. 59320/00   

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EGMR, 24.06.2004 - No. 59320/00 (https://dejure.org/2004,3)
EGMR, Entscheidung vom 24.06.2004 - No. 59320/00 (https://dejure.org/2004,3)
EGMR, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - No. 59320/00 (https://dejure.org/2004,3)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berechtigte Privatheitserwartung als maßgebliches Kriterium bei Bildnisveröffentlichungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Caroline von Hannover siegt im Rechtsstreit um Schutz des Privat- und Familienlebens in Deutschland

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
  • Europarat (Pressemitteilung)

    Caroline von Hannover ./. Bundesrepublik Deutschland

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Rechtsfall von Hannover gegen Deutschland

  • archive.org (Pressebericht, 31.08.2004)

    Einladung zur Zensur - Das "Caroline-Urteil" wird als Angriff auf die Pressefreiheit aufgefasst

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Die Rechtsprechung zum Fall Prinzessin Caroline im Überblick

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Caroline-Urteil" - Auch eine Person der absoluten Zeitgeschichte hat das Recht auf Schutz der Privatsphäre - Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist Bundesverfassungsgericht in die Schranken

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Stellungnahme der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG vom 08.10.2003 zu Prinzessin Caroline von Hannover

Besprechungen u.ä. (12)

  • nomos.de PDF, S. 103 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diener dreier Herren - der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR

  • nomos.de PDF, S. 45 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verhältnis von EMRK und deutscher Rechtsordnung vor und nach dem Beitritt der EU zur EMRK

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bildberichte über Prominente: Die Hahn-auf-Hahn-zu-Theorie

  • mainzer-medieninstitut.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Caroline von Hannover: Die herausragende Hauptrolle im Stück "Die Boulevardpresse und das Persönlichkeitsrecht" (Dr. Mark D. Cole)

  • uni-jena.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    "Caroline-Urteil" des EuGH (Juliane Werther; GB 3/2004, S. 14)

  • damm-mann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 8 EMRK
    Auswirkungen der Caroline-Entscheidung des EGMR auf die forensische Praxis (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; NJW 45/2004, S. 3220)

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 8 EMRK
    Reaktionen auf die Caroline-Entscheidung des EGMR in Großbritannien (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 5/2004, S. 436-437)

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Hannover ./. Deutschland (Wiss. Mit. Alexander Behnsen; ZaöRV 65 (2005), 239-255)

  • unibas.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)

  • infopoint-europa.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das EGMR-Urteil Caroline von Hannover/Deutschland

  • issuu.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Immer wieder Caroline (Martin W. Huff)

  • afp-medienrecht.de PDF, S. 28 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Promis und Pressefreiheit - ein gespanntes Verhältnis - Zur Kritik am Bildnisschutz Prominenter nach deutschem Recht (RA Gerrit Dahle und RA Dr. Oliver Stegmann; AfP 2013, 480-484)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Caroline-Urteile

Sonstiges (6)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    DJV kritisiert Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeitschriftenverleger drängen auf Vorgehen gegen »Caroline-Urteil« des EGMR

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesregierung geht nicht gegen »Caroline-Urteil« vor

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeitschriftenverleger fordern Hilfe der Abgeordneten gegen Caroline-Urteil

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Caroline-Urteil: Verfassungsrichter bestätigt Haltung der Bundesregierung

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesregierung: Deutsche Gerichte müssen Caroline-Urteil beachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2647
  • NJW 2005, 2480 (Ls.)
  • NJW 2017, 3054
  • NVwZ 2004, 1465 (Ls.)
  • GRUR 2004, 1051
  • GRUR Int. 2004, 937
  • FamRZ 2004, 1455
  • FamRZ 2004, 1705 (Ls.)
  • DVBl 2004, 1091
  • DVBl 2004, 1226
  • ZUM 2004, 651
  • afp 2004, 348
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (11)

  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74

    ARTICO c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    Schließlich erinnert der Gerichtshof daran, dass die Konvention darauf abzielt, nicht nur theoretische oder illusorische, sondern konkrete und effektive Rechte zu schützen (siehe sinngemäß Artico ./. Italien, Urteil vom 13. Mai 1980, Serie A, Bd. 37, S. 15-16, Rdnr. 33).
  • EGMR, 26.04.1995 - 15974/90

    PRAGER ET OBERSCHLICK c. AUTRICHE

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    Die journalistische Freiheit beinhaltet auch den etwaigen Rückgriff auf einen gewissen Grad an Übertreibung oder sogar Provokation (Rechtssachen Prager und Oberschlick ./. Österreich, Urteil vom 26. April 1995, Serie A, Bd. 313, S. 19, Rdnr. 38, und Tammer ./. Estland, 6. Februar 2001, Nr. 41205/98, Rdnr. 59-63, und Prisma Presse ./. Frankreich (Entsch.), Nr. 66910/01 u. 71612/01, 1. Juli 2003).
  • EGMR, 26.02.2002 - 34315/96

    KRONE VERLAG GmbH & Co. KG v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    In den Sachen, in denen es um den Ausgleich zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der freien Meinungsäußerung ging und über die der Gerichtshof zu entscheiden hatte, hat er stets auf den Beitrag abgestellt, den Fotos oder Artikel in der Presse zu einer Debatte von allgemeinem Interesse leisten (siehe unlängst die o.a. Rechtssache Tammer, Rdnr. 59 ff., News Verlags GmbH & Co KG ./. Österreich, Nr. 31457/96, Rdnr. 52 u.ff., EGMR 2000-I, und Krone Verlags GmbH & Co KG ./. Österreich, Nr. 34315/96, Rdnr. 33 ff., 26. Februar 2002).
  • EGMR, 11.01.2000 - 31457/96

    NEWS VERLAGS GmbH & Co. KG v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    In den Sachen, in denen es um den Ausgleich zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der freien Meinungsäußerung ging und über die der Gerichtshof zu entscheiden hatte, hat er stets auf den Beitrag abgestellt, den Fotos oder Artikel in der Presse zu einer Debatte von allgemeinem Interesse leisten (siehe unlängst die o.a. Rechtssache Tammer, Rdnr. 59 ff., News Verlags GmbH & Co KG ./. Österreich, Nr. 31457/96, Rdnr. 52 u.ff., EGMR 2000-I, und Krone Verlags GmbH & Co KG ./. Österreich, Nr. 34315/96, Rdnr. 33 ff., 26. Februar 2002).
  • EGMR, 04.05.2000 - 28341/95

    ROTARU v. ROMANIA

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    Außerdem ist angesichts des technischen Fortschritts bei der Aufzeichnung und Wiedergabe personenbezogener Daten eine verstärkte Wachsamkeit beim Schutz des Privatlebens geboten (siehe Ziffer 5 der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung zum Schutz des Rechts auf Privatleben - o.a. Rdnr. 42 - und sinngemäß die Rechtssachen Amann ./. Schweiz [GC], Nr. 27798/95, Rdnr. 65-67, EGMR 2000-II, Rotaru ./. Rumänien [GC], Nr. 28341/95, Rdnr. 43-44, EGMR 2000-V, o.a. P.G. und J.H, Rdnr. 57-60, und o.a. Peck, Rdnr. 59-63 u. 78).
  • EGMR, 18.05.2004 - 58148/00

    ÉDITIONS PLON c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    So war der Gerichtshof auch in einer jüngsten Rechtssache, bei der es um die Veröffentlichung eines Buchs des früheren Leibarztes des Präsidenten Mitterand mit Enthüllungen über dessen Gesundheitszustand ging, der Meinung, dass "je weiter die Zeit fortgeschritten sei, umso mehr gewinne das öffentliche Interesse an den beiden siebenjährigen Amtszeiten des Präsidenten Mitterand gegenüber den Anforderungen des Schutzes seiner Rechte in Bezug auf die ärztliche Verschwiegenheit die Oberhand" (Plon (Société) ./. Frankreich, Nr. 58148/00, Rdnr. 53, 18.
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    In beiden Fällen ist insbesondere ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den konkurrierenden Interessen des Einzelnen und der Allgemeinheit insgesamt herzustellen und zu beachten, wobei der Staat in beiden Fällen über einen Ermessensspielraum verfügt (siehe unter zahlreichen Präzedenzfällen die Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A Bd. 290, S. 19, Rdnr. 49, und die o.a. Sache Botta, S. 427, Rdnr. 33).
  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88

    NIEMIETZ v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    Außerdem erstreckt sich der Bereich des Privatlebens nach dem Verständnis des Gerichtshofs auf die physische und sittliche Integrität einer Person; die Garantie aus Artikel 8 der Konvention dient hauptsächlich dazu, die Entwicklung der Persönlichkeit jedes Einzelnen im Rahmen der Beziehungen zu anderen Menschen unter Ausschluss äußerer Eingriffe zu gewährleisten (siehe sinngemäß N. ./. Deutschland. Urteil vom 16. Dezember 1992, Serie A, Bd. 251-B, S. 33, Rdnr. 29, und Botta ./. Italien, Urteil vom 24. Februar 1998, Sammlung der Urteile und Entscheidungen 1998-I, S. 422, Rdnr. 32).
  • EGMR, 26.11.1991 - 13585/88

    OBSERVER ET GUARDIAN c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    In diesem Rahmen kommt der Presse eine wesentliche Rolle in einer demokratischen Gesellschaft zu: Wenn sie auch bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, so insbesondere beim Schutz des guten Rufs und der Rechte anderer, obliegt es ihr gleichwohl, unter Achtung ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben (siehe unter zahlreichen Präzedenzfällen die Rechtssachen Observer und Guardian ./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 26. November 1991, Serie A, Bd. 216, S. 29-30, Rdnr. 59, und Blådet Tromsø und Steensaas ./. Norwegen [GC], Nr. 21980/93, Rdnr. 59, EuGHMR 1999-III).
  • EGMR, 22.02.1994 - 16213/90

    BURGHARTZ c. SUISSE

    Auszug aus EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Begriffsbestimmung Privatleben eine Reihe von Aspekten beinhaltet, die sich auf die Identität einer Person beziehen, wie den Namen der Person (Rechtssache Burghartz ./, Schweiz, Urteil vom 22. Februar 1994, Serie A, Bd. 280-B, S. 28, Rdnr. 24) oder das Recht am eigenen Bild (Rechtssache Schüssel ./. Österreich, (Entsch.), Nr. 42409/98, 21. Februar 2002).
  • EGMR, 07.12.1976 - 5493/72

    HANDYSIDE v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    In der deutschen Rechtsordnung kann dies insbesondere im Familien- und Ausländerrecht sowie im Recht zum Schutz der Persönlichkeit eintreten (siehe dazu jüngst EGMR, No. 59320/00, Urteil vom 24. Juni 2004 - von Hannover gegen Deutschland, EuGRZ 2004, S. 404 ff.), in denen widerstreitende Grundrechtspositionen durch die Bildung von Fallgruppen und abgestuften Rechtsfolgen zu einem Ausgleich gebracht werden.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (künftig: EGMR) vom 24. Juni 2004 in dem Verfahren von Hannover gegen Deutschland (NJW 2004, 2647 ff.) und vom 16. November 2004 (NJW 2006, 591 ff. - Karhuvaara und Iltalehti gegen Finnland) dargelegten Grundsätze.

    Soweit sich die Bedenken des EGMR gegen den Begriff der "absoluten Person der Zeitgeschichte" richten (NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 72), geht es der Sache nach um die Frage, unter welchen Voraussetzungen über solche in der Öffentlichkeit bekannte Personen berichtet werden darf.

    Auch hat sie sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.

    Die Bedeutung der Pressefreiheit wird unter Hinweis auf Art. 10 EMRK auch in der Entscheidung des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2648 f. Rn. 58, 60, 63) hervorgehoben, wenn dort ausgeführt wird, dass die Presse in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Rolle spiele und es ihre Aufgabe sei, Informationen und Ideen zu allen Fragen von Allgemeininteresse weiterzugeben, was letztlich mit dem oben dargelegten Begriff der Zeitgeschichte in Einklang steht.

    Soweit der Gerichtshof der Presse dieses Recht nur "in bestimmten Grenzen" (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 Rn. 58) zugesteht, betrifft diese Einschränkung ersichtlich die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Informationsrecht der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz der Privatsphäre andererseits, mithin eine Abwägung, wie sie auch nach dem oben dargestellten Schutzkonzept geboten ist.

    Eine solche Gewichtung bei der Interessenabwägung trägt nach Auffassung des erkennenden Senats den Anforderungen des Gerichtshofs (EGMR NJW 2004, 2647, 2651 Rn. 76) an einen wirksamen Schutz der Privatsphäre ebenso Rechnung wie dem Schutz der Grundrechte aus Art. 5 GG.

    dd) Kommt es mithin für diese Abwägung maßgeblich auf den Informationswert der Abbildung an, so kann - da im Streitfall die beanstandete Abbildung im Zusammenhang mit einer Wortberichterstattung verbreitet worden ist - bei der Beurteilung diese zugehörige Wortberichterstattung nicht unberücksichtigt bleiben (so auch EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 64).

    Die Wortberichterstattung über den Urlaub der Klägerin betrifft aber selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) und kein zeitgeschichtliches Ereignis.

    Soweit diese sich auf den Skiurlaub bezieht, kann allerdings ein zeitgeschichtliches Ereignis bzw. ein Vorgang von allgemeinem Interesse (EGMR NJW 2004, 2647, 2649 f. Rn. 60 ff.) selbst bei dem im Interesse der Informationsfreiheit gebotenen weiten Verständnis dieser Begriffe nicht angenommen werden.

    Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Die Klagen wurden anhängig gemacht, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - im Folgenden auch: Gerichtshof - mit Urteil der 3. Sektion vom 24. Juni 2004 (Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, Reports and Decisions 2004-VI, S. 1 ff.; inoffizielle Übersetzungen in die deutsche Sprache veröffentlicht in EuGRZ 2004, S. 404 ff. und ÖJZ 2005, S. 588 ff.) festgestellt hatte, die Bundesrepublik Deutschland habe ihre Verpflichtungen aus Art. 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) dadurch verletzt, dass die deutschen Gerichte in mehreren früheren Entscheidungen zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über die nunmehrige Beschwerdeführerin zu 3) einen Schutz gegen die Verbreitung solcher Abbildungen versagt hatten.

    Die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK kann auch einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (vgl. EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2006, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, §§ 50 ff., NJW 2004, S. 2647 ).

    Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK schließt insbesondere die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen zur Bebilderung einer Medienberichterstattung ein (vgl. EGMR, - 1. Sektion -, Urteil vom 14. Dezember 2006, Beschwerde-Nr. 10520/02, Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich Nr. 2, § 29; EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2004, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, § 59, EuGRZ 2004, 404 ; EGMR, - 2. Sektion -, Urteil vom 17. Oktober 2006, Beschwerde-Nr. 71678/01, Gourguenidze gegen Georgien, § 55).

    Er ist in dieser Entscheidung mit Blick auf die von ihm beurteilten Veröffentlichungen zu der Einschätzung gelangt, dass es bereits an einem solchen Informationswert fehle (vgl. EGMR, - 3. Sektion -, Urteil vom 24. Juni 2004, Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Deutschland, § 64).

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