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   OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04   

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https://dejure.org/2004,3450
OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 6 U 39/04 (https://dejure.org/2004,3450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bildnisschutz für Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale einer Person; Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildnisschutz für ein Bildfragment ohne Wiedergabe der charakteristischen Merkmale einer Person

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Bildnisses einer Person; Bildnisschutz für ein Bildfragment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1633
  • GRUR 2004, 1058
  • ZUM 2004, 771
  • afp 2004, 557
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).

    Hiernach sind neben der besonders hohen Schutz genießenden Geheim- und Intimsphäre (vgl. BGH NJW 1974, 1947 [1949] - Nacktaufnahme), die aber im Streitfall nicht in Rede steht, auch die Individual- und Privatsphäre anerkannt (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rz. 87 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Mit der Wiedergabe der in Bezug genommenen Werbung knüpfen die Beklagten mit "der größtmöglichen Authentizität an das zum Gegenstand des Vergleichs gemachte Preisangebot des Mitbewerbers an" (BGH WRP 2001, 1441 [1444] - Preisgegenüberstellung).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht dient seit je her auch dem Schutz kommerzieller Interessen der Persönlichkeit (BGH v. 1.12.1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214 = MDR 2000, 1147 = NJW 2000, 2195 [2196] - Marlene Dietrich m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Entscheidend für den Bildnisschutz ist der Zweck des § 22 KunsturhG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung der Öffentlichkeit vorgestellt und so für andere verfügbar gemacht zu werden (BGH NJW 1979, 2205 - Fußballtor).
  • BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59

    Verbot einer Verbreitung von Szenenphotos aus Fernsehspielfilmen ohne Zustimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.07.2004 - 6 U 39/04
    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (BGHZ 26, 349 [351] - Herrenreiter; BGH NJW 1961, 558 - Familie Schölermann; NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährtin I; NJW 1974, 1947 [1948] - Nacktaufnahme; NJW 1979, 2005 - Fußballtor; NJW 2000, 754 [756] - Blauer Engel).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Ein Bild, das lediglich eine Assoziation der Abbildung einer Person beim Betrachter hervorruft, aber keine Merkmale dieser Person wiedergibt, ist kein Bildnis i.S.v. § 22 KUG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 6 U 39/04 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Köln, 06.03.2014 - 15 U 133/13

    Unzulässigkeit einer Doppelgängerwerbung

    Es fehle an einer Erkennbarkeit des Klägers im Sinne des § 22 Kunsturhebergesetzes, vielmehr werde allenfalls eine Assoziation mit dem Kläger erweckt, was - im Einklang mit den Entscheidungen des OLG Karlsruhe v. 28.7.04 (6 U 39/04) sowie des OLG München vom 14.9.2007 (18 W 1902/07) - nicht ausreichend sei.

    Die von der Beklagten für ihre Auffassung, ein "Bildnis" sei nicht gegeben, angeführten Entscheidungen des OLG Karlsruhe (GRUR 2004, 1058) und des OLG München (Beschluss vom 14.09.2007, Beck-RS 2008, 3680) sind im Ergebnis mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar.

  • LG Essen, 10.07.2014 - 4 O 157/14

    Ist YouTube-Video von Unfallopfer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

    Insoweit war zu berücksichtigen, dass im Rahmen der unfreiwilligen Darstellung eines bewusstlosen Unfallopfers, das in einem Autowrack befindlich dargestellt wird, keine überhöhten Anforderungen an die Erkennbarkeit zu stellen sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2004, Az.: 6 U 39/04).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit

    Die erkennbaren Bildelemente müssen sich zu einem Persönlichkeitsabdruck einer abgebildeten Person verdichten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1633).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 20 U 151/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines minderjährigen Kindes

    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zugunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (OLG Karlsruhe GRUR 2004, 1058).
  • OLG München, 17.11.2005 - 6 U 1547/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Recht am eigenen Bild

    In den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (6 U 39/04) und des LG Mainz (1 O 44/04) war jeweils das Gesicht der abgebildeten Person nicht erkennbar.
  • OLG München, 10.05.2005 - 6 U 1796/05

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, Az. 6 U 39/04 (Anlage JS 4) steht einer Zurückweisung der vorliegenden Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.
  • LG Essen, 05.06.2014 - 4 O 107/14

    Über Überfall darf identifizierend bei YouTube berichtet werden

    Der besonderen Gefährdung persönlichkeitsrechtlicher Interessen, die mit der Verbreitung oder öffentlichen Schaustellung von Personenbildern verbunden ist, trägt die Rechtsprechung im Rahmen des § 22 KUG dadurch Rechnung, dass sie zu Gunsten des Anonymitätsinteresses des Betroffenen sehr geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit stellt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 3619; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2004, 6 U 39/04, NJW-RR 2004, 1633; LG Hamburg, Urteil vom 24. Januar 2014, 3240 264/11, zitiert nach juris).
  • KG, 23.10.2008 - 10 U 140/08
    Eine bloße Assoziation reicht indes nicht aus, um den Begriff des Bildnisses im Sinne des KUG auszufüllen (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR 2004, 1058; Paschke/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 34. Abschnitt Rdnr. 12).
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