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   BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01   

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https://dejure.org/2003,1040
BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01 (https://dejure.org/2003,1040)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - I ZR 83/01 (https://dejure.org/2003,1040)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - I ZR 83/01 (https://dejure.org/2003,1040)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • aufrecht.de

    Koppelungsangebot mit Playstation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit eines Angebotes durch missbräuchliche Koppelung; Definition eines Koppelungsangebotes im Sinne des Wettbewerbsrechtes; Ausübung unlauteren zeitlichen Drucks auf das Kaufverhalten des Kunden

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1 3
    "Playstation"; Einschränkungen hinsichtlich der abzugebenden Menge eines Sonderangebots in einer Werbeanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinweis auf beschränkte Vorratsmenge zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Warenkopplung von Playstation & Handy

  • steinhoefel.de (Leitsatz)

    Playstation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warenkopplung von Playstation und Handy

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 615
  • MDR 2004, 764
  • GRUR 2004, 343
  • DB 2004, 1260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Ob ihr ein solcher Anspruch (weiterhin) zusteht, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beantworten (vgl. BGHZ 151, 84, 86 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 10.4.2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 891 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein).

    Vielmehr ist es dem Kaufmann grundsätzlich gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne besonderes Entgelt abgegeben wird (vgl. BGHZ 151, 84, 88 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann in diesem Zusammenhang aber nur ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003 886 - Kleidersack).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Ob ihr ein solcher Anspruch (weiterhin) zusteht, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beantworten (vgl. BGHZ 151, 84, 86 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 10.4.2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 891 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein).

    Vielmehr ist es dem Kaufmann grundsätzlich gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne besonderes Entgelt abgegeben wird (vgl. BGHZ 151, 84, 88 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann in diesem Zusammenhang aber nur ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003 886 - Kleidersack).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Vielmehr ist es dem Kaufmann grundsätzlich gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne besonderes Entgelt abgegeben wird (vgl. BGHZ 151, 84, 88 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).

    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann in diesem Zusammenhang aber nur ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003 886 - Kleidersack).

    Es ist zwar wettbewerbswidrig, wenn dem Verbraucher für den Fall des Erwerbs einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Leistung Vergünstigungen versprochen werden und dies in einer Weise geschieht, daß die Kunden über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (vgl. BGH GRUR 2002, 979, 981 f. - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein).

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Ob ihr ein solcher Anspruch (weiterhin) zusteht, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beantworten (vgl. BGHZ 151, 84, 86 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 10.4.2003 - I ZR 291/00, GRUR 2003, 890, 891 = WRP 2003, 1217 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein).

    Es ist zwar wettbewerbswidrig, wenn dem Verbraucher für den Fall des Erwerbs einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Leistung Vergünstigungen versprochen werden und dies in einer Weise geschieht, daß die Kunden über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (vgl. BGH GRUR 2002, 979, 981 f. - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein).

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken kann in diesem Zusammenhang aber nur ausgegangen werden, wenn auch bei einem verständigen Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGHZ 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; Urt. v. 30.1.2003 - I ZR 142/00, GRUR 2003, 624, 626 = WRP 2003 886 - Kleidersack).
  • KG, 21.11.2000 - 5 U 5502/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Koppelung des Angebots einer Sony-Playstation mit einem

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - I ZR 83/01
    Die dagegen gerichtete Berufung ist erfolglos geblieben (KG WRP 2001, 983).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Wettbewerbswidrig ist die Werbung erst dann, wenn der Einsatz des Werbemittels dazu führt, die freie Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise so nachhaltig zu beeinflussen, daß ein Vertragsschluß nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Vergünstigung bestimmt wird mit der Folge, daß die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 83/01, GRUR 2004, 343 f. = WRP 2004, 483 - Playstation; BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

    a) Es ist zwar wettbewerbswidrig, wenn dem Verbraucher für den Fall des Erwerbs einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Leistung Vergünstigungen versprochen werden und dies in einer Weise geschieht, daß die Kunden über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht oder doch unzureichend informiert werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 f. = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; GRUR 2004, 343, 344 - Playstation, m.w.N.).

  • OLG Köln, 09.09.2005 - 6 U 96/05

    Sonderpreis mit Zugabe "solange der Vorrat reicht" - unklare Bedingungen bei

    Aus der Entscheidung "Playstation" des BGH (GRUR 2004, 343 f) lässt sich, anders als die Antragsgegnerin meint, für die Auslegung des § 4 Nr. 4 UWG nichts gewinnen.
  • LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06
    Wettbewerbswidrig ist die Werbung erst dann, wenn der Einsatz des Werbemittels dazu führt, die freie Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise so nachhaltig zu beeinflussen, dass ein Vertragsschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Vergünstigung bestimmt wird mit der Folge, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (BGH, GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; BGH GRUR 2004, 343 f. - Playstation; BGH GRUR 2003, 626, 627 - umgekehrte Versteigerung II; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 960 f. - 500-DM-Gutschein für Autokauf).

    Denn durch diese Formulierung wird kein unangemessener Zeitdruck erzeugt; vielmehr folgt der Werbende damit dem Gebot, irreführende Angaben über die Vorratsmenge zu unterlassen (BGH GRUR 2004, 343 f. - Playstation).

  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

    Demgemäß kann von einem übertriebenen, die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Anlocken in diesem Zusammenhang nur dann ausgegangen werden, wenn dadurch auch bei einem verständigen Durchschnittsverbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGH WRP 2004, 483, 485 - Playstation).
  • OLG Rostock, 04.05.2005 - 2 U 54/04

    Zur Zulässigkeit der Werbung eines Apothekers mit einem "Bonussystem" mittels

    (2) Eine unangemessene, unsachliche Beeinflussung des Kunden üben die Anreize des Bonuspunktsystems ebenfalls nicht aus, insoweit damit die Rationalität der Kaufentscheidung durch das Bonuscard-Angebot keineswegs vollständig in den Hintergrund tritt (BGH GRUR 2004, 343 - Play Station - Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 4 UWG Rn. 1.79 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2023 - 15 U 16/23
    Wird nur ein Teil eines einheitlichen Gesamtangebots (z.B. eines Kopplungsangebots) durch die blickfangmäßige Angabe des allein auf diesen Teil bezogenen Preises besonders herausgestellt, ist die Werbung unvollständig und irreführend, wenn nicht auch die Preise für die übrigen Teile eindeutig und leicht erkennbar und deutlich lesbar dem blickfangmäßig herausgestellten Teil des Gesamtangebots zugeordnet werden (BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998, Az. I ZR 187/97, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; Urt. v. 16. Juni 2002, Az. I ZR 173/01, GRUR 2002, 976 - Kopplungsangebot I; Urt. v. 11. Dezember 2003, Az. I ZR 83/01, GRUR 2004, 343 - Playstation).
  • OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04

    "Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer

    Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf").
  • OLG Köln, 24.02.2006 - 6 U 213/05

    "UEFA Champions League" - Angebote mit DSL-Internetzugängen

    Es ist dem Kaufmann grundsätzlich - und unabhängig davon, ob ein Funktionszusammenhang zwischen den Waren oder Dienstleistungen besteht - gestattet, verschiedene Angebote miteinander zu verbinden; dies gilt auch dann, wenn ein Teil der auf diese Weise gekoppelten Waren oder Leistungen ohne gesondertes Entgelt abgegeben wird (BGH GRUR 2002, 976, 978 - Koppelungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 343 - Playstation).
  • OLG Hamburg, 07.03.2005 - 5 U 99/04

    "Weihnachts-Kerzenleuchter"

    Dass dieses grundsätzlich möglich ist, hat der BGH in der Entscheidung "Playstation" bereits anerkannt ( GRUR 2004, 343 ).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

    Außerdem fehle die gebotene klare Zuordnung der einschlägigen Fußnoten (8 und 10) (vgl. BGH, GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2002, 976 - Koppelungsangebot I; BGH, GRUR 2002, 979, 981 - Koppelungsangebot II; BGH, GRUR 2003, 538, 539 - Gesamtpreisangebot; BGH, GRUR 2003, 890, 891 -Buchclub Koppelungsangebot; BGH, GRUR 2004, 343, 344 - Playstation; BGH, GRUR 1988, 841, 842 -Fachkrankenhaus; 90, 1032, 1034 - Krankengymnastik; 91, 769, 771 - Anzeigenrubrik; 91, 772, 773 - Anzeigenrubrik II).
  • LG Hamburg, 27.04.2005 - 327 O 272/05
  • LG Hamburg, 13.10.2005 - 315 O 409/05
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