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   OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - I-20 U 40/03   

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https://dejure.org/2003,3828
OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - I-20 U 40/03 (https://dejure.org/2003,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2003 - I-20 U 40/03 (https://dejure.org/2003,3828)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - I-20 U 40/03 (https://dejure.org/2003,3828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs bei der Verletzung von Geschmacksmusterrechten; Änderung der Rechtsprechung zur Berechnung des Verletzergewinns gemäß § 97 Abs. 1 S. 2 Urhebergesetz (UrhG); Anspruch auf Herausgabe eines die ansonsten geltende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 2; BGB § 242
    Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs bei der Verletzung von Urheberrechten

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 609
  • GRUR 2004, 53
  • ZUM 2004, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 40/03
    a) Im Ansatzpunkt zu Recht hat das Landgericht den Gewinnherausgabeanspruch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil) errechnet.
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 40/03
    Gegen derartige Erwägungen spricht zudem, dass sogar Schadensersatzansprüche/Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, die sich nach einer fiktiven Lizenz bemessen, nicht durch die Höhe einerallein aus formalen Gründen unwirksamen - vereinbarten Lizenz begrenzt werden (BGH NJW-RR 2001, 1332).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 U 40/03
    Entgegen der Auffassung des Beklagten liegen die Besonderheiten, die den Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 1995, 349 - "Objektive Schadensberechnung" zu der Ablehnung eines Gewinnherausgabeanspruchs im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzanspruchs bewogen haben, hier nicht vor.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    aa) Zur Ermittlung des Verletzergewinns ist der Gesamtgewinn um sämtliche Kosten zu bereinigen, die der Herstellung und dem Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände unmittelbar zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 145, 366, 372 f. - Gemeinkostenanteil; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 24 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse; vgl. zur Anwendung dieser Grundsätze im Urheberrecht OLG Düsseldorf GRUR 2004, 53 ; OLG Köln GRUR-RR 2005, 247).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Für das Urheberrecht geht die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ebenfalls von der Anwendung dieser Grundsätze aus (OLG Düsseldorf GRUR 2004, 53; OLG Köln GRUR-RR 2005, 247).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 99/06

    Verletzung der Nutzungsrechte an einem Tripp-Trapp Kinderhochstuhl durch

    Zur Ermittlung des Verletzergewinns ist der Gesamtgewinn um sämtliche Kosten zu bereinigen, die der Herstellung und dem Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände unmittelbar zugerechnet werden können (vgl. BGHZ 145, 366, 372 f. - Gemeinkostenanteil; BGH, Urt. v. 21.9.2006 -I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 24 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse; vgl. zur Anwendung dieser Grundsätze im Urheberrecht OLG Düsseldorf GRUR 2004, 53 ; OLG Köln GRUR-RR 2005, 247).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19

    Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht

    Nicht zu ersetzen sind hingegen Gemeinkosten, die unabhängig vom Umfang der Produktion und des Vertriebes allein durch die Unterhaltung des Betriebes entstanden sind (BGH Urteil vom 2.11.2000, I ZR 246/98 - Gemeinkostenanteil - zur Verletzung eines Geschmacksmusters; BGH Urteil vom 21.9.2006, I ZR 6/04 - Steckverbindergehäuse - Rdnr. 31, 32; OLG Düsseldorf, GRUR 2004, 53).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2018 - 3 O 432/16
    Insbesondere kann gegen den Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns auch nicht eingewandt werden, dass dieser die übliche Lizenzgebühr erheblich übersteige (OLG Düsseldorf GRUR 2004, 53 - Gewinnherausgabeanspruch; Dreier/Schulze-Specht, a.a.O., § 97 Rn. 88; Schricker/Loewenheim-Wimmers, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 97 Rn. 286).
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