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   BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02   

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https://dejure.org/2004,1477
BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02 (https://dejure.org/2004,1477)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2004 - X ZR 234/02 (https://dejure.org/2004,1477)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - X ZR 234/02 (https://dejure.org/2004,1477)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung eines Patents; Schadensersatz für über den Schluss einer mündlichen Verhandlung hinausgehenden Handlungen; Einhaltung eines Patents für die Herstellung von Taxametern; Verurteilung zu einer Auskunft wegen einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 259; ; PatG § 139 Abs. 2; ; BGB § 242 Be

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 259; PatG § 139 Abs. 2; BGB § 242
    Umfang der Inanspruchnahme des Patentverletzers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Pflicht zur Auskunft wegen Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 159, 66
  • GRUR 2004, 755
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    () Grundsätzlich nicht anders verhält es sich, wenn aufgrund der Unbestimmtheit oder Unklarheit des Titels anderweitig nicht behebbare Zweifel bestehen, ob der Titel der materiellen Rechtskraft fähig ist oder wie weit diese reicht, und dem Titelgläubiger infolgedessen eine zuverlässige Grundlage zur Durchsetzung des gesamten oder eines Teils des ausgeurteilten Anspruchs nicht zur Verfügung steht (BGHZ 36, 11, 14; BGH, Urt. v. 3.6.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321; Urt. v. 3.12.1957 - I ZR 157/56, GRUR 1958, 359, 361 - Sarex).

    () Allerdings ist im Falle des unbestimmten oder unklaren Titels grundsätzlich die Feststellungsklage das richtige Mittel zur Klärung des Streits über die Reichweite des Titels, schon weil andernfalls die Gefahr einer doppelten Titulierung ein- und desselben prozessualen Anspruchs besteht (BGHZ 36, 11, 14; BGH, Urt. v. 3.6.1997 aaO).

  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    () Grundsätzlich nicht anders verhält es sich, wenn aufgrund der Unbestimmtheit oder Unklarheit des Titels anderweitig nicht behebbare Zweifel bestehen, ob der Titel der materiellen Rechtskraft fähig ist oder wie weit diese reicht, und dem Titelgläubiger infolgedessen eine zuverlässige Grundlage zur Durchsetzung des gesamten oder eines Teils des ausgeurteilten Anspruchs nicht zur Verfügung steht (BGHZ 36, 11, 14; BGH, Urt. v. 3.6.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321; Urt. v. 3.12.1957 - I ZR 157/56, GRUR 1958, 359, 361 - Sarex).

    () Allerdings ist im Falle des unbestimmten oder unklaren Titels grundsätzlich die Feststellungsklage das richtige Mittel zur Klärung des Streits über die Reichweite des Titels, schon weil andernfalls die Gefahr einer doppelten Titulierung ein- und desselben prozessualen Anspruchs besteht (BGHZ 36, 11, 14; BGH, Urt. v. 3.6.1997 aaO).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    () So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Wiederholungsverbot nicht durchgreift, wenn der vollstreckbare Titel verlorengegangen oder vernichtet ist und nicht wiederhergestellt werden kann (BGHZ 4, 314, 321 f.; BGHZ 93, 287, 289).
  • BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    () Grundsätzlich nicht anders verhält es sich, wenn aufgrund der Unbestimmtheit oder Unklarheit des Titels anderweitig nicht behebbare Zweifel bestehen, ob der Titel der materiellen Rechtskraft fähig ist oder wie weit diese reicht, und dem Titelgläubiger infolgedessen eine zuverlässige Grundlage zur Durchsetzung des gesamten oder eines Teils des ausgeurteilten Anspruchs nicht zur Verfügung steht (BGHZ 36, 11, 14; BGH, Urt. v. 3.6.1997 - XI ZR 133/96, NJW 1997, 2320, 2321; Urt. v. 3.12.1957 - I ZR 157/56, GRUR 1958, 359, 361 - Sarex).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 2 U 49/99

    Rechtswidrige Gebrauchmachung im Patentrecht

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Mitt. 2001, 424) geht es bei der Erstreckung der Auskunft über den Schluß der mündlichen Verhandlung hinaus nicht etwa um einen künftigen Anspruch.
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, dürfen dabei nicht berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 25.8.1999 - XII ZR 136/97, BGHR ZPO § 313 - Bestimmtheit 1; Urt. v. 6.11.1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Abgesehen davon, daß dies die Abweisung der Klage indessen schon deshalb nicht rechtfertigen kann, weil das Berufungsgericht, wie die Revision zu Recht rügt, danach jedenfalls auf eine entsprechende Antragstellung hätte hinwirken müssen (§ 139 ZPO), ist eine neue Leistungsklage jedoch nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 573 f. - Bioäquivalenz-Werbung; insoweit in BGHZ 107, 136 nicht abgedruckt; Melullis, Hdb. d. Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rdn. 553 ff.).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZR 136/97

    Bestimmtheit eines Herausgabetitels

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, dürfen dabei nicht berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 25.8.1999 - XII ZR 136/97, BGHR ZPO § 313 - Bestimmtheit 1; Urt. v. 6.11.1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440).
  • BGH, 12.01.1984 - X ZR 79/82

    Anmeldung eines Patents über ein Verfahren zur Runderneuerung und Instandsetzung

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Jedenfalls im Streitfall kann den Klageanträgen des Klägers im Vorprozeß, so wie sie nach außen, d.h. für das Gericht und die Prozeßgegner erkennbar, in Erscheinung getreten sind (vgl. zu diesem Maßstab Sen.Urt. v. 12.1.1984 - X ZR 79/82, Umdr. S. 10), als Begehren auf Rechnungslegung entnommen werden, daß die gewünschten Angaben auch hinsichtlich der erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen des Vorprozesses begangenen, im Unterlassungsantrag des Klägers näher bezeichneten Handlungen (im folgenden: Verletzungshandlungen) gemacht werden sollten.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02
    Abgesehen hiervon entbehrt aber sowohl die Feststellung der Schadensersatzpflicht als auch die Verurteilung zur Auskunft jeder zeitlichen Beziehung (BGHZ 117, 264, 278 f. - Nicola; eingehend dazu zuletzt Grosch/Schilling in Festschrift für Eisenführ, S. 131).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 6 U 16/02

    Patentverletzungsprozess: Reichweite einer Verurteilung zur Auskunft wegen einer

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51

    Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Unklarheiten des rechtskräftigen Urteils können durch Auslegung anhand des Tatbestands und der Entscheidungsgründe beseitigt werden (vgl. BGHZ 159, 66, 69 - Taxameter; BGH, Urt. v. 16.4.2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915, 916 = WRP 2002, 1082 - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    g) Gegen die Bestimmtheit des Auskunftsantrags bestehen keine Bedenken (vgl. BGHZ 159, 66, 70 f. - Taxameter; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 52 Rdn. 5).
  • BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten

    Dies ergeben Tatbestand und Entscheidungsgründe des Berufungsurteils, die zur Auslegung des Tenors heranzuziehen sind (BGHZ 159, 66, 69; 142, 388, 391), und in denen sich das Berufungsgericht mit beiden Anträgen befasst hat.
  • BGH, 25.11.2010 - Xa ZR 48/09

    Flexitanks

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Patentinhaber gegen einen Verletzer Anspruch auf Auskunft über alle anderen - vergangenen und künftigen - Handlungen, die in gleicher Weise durch den konkreten Verletzungstatbestand gekennzeichnet sind, wie er sich aus der Verwirklichung des geltend gemachten Patentanspruchs durch die konkrete angegriffene Ausführungsform ergibt (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 73 = GRUR 2004, 755, 756 - Taxameter; Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90, BGHZ 117, 264, 278 f. = GRUR 1992, 612 - Nicola).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

    (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, GRUR 2004, 755 - Taxameter).
  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Nach dem - nach der erstinstanzlichen Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen - Urteil des Senats vom 4. Mai 2004 (X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 - Taxameter) kann der Patentinhaber im Falle einer Verletzung seines Schutzrechts Auskunftsansprüche auch für die Zeit nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz geltend machen.
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Für die Definition des Streitgegenstands können sie nur soweit Bedeutung erlangen, als sie die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens beeinflussen können, weil es entweder nach dem Gesetz (wie etwa vor oder nach Veröffentlichung der Patenterteilung oder innerhalb oder außerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Patentgesetzes begangene Handlungen) oder auf Grund einer entsprechenden Beschränkung des Klageantrags (wie etwa bei einer auf Handlungen während eines Teils der Patentlaufzeit beschränkten Schadensersatzklage) insoweit auf den Ort oder den Zeitpunkt der Handlung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 ff. = GRUR 2004, 755 - Taxameter).

    Ebenso wie mangels abweichender Anhaltspunkte im Parteivortrag anzunehmen ist, dass sich das Rechtsschutzbegehren auf sämtliche Handlungen des Beklagten erstrecken soll, die diejenigen Merkmale aufweisen, aus denen der Kläger die Qualifikation der Handlungen als rechtsverletzend herleitet (BGHZ 159, 66, 70 f. = GRUR 2004, 755 - Taxameter), ist umgekehrt mangels abweichender Anhaltspunkte anzunehmen, dass der Kläger Ansprüche nur wegen solcher Handlungen des Beklagten geltend machen will, die sich auf eine Ausführungsform beziehen, für die der Kläger vorträgt, dass sie auf Grund ihrer tatsächlichen Ausgestaltung sämtliche Merkmale des Patentanspruchs aufweist und vom Beklagten entgegen § 9 PatG benutzt wird oder benutzt zu werden droht.

  • BGH, 22.02.2010 - II ZR 287/07

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten

    Dies ergeben Tatbestand und Entscheidungsgründe des Berufungsurteils, die zur Auslegung des Tenors heranzuziehen sind (BGHZ 159, 66, 69; 142, 388, 391), und in denen sich das Berufungsgericht mit beiden Anträgen befasst hat.
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2019 - 19 U 86/19

    Architektenhaftung: Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Reichweite eines

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Streit über die Reichweite eines Vollstreckungstitels mit Hilfe einer Feststellungsklage auszutragen ist (vgl. BGHZ 36, 11 - juris, Rn. 16; BGH NJW 1997, 2320 - juris, Rn. 15; BGHZ 159, 66 - juris, Rn. 31).

    Zwar kann regelmäßig angenommen werden, dass mit einem dem Klageantrag entsprechenden Tenor dasjenige zugesprochen werden soll, was für Gericht und Gegner erkennbar mit der Klage begehrt worden ist (BGHZ 159, 66 - juris, Rn. 23).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn sich aus den Entscheidungsgründen Einschränkungen ergeben (BGHZ 159, 66 - juris, Rn. 24).

    Gibt jedoch die Urteilsformel wie im vorliegenden Fall Anlass zu Zweifeln, können zur Auslegung der Urteilsformel auch Tatbestand, Entscheidungsgründe und in geeigneten Fällen auch das zugrunde liegende Parteivorbringen herangezogen werden (BGHZ 159, 66 - juris, Rn. 15; BGH GRUR 2002, 787 - juris, Rn. 12; BGH NJW 2008, 2716 - juris, Rn. 13; BGH NJW-RR 2010, 19 - juris, Rn. 15; BGHZ 200, 350 - juris, Rn. 29).

  • BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines Gesellschafters für Bankdarlehen

    Der Anspruch ist nicht auf eine künftige Leistung gerichtet (§ 259 ZPO), da der Auskunftsanspruch bereits mit der Veräußerung der Calling-Card-Plattform im November 2002 entstanden ist und die Zahlungen ihn nur im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung aktualisieren (vgl. BGHZ 159, 66, 73 ; BGHZ 117, 264, 278f) .
  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21

    Polsterumarbeitungsmaschine

  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 267/02

    Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in einer Tageszeitung

  • BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12

    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während

  • KG, 29.05.2007 - 5 U 162/04

    Markenrecht: Markenschutz für den Titel eines bespielten Tonträgers ("Das Omen");

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03

    Aufbereiter

  • LG München I, 29.01.2021 - 21 O 19277/18

    Streit um Nachvergütung für Mitwirkung in der Comedyserie Sechserpack

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 131/03

    Äquivalente Benutzung; Klageerweiterung als verspätete Anschlussberufung

  • LG Mannheim, 10.11.2017 - 7 O 28/16

    Funkstation - Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2017 - 2 W 2/17
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 18 U 38/11

    Klageziel eines Anspruchs auf Rechnungslegung und Auskunfterteilung

  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 26/20

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2019 - 6 U 135/14

    Patentgeschütztes Verfahren zur Herstellung der feuerfesten Zustellung für

  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09

    Geschmacksmusterschutz für Schuhsohle

  • LG Hamburg, 26.04.2018 - 327 O 479/16

    Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Patentverletzung: Anbieten von Produkten

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 2 U 3/18

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorschubeinrichtung

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 108/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

  • OLG München, 28.06.2007 - 29 U 4624/06
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 39/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Fahrradkurbelbaugruppe, da die

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2005 - 2 U 66/00

    Patentverletzung einer Ein- und Ausgabevorrichtung für runde Parkkarten

  • LG Düsseldorf, 08.10.2015 - 4b O 30/13

    Steuervorrichtung für Klauenverriegelungselemente

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 6 U 16/02
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