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   BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03   

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BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 (https://dejure.org/2004,1315)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 (https://dejure.org/2004,1315)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 (https://dejure.org/2004,1315)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung; Anwendbarkeit der Vorschriften des Heilmittelwerberechts auf die Selbstdarstellung eines Arztes, der über Behandlungen mit einem bestimmten Medikament informiert; Ausschließliches Verbot der berufswidrigen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2660
  • GRUR 2004, 797
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    Die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG haben im Ergebnis weder besonderes Gewicht noch betreffen sie den Beschwerdeführer existentiell (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem nahezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze krass verletzt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    In die Entscheidung über diese Frage wäre mit einzubeziehen gewesen, dass es sich bei der hier beanstandeten Werbung um eine Selbstdarstellung im Internet und damit in einem Medium handelt, welches als passive Darstellungsplattform in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2818 f.; so jetzt auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, WRP 2004, S. 221).

    Er weist dem Recht eines Arztes auf Selbstdarstellung nunmehr uneingeschränkt die Bedeutung und Tragweite zu, die diesem Recht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum ärztlichen Werberecht nach Art. 12 Abs. 1 GG zukommen muss (vgl. BGH, WRP 2004, S. 221).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    Jede andere Auslegung müsste sich vor Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG rechtfertigen (vgl. BVerfGE 102, 26 ).

    Insoweit gelten dieselben Kriterien wie bei der Frischzellenbehandlung (vgl. BVerfGE 102, 26 ).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier entscheidungserheblichen Fragen zum ärztlichen Werberecht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 71, 162 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass den Angehörigen freier Berufe nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 85, 248 ).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    Infolgedessen kann davon ausgegangen werden, dass der Bundesgerichtshof künftig nicht mehr die Auffassung vertreten wird, dass das ärztliche Werberecht durch die gesetzgeberische Entscheidung in § 10 Abs. 1 HWG grundsätzlich hinter dem Schutzzweck dieser Norm zurücktrete (so noch BGH, NJW-RR 2001, S. 684).
  • LG München I, 26.03.2003 - 1 HKO 21669/02
    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    b) das Urteil des Landgerichts München I vom 26. März 2003 - 1 HK O 21669/02 -.
  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 3174/03
    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Oktober 2003 - 29 U 3174/03 -,.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    In die Entscheidung über diese Frage wäre mit einzubeziehen gewesen, dass es sich bei der hier beanstandeten Werbung um eine Selbstdarstellung im Internet und damit in einem Medium handelt, welches als passive Darstellungsplattform in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2818 f.; so jetzt auch BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, WRP 2004, S. 221).
  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    Diese Rechtsprechung ist von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in zahlreichen Fällen näher konkretisiert worden (vgl. NJW 2002, S. 1331; 2002, S. 3091; 2003, S. 2818).
  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
    a) Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 HWG, die Grundlage der angegriffenen Entscheidungen ist, steht mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang, solange dem Heilmittelwerbegesetz, das einer Verleitung zur Selbstbehandlung bestimmter Krankheiten und Leiden entgegenwirken soll (vgl. BGH, GRUR 1996, S. 806 ; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl. 2000, § 10 Rn. 9), im Bereich der Selbstdarstellung der Ärzte keine eigenständige Bedeutung beigemessen wird.
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Heilmittelwerberecht (vgl. insbesondere - zu § 10 Abs. 1 HWG - BVerfG GRUR 2004, 797) ist vielmehr eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten.
  • OLG München, 09.07.2020 - 6 U 5180/19

    Werbung für digitale medizinische Konsultation durch Ärzte in der Schweiz

    Aus diesen Gründen sei die Vorschrift wegen der mit einer ärztlichen Fernbehandlung verbundenen Gefahren und Verlockungen auch nicht mit Blick auf Art. 5 und 12 GG und insbesondere auf die in BVerfG GRUR 2004, 797 - (Botox-) Faltenbehandlung aufgestellten Grundsätze dahin einzuschränken, dass die Werbung für eine erlaubte Fernbehandlung zulässig sei, zumal das HWG anerkanntermaßen auch in anderen Bereichen (etwa in §§ 5, 8 S. 2, 11 HWG) absolute Werbeverbote enthalte.
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 213/06

    Festbetragsfestsetzung

    Ob die betreffende Werbung letztlich nach einem der Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes unzulässig ist, ergibt sich dann aus der gebotenen Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht der das betreffende Werbeverbot rechtfertigenden Gründe und der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübungs- sowie Werbe- und gegebenenfalls Meinungsfreiheit des Werbenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.4.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797, 798; BVerfG GRUR 2007, 720, 722).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18

    Defekturarzneimittel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Produktbezogene Werbung

    Außerdem sei es verfassungsrechtlich erlaubt, einen Wirkstoff zur Behandlungsbeschreibung zu benennen (BVerfG, GRUR 2004, 797) und allein die Möglichkeit, dass ein Patient aufgrund einer vom Hersteller veröffentlichten sachlichen Information eine "Wunschverordnung" beim Arzt begehren könnte, reiche nicht aus, um auf Seiten des Herstellers eine Werbeabsicht anzunehmen (EuGH, Urteil vom 05.05.2011, C-316/09, Rn. 370).

    § 10 HWG ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2004, 2660).

    Allerdings muss nach Ansicht des BVerfG bei Verstößen nach § 10 Abs. 1 HWG geprüft werden, ob in derartigen Fällen nicht das Recht auf Selbstdarstellung gegenüber dem Gesetzeszweck des § 10 Abs. 1 HWG überwiege, denn den Angehörigen freier Berufe sei nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten und sachangemessene Informationen seien zulässig (BVerfG NJW 2004, 2660, 2661; Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 2. Aufl. 2014, § 28 Rn. 15).

    Allerdings liegt ein Unterschied zu der oben dargestellten Rechtsprechung des EuGH darin, dass das BVerfG die Homepage eines Arztes im Internet grundsätzlich als passive Darstellungsplattform ansieht, die in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht werde und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdränge (BVerfG, GRUR 2004, 797, 798).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auch das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Kurzinformationen über eine Praxis auf dem Briefkopf unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zugelassen (vgl. Arztrecht 2004, S. 46; vgl. zum Ganzen auch: BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 BvR 649/04 - sowie Beschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 - jeweils veröffentlicht in Juris).
  • VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07

    Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms

    Werberechtliche Vorschriften in gesetzlichen Regelungen und in ärztlichen Berufsordnungen sind daher nur mit der Maßgabe als verfassungsgemäß anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, 2660).

    Sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, sind daher zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).

    Bei einer Selbstdarstellung des Arztes im Internet ist schließlich zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein Medium handelt, welches als passive ... Darstellungsplattform i. d. R. von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02 -, NJW 2003, 2818; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.; ebenso BGH, Urteil vom 09.10.2003 - I ZR 167/01 -, NJW 2004, 440).

    Dies gilt insbesondere auch für die Betrachter dieses Films im Internet auf der Homepage des Antragstellers, zumal es sich bei ihnen zumeist bereits gar nicht um ein Laienpublikum handelt, denn diese passive Darstellungsplattform wird regelmäßig nur von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht und drängt sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet auf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.07.2003, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.; BGH, Urteil vom 09.10.2003, a. a. O.).

    Nach dieser Rechtsprechung können dem Arzt gerade aufgrund der ihm zustehenden und durch diese Verfassungsnorm geschützten Berufsfreiheit nicht gesetzlich und durch Berufsordnungen - neben der auf seinem Ruf und seiner ärztlichen Leistung beruhenden Werbewirkung - Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1985, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.), sofern keine berufswidrige Werbung betrieben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.; Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.), sondern sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).

  • OLG Köln, 12.01.2018 - 6 U 92/17

    Werbung für Arznei gegen Hundeflöhe bei Facebook

    Allerdings stellt das Werbeverbot des Heilmittelwerbegesetzes im Grundsatz einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) der Hersteller von Tierarzneimitteln dar (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007, BvR 1226/06, GRUR 2007, 720 - Geistheiler; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03, GRUR 2004, 797 - Faltenbehandlung).
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen

    Vielmehr sei im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Heilmittelwerberecht (insbesondere zu § 10 Abs. 1 HWG; BVerfG, NJW 2004, 2660) eine einschränkende Auslegung der Vorschrift geboten.
  • BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09

    Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information;

    Sachangemessene Informationen, die den Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, werden vom Heilmittelwerbegesetz nicht erfasst (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 - NJW 2004, 2660 ).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des

    Zu berücksichtigen sei jedoch, dass es sich bei der Selbstdarstellung im Internet um eine passive Darstellungsplattform handele, die sich der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdränge (Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, S. 2660).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 6 U 118/05

    Wettbewerbswidrige Arztwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel:

  • KG, 17.02.2017 - 5 U 78/16

    Botulinumtoxin - Arzneimittelwerbung: Werbung für Schönheitsbehandlungen mit

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03

    Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 117/07

    Blutspendedienst

  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2006 - 11 LA 138/05

    Umfang des heilmittelrechtlichen Werbeverbots aus § 10 Abs. 1 HWG bezüglich eines

  • KG, 31.08.2010 - 5 W 198/10

    Anwaltswerbung: Rundschreiben an Fondsgesellschafter

  • OLG Celle, 24.07.2008 - 13 U 14/08

    Zulässigkeit eines Angebotes von physiotherapeutischen Leistungen ohne Hinweis

  • OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Frankfurt, 28.10.2004 - 6 U 187/03

    Heilmittelwerbung: Elektronische Datenbank mit über 7000 namentlich gelisteten

  • OLG München, 25.10.2018 - 6 U 61/18

    Unzulässigkeit der Werbung für eine in Spanien stattfindende medizinische

  • LG Berlin, 11.11.2019 - 101 O 134/18

    Fernbehandlung für Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

  • VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 1.06

    Verstoß gegen das Werbeverbot durch einen Zahnarzt (hier: Anpreisende Werbung

  • OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10

    Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines

  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

  • LG Köln, 22.04.2010 - 31 O 728/09

    Anforderung an das Unterlassen von Werbung bei Versprechen von Zuwendungen oder

  • LG Dortmund, 04.12.2018 - 25 O 301/18
  • BerG Heilberufe Berlin, 15.11.2017 - 90 K 8.14
  • VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05

    Zulässigkeit der Werbung durch einen Zahnarzt (hier: Ozontherapie

  • Bundesverfasssungsgericht, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06
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