Weitere Entscheidung unten: LG Leipzig, 08.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2698
OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04 (https://dejure.org/2004,2698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.2004 - 6 U 142/04 (https://dejure.org/2004,2698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 2004 - 6 U 142/04 (https://dejure.org/2004,2698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 UWG, § 6 Abs 2 Nr 2 UWG, § 6 Abs 2 Nr 5 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes Toilettenpapier

  • aufrecht.de

    Keine Verunglimpfung bei vergleichender humorvoller Werbung

  • Judicialis

    UWG § 6 II 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 2 S. 5
    Zur unzulässigen Herabsetzung durch humorvollen Werbevergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung durch Werbevergleiche; Unterlassungsanspruch gegen die Vornahme vergleichender Werbung; Mittelbare Erkennbarkeit im Sinne von § 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ; Grenzen der vergleichenden Werbung; ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Humorvoller Werbevergleich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Witziger Vergleich oder pauschale Abwertung? - Streit um vergleichende Werbung für feuchtes Toilettenpapier

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1056 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 347
  • GRUR 2005, 356 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG liegt nur dann vor, wenn über die mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz hinaus besondere Umstände hinzutreten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH, GRUR 2002, 72, 73 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster).

    Solange der Werbende mit ironischen Anklängen nur Aufmerksamkeit und Schmunzeln erzielt, mit ihnen aber - weil der Verkehr die Aussage nicht wörtlich und damit ernst nimmt - keine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung (vgl. BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; WRP 2002, 973, 976 - Lottoschein; Baumbach / Hefermehl - Köhler, § 6 UWG, Rdnr 76).

    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Nicht ausreichend ist demgegenüber eine eher fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme auf Mitbewerber (vgl. BGH, GRUR 2002, 982, 983 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

    Es kommt darauf an, ob die angegriffene Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (BGH, GRUR 2002, 982, 983 f. - Die "Steinzeit" ist vorbei!).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 W 120/02

    Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei der Unterlassungserklärung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • OLG Jena, 28.08.2002 - 2 U 268/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Solange der Werbende mit ironischen Anklängen nur Aufmerksamkeit und Schmunzeln erzielt, mit ihnen aber - weil der Verkehr die Aussage nicht wörtlich und damit ernst nimmt - keine Abwertung des konkurrierenden Angebots verbunden ist, liegt darin noch keine unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung (vgl. BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; WRP 2002, 973, 976 - Lottoschein; Baumbach / Hefermehl - Köhler, § 6 UWG, Rdnr 76).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Die Werbung mag sich zwar noch im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 2UWG auf nachprüfbare Eigenschaften beziehen (vgl. in diesem Zusammenhang ( BGH, WRP 2004, 739, 744 f. - Genealogie der Düfte).
  • OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01

    Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
    Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem die Maßnahme den Umworbenen in seiner Kaufentscheidung beeinflussen kann, wobei dies aber grundsätzlich bereits der Zeitpunkt der Werbung ist (vgl. OLG Brandenburg GRUR-RR 2005, 227, 228; OLG München GRUR 2005, 356, 357; Harte/Henning/Bruhn, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 63; HK-WettbR/Plaß, 2. Aufl., § 4 Rdn. 318; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.17; Fezer/Steinbeck, UWG, § 4-4 Rdn. 13; vgl. auch - zur seinerzeit noch geltenden Zugabeverordnung - BGH, Urt. v. 17.9.1998 - I ZR 117/96, GRUR 1999, 515, 518 = WRP 1999, 424 - Bonusmeilen und - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 9-11 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).
  • OLG Jena, 20.04.2005 - 2 U 948/04

    Wettbewerbswidrigkeit von Anwaltswerbung

    In dieser Aussage ist eine Herabsetzung der von einem fachlich nicht spezialisierten Mitbewerber angebotenen Dienstleistung zu sehen (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ), da für das Unlauterkeitsurteil eine Minderung der Wertschätzung der von Mitbewerbern angebotenen Dienstleistungen genügt (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 347 [347]; Fezer/Koos, UWG , 2005, § 6 Rdnr. 233).

    Damit ist allerdings nicht gemeint, dass jede noch so fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme ausreicht, so dass allein in der Anpreisung der eigenen Leistungen in der Regel noch kein Vergleich mit den Leistungen von Mitbewerbern zu sehen ist, weil es in diesem Fall an einer Gegenüberstellung fehlt (BGH, GRUR 2002, 982 [983] - Die "Steinzeit" ist vorbei!; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 347 [347]).

  • LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
    Zu Recht ist das Amtsgericht zunächst davon ausgegangen, dass § 828 Abs. 2 BGB hier keine Anwendung findet (BGH, NJW-RR 2005, 347).
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Rechtsprechung
   LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10146
LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04 (https://dejure.org/2004,10146)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08.06.2004 - 5 O 2847/04 (https://dejure.org/2004,10146)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 5 O 2847/04 (https://dejure.org/2004,10146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Vermutung des Verfügungsgrundes in Wettbewerbsstreitigkeiten; Ausschluss der Vermutung der Dringlichkeit wegen unterlassener Abmahnung über einen längeren Zeitraum hinweg; Freies Ermessen des Gerichtes hinsichtlich der ...

  • Anwaltsblatt

    Art 1 § 1 RBerG, Art 1 § 5 RBerG

  • rechtsportal.de

    RBerG Art. 1 § 1; RBerGAV 2 § 1 Abs. 3; UWG § 1
    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbenermittlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 356 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 61
  • AnwBl 2005, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    »Ohne Inhaber einer Rechtsberatungserlaubnis zu sein, besorgt ein Erbenermittler unerlaubt Rechtsberatung, wenn er von sich aus einem Dritten, mit dem er keine Vertragsbeziehungen unterhält, die Vermittlung einer notariellen Beurkundung zum Abschluss eines Vermächtniserfüllungsvertrags anbietet, um den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände "abzuwickeln" (Abgrenzung zu BGH - I ZR 30/87 - 16.03.1989 - GRUR 1989, 437 - Erbensucher, und BGH - I ZR 143/00 - 13. März 2003 - GRUR 2003, 886 = NJW 2003, 3046 - Erbenermittler).«.

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte .zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGH, NJW 1989, 2125 ; NJW 1999, 1715 ; NJW 2003, 3046 ).

    Das ist nämlich jede erfolgte oder beabsichtigte mündliche oder schriftliche Unterrichtung über die Rechtslage in einem Einzelfall und über die zu ergreifenden Maßnahmen bei der Durchsetzung der Rechte des Rechtsuchenden (vgl. dazu: Henssler/Prütting-Weth, BRAO , Art. 1 § 1 RBerG Rdn. 16; BGH, NJW 2003, 3046 f.).

    Angesichts dieses insbesondere bezweckten Schutzes des Einzelnen und der Allgemeinheit ist der Verstoß gegen die Bestimmung daher zugleich nach § 1 wettbewerbswidrig (vgl. BGH, NJW 2003, 3046 = GRUR 2003, 886 - Erbenermittler).

    Dies trifft indes für die Antragsgegnerin als Erbenermittler/Erbensucher nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu (BGH, GRUR 1989, 437, 438 ff. - Erbensucher; BGH, NJW 2003, 3046 ff. - Erbenermittler).

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    »Ohne Inhaber einer Rechtsberatungserlaubnis zu sein, besorgt ein Erbenermittler unerlaubt Rechtsberatung, wenn er von sich aus einem Dritten, mit dem er keine Vertragsbeziehungen unterhält, die Vermittlung einer notariellen Beurkundung zum Abschluss eines Vermächtniserfüllungsvertrags anbietet, um den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände "abzuwickeln" (Abgrenzung zu BGH - I ZR 30/87 - 16.03.1989 - GRUR 1989, 437 - Erbensucher, und BGH - I ZR 143/00 - 13. März 2003 - GRUR 2003, 886 = NJW 2003, 3046 - Erbenermittler).«.

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte .zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGH, NJW 1989, 2125 ; NJW 1999, 1715 ; NJW 2003, 3046 ).

    Dies trifft indes für die Antragsgegnerin als Erbenermittler/Erbensucher nach der Rechtsprechung des BGH nicht zu (BGH, GRUR 1989, 437, 438 ff. - Erbensucher; BGH, NJW 2003, 3046 ff. - Erbenermittler).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Gegenstand des Klagebegehrens und damit Streitgegenstand kann nicht das umfassende abstrakte Verbot sein, sondern jedenfalls die Unterlassung der konkret beanstandeten Verhaltensweisen, soweit sie wettbewerbswidrig sind (vgl. BGH, WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1 DM Teplitzky, Wettbewerbsrechtl. Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 51, Rdn. 36 f. je m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte .zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (vgl. BGH, NJW 1989, 2125 ; NJW 1999, 1715 ; NJW 2003, 3046 ).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Hiernach muss ein Unterlassungsantrag - und eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (ständ. Rechtspr.: BGH, GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte? - m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.04.2000 - 14 U 3538/99

    Wettbewerbswidrigkeiten von Stellenanzeigen mit Hinweis auf Rechtsberatung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    dass weitere Unlauterkeitsmomente hinzutreten müssen (vgl. Baumbach/Hefermehl, aaO., Rdn. 623 zu § 1 UWG ; Köhler/Piper, UWG , Rdn. 334 zu § 1 UWG ; OLG Dresden, AnwBl 2001, 175 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95

    Die Besten II - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Sie machen zutreffend geltend, dass die Antragsgegnerin wettbewerbswidrig handelt, soweit sie sich mit der von ihr angebotenen Nachlassregulierung in Wettbewerb mit den Verfügungsklägern stellt (vgl. dazu BGH, GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II; Rennen/Calibe, RBerG mit AVO, 3. Aufl., Rdn. 154, 156 zu Art. 1 § 1).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Sie wurde auch nicht endgültig dadurch ausgeräumt, dass die Beklagte als der dazu verpflichtete Störer eine ernstgemeinte, uneingeschränkte, bedingungslose und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab (vgl. hierzu Baumbach/Hefermehl, aaO., Einl. UWG , Rdn. 269 f.; BGH, GRUR 1990, 617, 624 - Metro III.: "unerlässlich").
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Hiernach muss ein Unterlassungsantrag - und eine darauf beruhende Verurteilung - so deutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind, sich der Beklagte umfassend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (ständ. Rechtspr.: BGH, GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2002, 993, 994 - Wie bitte? - m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2004 - 5 O 2847/04
    Als Störer ist jeder passivlegitimiert, von dem ernsthaft zu befürchten ist, dass er durch sein Tun oder Unterlassen einen Wettbewerbsverstoß begeht (vgl. Baumbach/Hefermehl, aaO., Einl., Rdn. 325, 326; BGHZ 39, 124, 129 - Fernsehansagerin; BGH, GRUR 1979, 208 - Deutschland-Stiftung - BGH, GRUR 1994, 441 - "Kosmetikstudio" - m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

  • OLG Stuttgart, 06.11.2002 - 8 W 397/02

    Rechtsanwaltsgebühr: Keine Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei verschuldeter

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