Rechtsprechung
EuGH, 17.03.2005 - C-228/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen
- Europäischer Gerichtshof
The Gillette Company und Gillette Group Finland
- EU-Kommission
The Gillette Company und Gillette Group Finland
- EU-Kommission
The Gillette Company und Gillette Group Finland
Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Verwendung der Marken Gillette und Sensor durch eine Gesellschaft auf den Verpackungen der von ihr vertriebenen Waren; Zulässigkeit der Benutzung einer Marke durch einen Dritten bei Notwendigkeit dessen zum Hinweis ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Benutzung einer Marke durch einen Dritten, wenn dies als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware notwendig ist und den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht
- Judicialis
Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. c
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Benutzung einer Marke durch einen Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 89/104/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. c
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE BESTIMMUNG EINER VON IHM VERTRIEBENEN WARE HINZUWEISEN
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
The Gillette Company und Gillette Group Finland
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c - Beschränkungen des durch die Marke gewährten Schutzes - Nutzung der Marke durch einen Dritten, falls dies notwendig ist, um auf die Bestimmung einer Ware oder einer Dienstleistung hinzuweisen
- dr-bahr.com (Auszüge)
Markennbenutzung zu Beschreibungs-Zwecken
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Markenschutzverletzung durch Erwähnung einer geschützten Marke
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Markenbenutzung zu Beschreibungszwecken
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.3.2005)
Klare Angaben über Verwendungsmöglichkeit von Zubehör // Hersteller dürfen fremde Markennamen benutzen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Korkein Oikeus vom 23. Mai 2003 in dem Rechtsstreit The Gillette Company und Gillette Group Finland Oy gegen LA-Laboratories Ltd Oy
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Verpflichtung des Inhabers einer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-228/03
- EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 509
- GRUR Int. 2005, 350
- GRUR Int. 2005, 479
- EuZW 2005, 378
- BB 2005, 458
Wird zitiert von ... (72) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 47).Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie Arsenal Football Club, Randnr. 48).
- EuGH, 07.01.2004 - C-100/02
Gerolsteiner Brunnen
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
29 Es sei daran erinnert, dass Artikel 6 der Richtlinie 89/104 dadurch, dass er die dem Inhaber einer Marke nach Artikel 5 dieser Richtlinie zustehenden Rechte beschränkt, darauf abzielt, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Gemeinsamen Markt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der EG-Vertrag errichten und aufrechterhalten will (vgl. u. a. die Urteile vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 62, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-100/02, Gerolsteiner Brunnen, Slg. 2004, I-691, Randnr. 16).41 Was den ersten Teil dieser Frage angeht, ist festzustellen, dass das Tatbestandsmerkmal der "anständigen Gepflogenheiten" im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/104 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Sache nach der Pflicht entspricht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (Urteile BMW, Randnr. 61, und Gerolsteiner Brunnen, Randnr. 24).
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie Arsenal Football Club, Randnr. 48).
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
CNL-SUCAL / HAG
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 47). - EuGH, 23.02.1999 - C-63/97
RECHTSANGLEICHUNG
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
29 Es sei daran erinnert, dass Artikel 6 der Richtlinie 89/104 dadurch, dass er die dem Inhaber einer Marke nach Artikel 5 dieser Richtlinie zustehenden Rechte beschränkt, darauf abzielt, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Gemeinsamen Markt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der EG-Vertrag errichten und aufrechterhalten will (vgl. u. a. die Urteile vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-63/97, BMW, Slg. 1999, I-905, Randnr. 62, und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-100/02, Gerolsteiner Brunnen, Slg. 2004, I-691, Randnr. 16). - EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
Eine derartige Pflicht entspricht derjenigen, der der Wiederverkäufer unterworfen ist, wenn er die Marke eines anderen benutzt, um auf den Wiederverkauf von Waren dieser Marke hinzuweisen (vgl. Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-337/95, Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 45, und Urteil BMW, Randnr. 61). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
In einem solchen System müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Kunden durch die Qualität ihrer Waren oder ihrer Dienstleistungen an sich zu binden, was Kennzeichen voraussetzt, mit denen sich diese identifizieren lassen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 13, vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-517/99, Merz & Krell, Slg. 2001, I-6959, Randnr. 21, und vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01, Arsenal Football Club, Slg. 2002, I-10273, Randnr. 47). - EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus EuGH, 17.03.2005 - C-228/03
Damit die Marke nämlich ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, und vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/99, Philips, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 30, sowie Arsenal Football Club, Randnr. 48).
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14
Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …
aa) Das Tatbestandsmerkmal der "anständigen Gepflogenheiten" entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (zu Art. 6 Abs. 1 MarkenRL vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 41 - Gillette Company/LA Laboratories, mwN; zu § 23 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135 Rn. 24 = WRP 2011, 1602 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).Dabei hat es auch Begleitumstände zu berücksichtigen, die außerhalb der eigentlichen Zeichengestaltung liegen (zu Art. 6 Abs. 1 MarkenRL vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 46 - Gillette Company/LA Laboratories;… zu § 23 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2011, 1135 Rn. 24 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).
- BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10
GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
Die Markennutzung muss praktisch das einzige Mittel darstellen, um der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der Dienstleistung zu liefern (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 35 - Gillette).(2) Der Dritte handelt unter anderem dann den berechtigten Interessen des Markeninhabers in unlauterer Weise zuwider, wenn er die Wertschätzung einer bekannten Marke in unlauterer Weise ausnutzt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 41 und 43 - Gillette;… BGHZ 181, 77 Rn. 32 - DAX).
Zu berücksichtigen sind auch Begleitumstände, die außerhalb der eigentlichen Zeichengestaltung liegen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 46 - Gillette).
Da Art. 6 Abs. 1 MarkenRL und § 23 MarkenG dazu dienen, die Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines unverfälschten Wettbewerbs spielen kann (…vgl. EuGH, GRUR 2004, 234 Rn. 16 - Gerolsteiner Brunnen; GRUR 2005, 509 Rn. 29 - Gillette;… Urteil vom 10. April 2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 45 - adidas;… GRUR 2010, 841 Rn. 57 - Portakabin), darf kein zu engherziger Maßstab an das Vorliegen der Voraussetzungen der Schutzschranke angelegt werden.
- EuGH, 23.03.2010 - C-236/08
Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht
Hierzu ist festzustellen, dass Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 nur eine nicht erschöpfende Aufzählung von Benutzungsformen, die der Markeninhaber verbieten kann, enthalten (vgl. Urteile Arsenal Football Club, Randnr. 38, vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, Slg. 2005, I-2337, Randnr. 28, sowie Adam Opel, Randnr. 16).
- BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16
Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen …
Die Markennutzung muss praktisch das einzige Mittel darstellen, um der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über die Bestimmung der Ware oder Dienstleistung zu liefern (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 35 - Gillette).Der Dritte handelt den berechtigten Interessen des Markeninhabers in unlauterer Weise zuwider, wenn er die Wertschätzung der bekannten Marke in unlauterer Weise ausnutzt (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 41 und 43 - Gillette;… BGHZ 181, 77 Rn. 32 - DAX).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
Allerdings ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihr verbundene Aufmerksamkeit oder Wertschätzung auszunutzen, regelmäßig von einem die Unlauterkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG begründenden Verhalten auszugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 49 - Gillette Company/LA-Laboratories;… EuGH, GRUR 2009, 56 Rn. 39 - Intel/CPM; BGH, GRUR 2005, 583, 584 - Lila-Postkarte). - BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07
DAX
Da Art. 6 MarkenRL und § 23 MarkenG dazu dienen, die Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 234 Tz. 16 - Gerolsteiner Brunnen; EuGH, Urt. v. 17.3.2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Tz. 29 - Gillette;… Urt. v. 10.4.2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Tz. 45 - adidas), kann es Marktteilnehmern grundsätzlich nicht verwehrt werden, auf den Stand des deutschen Aktienmarktes durch Verwendung desjenigen Index Bezug zu nehmen, durch den die für den Finanzplatz bedeutendsten deutschen Aktien repräsentiert werden.Zwar handelt der Dritte den berechtigten Interessen des Markeninhabers in unlauterer Weise zuwider, wenn er durch die Verwendung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzt (EuGH GRUR 2005, 153 Tz. 83 - Anheuser Busch; GRUR 2005, 509 Tz. 43 - Gillette).
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18
Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf …
Es muss ausgeschlossen sein, dass diese Information auch auf andere Art und Weise, wie etwa durch Angabe technischer Standards oder Normen, bewerkstelligt werden kann (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Februar 1999 - C-63/97, Slg. 1999, I-905 = GRUR Int. 1999, 438 Rn. 60 - BMW/Deenik; Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 35 - Gillette;… BGH, GRUR 2019, 165 Rn. 24 f. - keine-vorwerk-vertretung, mwN). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
aa) Die Benutzung einer Marke durch einen Dritten, der nicht deren Inhaber ist, ist als Hinweis auf die Bestimmung einer von diesem Dritten vertriebenen Ware oder erbrachten Dienstleistung notwendig, wenn eine solche Benutzung praktisch das einzige Mittel darstellt, der Öffentlichkeit eine verständliche und vollständige Information über diese Bestimmung zu liefern, um das System eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Markt für diese Ware oder Dienstleistung zu erhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 39 - Gillette; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - I ZR 37/01, GRUR 2005, 163, 164 = WRP 2005, 219 - Aluminiumräder). - EuGH, 27.09.2017 - C-24/16
Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) …
Was erstens die Voraussetzung der Vereinbarkeit der Wiedergabe zum Zweck der Zitierung mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs angeht, hat der Gerichtshof den Begriff "anständige Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel" im Sinne u. a. von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1) bereits dahin ausgelegt, dass er der Pflicht entspricht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (Urteil vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine Wiedergabe von geschützten Gemeinschaftsgeschmacksmustern zum Zweck der Zitierung oder für Lehrzwecke ist daher nicht im Sinne dieser Vorschrift mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar, wenn sie in einer Weise erfolgt, die den Eindruck erweckt, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Inhaber der Rechte aus den Geschmacksmustern besteht oder wenn der Dritte, der sich im Kontext des Vertriebs von Waren, die zusammen mit den den Geschmacksmustern entsprechenden Waren verwendet werden, auf die in dieser Vorschrift vorgesehene Beschränkung berufen möchte, die Rechte des Inhabers des Geschmacksmusters aus Art. 19 der Verordnung Nr. 6/2002 verletzt oder dessen Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt (vgl. entsprechend Urteil vom 17. März 2005, Gillette Company und Gillette Group Finland, C-228/03, EU:C:2005:177, Rn. 42, 43, 45, 47 und 48).
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 147/13
Tuning - Markenrecht: Zulässigkeit der Nennung der Herstellermarke im Kaufangebot …
Die Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 MarkenRL und des § 23 MarkenG dienen dazu, die Interessen des Markenschutzes und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil eines unverfälschten Wettbewerbs spielen kann (…vgl. EuGH, GRUR 2004, 234 Rn. 16 - Gerolsteiner Brunnen; EuGH, Urteil vom 17. März 2005 - C-228/03, Slg. 2005, I-2337 = GRUR 2005, 509 Rn. 29 - Gillette;… Urteil vom 10. April 2008 - C-102/07, Slg. 2008, I-2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 45 - adidas;… Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6963 = GRUR 2010, 841 Rn. 57 - Portakabin; BGH…, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 42/07, GRUR 2009, 1162 Rn. 31 = WRP 2009, 1526 - DAX;… Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 33/10, GRUR 2011, 1135 Rn. 26 = WRP 2011, 1602 - GROSSE INSEPKTION FÜR ALLE).Dazu gehören kennzeichenrechtlich relevante Gesichtspunkte wie die Frage, ob die Benutzung der Marke in einer Weise erfolgt, die glauben machen kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Dritten und dem Markeninhaber besteht, ob die Benutzung den Wert der Marke durch unlautere Ausnutzung ihrer Unterscheidungskraft oder deren Wertschätzung beeinträchtigt, ob die Marke durch ihre Benutzung herabgesetzt oder schlechtgemacht wird oder ob der Dritte seine Ware als Imitation oder Nachahmung der Ware mit der Marke darstellt (EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 49 - Gillette).
Die bei der Anwendung der Schutzschranke vorzunehmende Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, GRUR 2005, 509 Rn. 52 - Gillette).
- BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11
AMARULA/Marulablu
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05
POST
- EuGH, 08.07.2010 - C-558/08
Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …
- EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH …
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18
Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im …
- BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17
Markenverletzung durch das Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06
POST/RegioPost
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 73/18
Hohenloher Landschwein/Hohenloher Weiderind - Schutz einer Kollektivmarke mit …
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22
Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06
OSTSEE-POST
- EuGH, 11.01.2024 - C-361/22
Inditex
- EuGH, 10.04.2008 - C-102/07
DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN …
- EuGH, 25.01.2024 - C-334/22
Audi (Support d'emblème sur une calandre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 110/06
Verwechslungsgefahr der Wortmarke "POST" mit dem Zeichen "Turbo P.O.S.T."
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 111/06
Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwendung des Wortes "Post" in einer Marke
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 163/19
Hohenloher Landschwein
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 254/18
Ansprüche wegen Verletzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher …
- OLG Stuttgart, 25.07.2019 - 2 U 109/18
Kollektivmarke: Schutz von einer geografische Herkunftsangabe enthaltenden Marke
- OLG Karlsruhe, 25.04.2018 - 6 U 80/17
Postmaxx-Ersatzzylinder - Schadensersatz wegen einer Markenverletzung
- EuGH, 20.07.2017 - C-93/16
Ornua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - …
- OLG Hamburg, 24.05.2017 - 5 U 174/16
Abnehmen mit ALMASED - Gemeinschaftsrechtlicher Markenschutz: Verletzung …
- OLG Hamburg, 17.10.2012 - 5 U 168/11
Runes of Magic - Unlauterer Wettbewerb: Betrieb eines Internetforums mit …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV"; …
- OLG München, 09.03.2017 - U 2962/16
Teilweise erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vertrieb von Handtuchrollen …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 79/06
Verwechslungsgefahr der Wortmarke "POST" mit dem Zeichen "EP EUROPOST."
- OLG Hamburg, 04.04.2006 - 3 U 10/05
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Benutzung von den Begriff "Post" …
- OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 6 U 102/20
Kein Recht des ehemaligen Vertragshändlers, Marke als Teil der neuen …
- OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 6 W 28/22
Privilegierte Zeichenverwendung bei nicht-originalem Ersatzteil (Rasierscherkopf)
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 4 U 135/11
Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 162/19
Eintragung einer Bezeichnung als geschützte geografische Angaben oder …
- OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13
Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige …
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 426/18
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16
Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind, …
- OLG Hamburg, 24.05.2017 - 5 U 32/16
Gemeinschaftsmarke: Markenverletzung durch die Verwendung einer Marke in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften …
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 164/19
Unterlassungsanspruch auf Basis des Schutzes geografischer Herkunftsangaben als …
- OLG Stuttgart, 10.01.2019 - 2 U 85/18
Leindotter - Markenschutz: Verkehrsverständnis des Zeichens "Pыжик" für …
- LG Düsseldorf, 19.07.2006 - 2a O 32/06
CAT / cat-ersatzteile.de
- LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 541/08
Unterlassungsanspruch wegen Identverletzung der Marke im Zusammenhang mit einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-48/05
Adam Opel - Marke - Unbefugte Benutzung - Modellfahrzeuge
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-334/22
Audi (Support d'emblème sur une calandre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-202/08
American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum …
- LG Düsseldorf, 25.02.2016 - 14c O 160/14
Schadensersatzanspruch wegen irreführender und wettbewerbswidriger Behauptung der …
- LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11
Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich" …
- LG Köln, 15.01.2019 - 31 O 397/17
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-102/07
adidas und adidas Benelux - Marke - Unterscheidungskraft einer Marke oder von …
- LG München I, 13.06.2016 - 4 HKO 4748/15
Keine Markenrechtsverletzung durch fremdbezogene Papierhandtuchrolle
- KG, 03.03.2009 - 5 U 67/06
Geschmacksmuster; ICE 3; Abbildung in einem Messekatalog; Zitatrecht; keine …
- OLG Köln, 04.07.2014 - 6 U 21/14
Schutzumfang einer Marke; Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung der …
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10
Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des …
- LG Düsseldorf, 05.03.2008 - 2a O 24/07
Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Kennzeichens im Domainnamen
- BPatG, 28.06.2013 - 29 W (pat) 109/12
Markenbeschwerdeverfahren - "TÜg/TÜV (Gemeinschaftsmarke)" - hochgradige …
- LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
- LG Köln, 16.12.2020 - 84 O 153/20
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-190/10
Génesis - Gemeinschaftsmarke - Modalitäten für die Einreichung - Art. 27 der …
- EuGH, 23.03.2010 - C-237/08
Google France - Marken - Internet - Suchmaschine - Werbung anhand von …
- EuGH, 23.03.2010 - C-238/08
Google begeht keine Markenverletzung durch das Anbieten von Google-AdWords
- OLG Hamburg, 14.10.2016 - 5 U 32/14
Markenrecht: Nennung der Marke des Herstellers im Kaufangebot über ein durch …
- OLG Brandenburg, 02.04.2012 - 6 W 50/12
Recht des Markeninhabers auf Löschung der von Dritten bei Internetauktionen …
- LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 2a O 283/16
- LG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2a O 76/12
Nutzung der Domainbezeichnung "hapimag-ferienclub"