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   BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04   

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https://dejure.org/2005,2397
BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2005 - X ZB 8/04 (https://dejure.org/2005,2397)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Rüge der fehlerhaften Besetzung eines Gerichts; Notwendigkeit der Angabe der den Fehler begründenden Tatsachen; Ordnungsgemäße Besetzung eines Gebrauchsmuster-Beschwerdesenats des Bundespatentgerichts; Darlegung eines Widerspruchs zwischen der Besetzung ...

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1; ; GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1; GebrMG § 18 Abs. 4 S. 2
    "Vertikallibelle"; Anforderungen an die Begründung der Rüge fehlerhafter Besetzung des Gerichts

  • rechtsportal.de

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1 ; GebrMG § 18 Abs. 4 S. 2
    "Vertikallibelle"; Anforderungen an die Begründung der Rüge fehlerhafter Besetzung des Gerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertikallibelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1243
  • GRUR 2005, 572
  • AnwBl 2005, 103
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m. w. N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).

  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Rechtsfehler oder Lückenhaftigkeit der Begründung können nach der Bestimmung nicht gerügt werden (BGH, aaO; Sen.Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II, st. Rspr.).
  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß dargelegt werden, daß jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1991 - VII ZR 11/91, NJW 1992, 512).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZB 20/93

    "Flammenüberwachung"; Anforderungen an die Rüge nicht ordnungsgemäßer Besetzung

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Sie setzt die Angabe der Tatsachen voraus, aus denen sich der Fehler ergibt (Sen.Beschl. v. 07.02.1995 - X ZB 20/93, Mitt. 1996, 118 - Flammenüberwachung).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht der Zweck des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG in der Sicherung des Begründungszwangs und nicht in der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 341 - Warmpressen).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04
    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m. w. N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Bundespatentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren; st. Rspr.).
  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts

    Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich dieser Mangel ergeben soll (BGH, Beschluss vom 30. März 2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

    Im Übrigen muss, wenn es für die fehlerhafte Besetzung des Gerichts auf gerichtsinterne Vorgänge ankommt, dargelegt werden, dass vergeblich der Versuch der Aufklärung unternommen wurde (BGH, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle; zuletzt Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 16/07

    Durchflusszähler

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 Tz. 9 - Rohrleitungsprüfverfahren).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZB 4/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen

    An diesen Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (Sen.Beschl. v. 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle).
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

    An diesem Gesetzeszweck müssen sich die Anforderungen an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "nicht mit Gründen versehen" ausrichten (st. Rspr., vgl. etwa Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572, 573 - Vertikallibelle; Sen.Beschl. v. 12.7.2006 - X ZB 33/05, GRUR 2006, 929 - Rohrleitungsprüfverfahren).
  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    a) Mit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann geltend gemacht werden, dass das entscheidende Gericht Vorbringen nicht zur Kenntnis nimmt oder in seiner Entscheidung nicht in Erwägung zieht oder Erkenntnisse verwertet, zu denen ein Verfahrensbeteiligter nicht Stellung nehmen konnte (Sen.Beschl. v. 11.06.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur m.w.N.; 30.03.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 13.06.2006 - X ZB 19/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Patentverfahren

  • BGH, 06.09.2005 - X ZB 30/03

    Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen an die

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 37/03

    Patentfähigkeit einer Spritzgussvorrichtung

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 1 A 1091/18

    Präklusion; Urkunde

  • BPatG, 13.09.2010 - 35 W (pat) 12/08
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