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   OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04   

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https://dejure.org/2005,487
OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,487)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Werbung mit Telefonanrufen in Haushalten

  • nomos.de PDF, S. 29

    Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Telefonisches Versicherungsangebot

    §§ 3 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

  • kanzlei.biz

    Voraussetzungen Telefonwerbung bei Verbrauchern

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 7 II Nr. 2

  • hessen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Einwilligung für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Telefonmarketing und Versicherungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbeanrufe - Kunden dürfen nicht ungefragt zu Werbezwecken angerufen werden

  • heise.de (Pressebericht, 24.08.2005)

    Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonmarketing und Versicherungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrecht: Unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Kunden; Konkludente Erklärung der Einwilligung in Telefonwerbung; Anforderungen an die konkludente Erklärung einer Einwilligung; Zulässigkeit der Telefonwerbung eines Versicherungsunternehmens bei seinen ...

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ist belästigend

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sparkassenversicherung -, Telefonwerbung im vorhandenen Kundenstamm, Anruf bei VN, Privatpersonen, Verbraucher, konkludente Einwilligung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unternehmens-Werbeanrufe bei eigenen Kunden

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • loh.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Telefonwerbung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen und Grenzen für Telefonanrufe eines Versicherers bei Versicherungsnehmern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Werbeanruf einer Versicherung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung belästigt Versicherungsnehmer unzumutbar

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonisches Angebot des Versicherers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmens-Werbeanrufe bei eigenen Kunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonwerbung ist unzumutbare Belästigung und wettbewerbswidrig - OLG Frankfurt a.M. hält Telefonwerbung auch bei bereits bestehendem Versicherungsverhältnis für unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.8.2005)

    Versicherungen dürfen Kunden nicht mit Werbeanrufen belästigen

Besprechungen u.ä.

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unmöglichkeit des Telefonmarketings

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1400
  • MDR 2006, 41
  • GRUR 2005, 964
  • MMR 2006, 40
  • K&R 2005, 519
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
    Auch unter Geltung des alten Rechts (§ 1 UWG a.F.) war es jedoch nach der Rechsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 95, 220 - Telefonwerbung V - m.w.N.) anerkannt, dass Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen zulässig ist, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01

    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
    Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06

    Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei

    d) Einwilligung ist das ausdrückliche oder auch konkludent vorliegende Einverständnis des Adressaten (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964 [dort zur Telefonwerbung bezüglich des zur Telefaxwerbung insoweit identischen Tatbestandsmerkmales]; Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 43 und 51; Ohly a.a.O. § 7, 46; Ubber a.a.O. § 7, 162).

    Dementsprechend ist auch das sog. Nachbearbeiten von Kunden, die etwa von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und nach den Gründen für den Widerruf befragt werden, nicht von dem ursprünglichen Einverständnis gedeckt (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964/965; Köhler a.a.O. § 7, 53; Ohly a.a.O. 46; vgl. auch Thüringer OLG a.a.O. [juris Tz. 34]).

    Entgegen der Wertung der Klägerin ist auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die weitere Kontrolle an allen Tatbestandsmerkmalen des § 3, mithin auch der Bagatellgrenze, erforderlich (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 7, 70; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2005, 964, 965).

  • OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses

    In der Angabe der Telefonnummer bei Vertragsschluss ohne nähere Erläuterung liegt keine konkludente Einwilligung, wenn der Anruf ein Ergänzungsangebot betrifft (zum Verstoß gegen § 7 II Nr. 2 UWG in derartigen Fällen bei privaten Versicherungsunternehmen vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

    Insofern ist die Situation nicht anders als bei Kunden privater Versicherungsunternehmen, die im Rahmen des § 6 VVG ebenfalls zur Beratung ihrer Versicherungsnehmer verpflichtet sind und bei denen in der Angabe der Telefonnummer ohne weitere Erläuterungen auch keine konkludente Einwilligung in Anrufe zu Änderungs- oder Ergänzungsangeboten liegt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 = GRUR 2005, 964f).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2006 - 6 U 116/05

    Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Änderung der

    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 21. Juli 2005 - 6 U 175/04 - und OLG Bamberg vom 12. Oktober 2005 - 3 U 151/04 - betreffen anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Eine Werbung per Telefon oder Fax gegenüber Verbrauchern ist gemäß §§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3 UWG vorbehaltlich der Einwilligung des Verbrauchers unzulässig (OLG Stuttgart WRP 2007, 854; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 ff.), gleichgültig ob es sich um Werbung durch ein Versicherungsunternehmen handelt oder -wie hierum einen Energielieferanten.
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