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   BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03   

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https://dejure.org/2006,562
BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03 (https://dejure.org/2006,562)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - I ZR 144/03 (https://dejure.org/2006,562)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - I ZR 144/03 (https://dejure.org/2006,562)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • aufrecht.de

    Keine unlautere Preisunterbietung durch 10%-Nachlass

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unlauteren Wettbewerbshandlung bei einer im Einzelfall möglicherweise zur Abgabe von Waren unter dem Einstandspreis führenden Preisgestaltung; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit dem Garantieversprechen des gleichen oder günstigsten ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10

  • ra.de
  • RA Kotz

    Einstandspreis - Abgabe von Waren unter Einstandspreis nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "10% billiger"; Gezielte Behinderung von Mitbewerbern bei abstrakter Gefahr der Abgabe einzelner Waren unter Einstandspreis

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 4 Nr. 10
    "10% billiger"; Gezielte Behinderung von Mitbewerbern bei abstrakter Gefahr der Abgabe einzelner Waren unter Einstandspreis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    10% billiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gefahr von Dumpingpreisen aufgrund Preisgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    10 % billiger

    Eine Preisgestaltung, durch die lediglich die abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung. §§ 3, 4 Nr.10 ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB
    Die Werbung Wenn Konkurrenz billiger erhalten Sie den Preis der Konkurrenz und weitere 10 % Rabatt ist zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    10% billiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    10% billiger

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Tiefpreis-Werbung mit "10% Preisnachlass auf alles" ist wettbewerbsgemäß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unterbieten des Konkurrenzpreises zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Tiefpreis-Werbung mit "10% Preisnachlass auf alles" ist wettbewerbsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2120
  • MDR 2006, 1122
  • GRUR 2006, 596
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03
    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

    Der Grundsatz der Preisunterbietungsfreiheit gilt auch beim Angebot identischer Waren (BGH GRUR 1984, 204, 206 f. - Verkauf unter Einstandspreis II).

    In Handelsbetrieben mit breitem Sortiment wie dem der Beklagten muss die Preisgestaltung nicht darauf ausgerichtet sein, mit jeder einzelnen Ware einen Stückgewinn zu erzielen; der Kaufmann darf vielmehr davon ausgehen, mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erreichen (vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03
    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

    In Handelsbetrieben mit breitem Sortiment wie dem der Beklagten muss die Preisgestaltung nicht darauf ausgerichtet sein, mit jeder einzelnen Ware einen Stückgewinn zu erzielen; der Kaufmann darf vielmehr davon ausgehen, mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erreichen (vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03
    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf m.w.N.).

    Die niemals auszuschließende Möglichkeit, dass ein an sich erlaubtes günstiges Angebot durch ein noch niedrigeres eines Mitbewerbers unterboten wird, stellt als solche keinen Umstand dar, der die Wettbewerbswidrigkeit begründen könnte (vgl. BGH GRUR 1990, 371, 372 - Preiskampf).

  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03
    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf m.w.N.).

    Ein Angebot unter den Einstandspreisen des Unternehmens ist in der Rechtsprechung insbesondere dann als unlauter angesehen worden, wenn es in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, und zu diesem Zweck eingesetzt wird (BGH GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03
    Die Preisgestaltung - auch durch Unterbieten der Preise von Mitbewerbern (vgl. BGHZ 85, 84, 95 - ADAC-Verkehrsrechtsschutz) - ist vorrangiges Mittel des Wettbewerbs.
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, seine Preise in eigener Verantwortung zu gestalten und die Preise der Konkurrenten insbesondere auch beim Verkauf identischer Waren zu unterbieten (BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 = WRP 2006, 888 - 10% billiger; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Tz. 13 = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Eine Preisgarantie, die lediglich die abstrakte Gefahr begründet, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist auch dann grundsätzlich keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung, wenn sie die angesprochenen Kunden dazu veranlassen kann, dem Handelnden von Mitbewerbern erstellte Planungsunterlagen zur Verfügung zu stellen (Ergänzung zu BGH GRUR 2006, 596 - 10% billiger).

    Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, seine Preise in eigener Verantwortung zu gestalten und die Preise der Konkurrenten insbesondere auch beim Verkauf identischer Waren zu unterbieten (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; BGHZ 129, 203, 219 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 = WRP 2006, 888 - 10% billiger, m.w.N.).

    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur beim Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf; BGH GRUR 2006, 596 Tz. 13 - 10% billiger).

    Sind die Preise aber nach kaufmännischen Grundsätzen vertretbar kalkuliert, reicht allein der Umstand, dass die Preisgestaltung gezielt gegen Mitbewerber eingesetzt wird, nicht aus, um einen Wettbewerbsverstoß zu begründen (vgl. BGH GRUR 2006, 596 Tz. 13 und 22 - 10% billiger).

    Es genügt aber nicht, wenn eine Werbemaßnahme lediglich die abstrakte Gefahr begründet, dass Waren unter Einstandspreis abgegeben werden (BGH GRUR 2006, 596 Tz. 16 - 10% billiger).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    In Übereinstimmung damit ist auch der Senat in seiner Rechtsprechung zum UWG 2004 davon ausgegangen, dass die zu dieser Fallgruppe entwickelten Grundsätze weiter fortgelten (vgl. BGH, Urt. v. 30.3. 2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 ff. = WRP 2006, 888 - 10 % billiger; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Tz. 24 f. = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

    In Übereinstimmung damit ist auch der Senat in seiner Rechtsprechung zum UWG 2004 davon ausgegangen, dass die zu dieser Fallgruppe entwickelten Grundsätze weiter fortgelten (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 ff. = WRP 2006, 888 - 10% billiger; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Tz. 24 f. = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • KG, 27.05.2016 - Verg 12/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Divergenzvorlage;

    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten; auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 144/03 -, Rn. 13, juris).

    Auch danach ist aber ein unter den Selbstkosten liegender Angebotspreis nur dann unlauter, wenn die Preisunterbietung objektiv geeignet ist, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen und der Anbieter mit Verdrängungsabsicht handelt (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 144/03 -, Rn. 13, juris; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4 Rn. 10.188).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 11 U 19/21

    Zur Frage des Bestehens einer unternehmensbedingten Abhängigkeit der

    Selbst bei einem hohen Grad von Marktmacht können deshalb generelle Preissenkungen, die lediglich Ausdruck rationelleren Wirtschaftens des Unternehmens sind, grundsätzlich nicht als unbillige Wettbewerbsbehinderung beurteilt werden (Markert/Fuchs, aaO - § 19 Rn. 124, 170; BGH, Urteil vom 10.12.1985 - KZR 22/85 - Abwehrblatt II; BGH, Urteil vom 30.3.2006 - I ZR 144/03 - 10% billiger, zur entsprechenden Wertung nach dem UWG).
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 6 W 158/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    An diesen zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen ist auch unter Geltung des § 4 Nr. 10 UWG festzuhalten (vgl. BGH GRUR 2006, 596, 597 - 10 % billiger).
  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Ein Angebot unter den Einstandspreisen des Unternehmens ist in der Rechtsprechung insbesondere dann als unlauter angesehen worden, wenn es in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und zu diesem Zweck eingesetzt wird ( BGH , GRUR 1979, 321 [322] - Verkauf unter Einstandspreis I; BGH GRUR 2006, 596 - 10 % billiger).
  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/06

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Ein Angebot unter den Einstandspreisen des Unternehmens ist in der Rechtsprechung insbesondere dann als unlauter angesehen worden, wenn es in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen und zu diesem Zweck eingesetzt wird ( BGH , GRUR 1979, 321 [322] - Verkauf unter Einstandspreis I; BGH GRUR 2006, 596 - 10 % billiger).
  • LG Essen, 05.12.2012 - 41 O 77/12
    Es gilt zunächst der Grundsatz der freien Preisbestimmung (BGH GRUR 1995, 690 (692); BGH GRUR 2006, 596 (597, Rn. 13)) und -gestaltung (BGH GRUR 2003, 626 (627).
  • LG Bonn, 04.01.2007 - 14 O 169/06

    Einstufung der Beantragung eines Entgelts für Postzustellungsaufträge als

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