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   BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01   

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BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01 (https://dejure.org/2005,17380)
BPatG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01 (https://dejure.org/2005,17380)
BPatG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 24 W (pat) 214/01 (https://dejure.org/2005,17380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01
    Der EuGH hat mit Urteil vom 7. Juli 2005 - C-418/02 (GRUR 2005, 764 "Praktiker") zu diesen beiden Fragen für Recht erkannt:.

    Nach der insoweit verbindlichen Entscheidung des EuGH vom 7. Juli 2005 (GRUR 2005, 764 "Praktiker") ist davon auszugehen, dass die beanspruchte Dienstleistungsbezeichnung "Einzelhandelsdienstleistungen" keiner weiteren inhaltlichen Konkretisierung, sondern lediglich näherer Angaben in bezug auf die Waren oder Arten von Waren bedarf, auf die sich die Dienstleistungen beziehen.

  • BPatG, 15.10.2002 - 24 W (pat) 214/01

    Einzelhandel mit Waren eine Dienstleistung i.S. der Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 27.09.2005 - 24 W (pat) 214/01
    Durch Beschluss vom 15. Oktober 2002 (GRUR 2003, 152 "Einzelhandelsdienstleistungen") hat der Senat mit Einverständnis der Anmelderin das Verfahren ausgesetzt und gemäß Art. 234 Abs. 2 EG dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Auslegung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie) ua folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BPatG, 23.03.2006 - 25 W (pat) 100/02
    Der Senat hat mit Einverständnis der Anmelderin das Verfahren bis zur Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen des 24. Senats gemäß Art. 234 Abs. 2 EG an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in dem Verfahren 24 W (pat) 214/01 (GRUR 2003, 152 - Einzelhandelsdienstleistungen) ausgesetzt.

    Nicht unter diesen Dienstleistungsbegriff fallen dagegen lediglich anlässlich des Warenvertriebs erfolgende oder sonstige Aktivitäten, die nicht nur Händlern vorbehalten sind, sondern in erster Linie zum Tätigkeitsbereich anderer Wirtschaftsbereiche gehören, und für die in anderen Klassen der Klasseneinteilung jeweils ein eigenständiger Markenschutz vorgesehen ist (vgl. BPatG vom 27.9.2005 - 24 W (pat) 214/01, MarkenR 2005, 527 - Einzelhandelsdienstleistungen II).

    Diesen Anforderungen an die warenmäßige Konkretisierung genügt die Anmeldung mit der Angabe "Artikel für Garten und Zoo" (vgl. dazu auch BPatG vom 27.9.2005 - 24 W (pat) 214/01, MarkenR 2005, 527 - Einzelhandelsdienstleistungen II).

  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 331/01

    Dienstleistungsverzeichnis für Einzelhandelsdienstleistungen

    Nach Erlass der Entscheidungen EuGH GRUR 2005, 453 - Praktiker und BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II hat die Anmelderin unter Bezugnahme auf diese Entscheidungen, die Mitteilung Nr. 34/05 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts und verschiedene Eintragungen von Marken für Einzelhandelsdienstleistungen mit Schriftsatz vom 27. März 2006 zunächst folgendes geändertes Dienstleistungsverzeichnis eingereicht:.

    Insbesondere schließt der Begriff "Einzelhandelsdienstleistungen" aus, dass der bloße Verkauf bzw. Vertrieb von Waren an sich als Dienstleistung eingetragen werden soll (im Gegensatz zum unzulässigen Begriff "Einzelhandel", vgl. BPatG GRUR 2006, 63, 64, II.2.

  • BPatG, 05.04.2006 - 32 W (pat) 207/02
    unterliegt als solche keinen Bedenken mehr, wie durch den Europäischen Gerichtshof geklärt worden ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 764, 766 f. [Nrn. 35, 50] - Praktiker; BPatG GRUR 2006, 63, 65 - Einzelhandelsdienstleistungen II).

    in die Klasse 35 einzuordnen sind (s. BPatG GRUR 2006, 63, 65 - Einzelhandelsdienstleistungen II) und insoweit eine zusätzliche Klassengebühr zu entrichten ist (GebVerz Nr. 331 300 zu § 2 Abs. 1 PatKostG).

  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W pat 331/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Dienstleistungsverzeichnisses von Marken

    Nach Erlass der Entscheidungen EuGH GRUR 2005, 453 - Praktiker und BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II hat die Anmelderin unter Bezugnahme auf diese Entscheidungen, die Mitteilung Nr. 34/05 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts und verschiedene Eintragungen von Marken für Einzelhandelsdienstleistungen mit Schriftsatz vom 27. März 2006 zunächst folgendes geändertes Dienstleistungsverzeichnis eingereicht:.

    Insbesondere schließt der Begriff "Einzelhandelsdienstleistungen" aus, dass der bloße Verkauf bzw. Vertrieb von Waren an sich als Dienstleistung eingetragen werden soll (im Gegensatz zum unzulässigen Begriff "Einzelhandel", vgl. BPatG GRUR 2006, 63, 64 [BPatG 27.09.2005 - 24 W pat 214/01] , II.2.

  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 61/03
    Gegen den eigenständigen Schutz einer solchen Dienstleistung bestehen keine Bedenken mehr, wie durch den Europäischen Gerichtshof geklärt worden ist (vgl. EuGH GRUR 2005, 764, 766 f. - Nrn. 35, 50 - Praktiker; BPatG GRUR 2006, 63, 65 - Einzelhandelsdienstleistungen II).

    in die Klasse 35 einzuordnen sind (s. BPatG GRUR 2006, 63, 65 - Einzelhandelsdienstleistungen II) und insoweit eine zusätzliche Klassengebühr zu entrichten ist (GebVerz Nr. 331 300 zu § 2 Abs. 1 PatKostG).

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 573/12

    (Markenbeschwerdeverfahren - "Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)" -

    Wer für solche Dienstleistungen den Markenschutz begehrt, muss seine angemeldete Dienstleistungsmarke ausdrücklich darauf beziehen; er kann nicht davon ausgehen, dass mit einer Einzelhandelsdienstleistungsmarke dieser Bereich abgedeckt ist (vgl. BPatG GRUR 2006, 63, 65; Grabrucker, MarkenR 2002, 361, 365; Ströbele GRUR Int 2008, 719, 722).
  • BPatG, 11.07.2022 - 25 W (pat) 5/20
    Unter die in Klasse 35 genannten Tätigkeiten "Dienstleistungen von Einzelhandelsgeschäften im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bekleidung, Schuhen, Taschen..." und "Vermittlung von Handelsgeschäften im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kleidern, Schuhen, Taschen..." fallen jedoch nur die Auswahl, die Zusammenstellung und die Präsentation eines Sortiments von Waren fremder Produktion (vgl. BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II; GRUR 2020, 530 - Carrera; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 26 Rn. 67, 69).
  • BPatG, 11.03.2014 - 29 W (pat) 520/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SV Group (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" -

    Zur Eintragung als Marke bzw. der Gewährung der Schutzerstreckung sind nämlich nähere Angaben in Bezug auf die Waren oder Arten von Waren notwendig, auf die sich die Einzelhandelsdienstleistung bezieht (EuGH, GRUR 2005, 764, 767, Rn. 50 f. - Praktiker; BPatG, GRUR 2006, 63, 64).
  • BPatG, 13.02.2007 - 33 W (pat) 337/01
    Nach Erlass der Entscheidungen EuGH GRUR 2005, 453 - Praktiker und BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II hat die Anmelderin unter Bezugnahme auf diese Entscheidungen, die Mitteilung Nr. 34/05 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts und verschiedene Eintragungen von Marken für Einzelhandelsdienstleistungen mit Schriftsatz vom 27. März 2006 zunächst folgendes geändertes Dienstleistungsverzeichnis eingereicht:.
  • BPatG, 13.09.2006 - 32 W (pat) 214/04
    Die lange Zeit rechtlich umstrittene Frage, ob und ggf. in welchem Umfang für Einzelhandelsdienstleistungen Markenschutz erlangt werden kann, hat durch das auf Vorlage des Bundespatentgerichts (GRUR 2003, 152) ergangene "Praktiker"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 2005, 764) eine Klärung erfahren (vgl. auch den nachfolgenden Beschluss BPatG GRUR 2006, 63 - Einzelhandelsdienstleistungen II).
  • BPatG, 21.02.2013 - 25 W (pat) 533/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Granidur" - zur Bestimmtheit und Präzisierung des

  • BPatG, 12.07.2006 - 32 W (pat) 175/04
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