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   OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05   

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https://dejure.org/2006,6541
OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 2006 - VI-U (Kart) 23/05 (https://dejure.org/2006,6541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Unterbringung der Vertragsbedingungen in einem Popup-Fenster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Spielevermittlers auf die tatsächliche Höhe der einbehaltenen Servicegebühren und sonstigen Serviceentgelte vor Vertragsabschluss in Textform gegenüber dem Spielteilnehmer; Definition des gewerblichen Spielevermittlers; Verstoß gegen die ...

  • Glücksspiel & Recht

    Internetangebote von gewerblichen Spielvermittlern

  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § ... 763; ; BGB § 312 b; ; BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 312 c Abs. 2; ; BGB § 312 d; ; BGB § 312 d Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12; ; UWG § 12 Abs. 2; ; LStV § 14; ; LStV § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; GWB § 4 Nr. 11; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 2; ; BGBInfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetangebote von gewerblichen Spielvermittlern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 482
  • GRUR 2006, 782
  • K&R 2006, 409
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.11.1993 - C-2/91

    Strafverfahren gegen Meng

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH liegt ein solcher Fall vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (EuGH Urt. v. 17. November 1993, Az.: C-2/91, Slg. 1993 I, 5751, 5797 f. - Meng).

    In diesem Fall fehlt den betroffenen Unternehmen der von Art. 81 EG vorausgesetzte Handlungsspielraum der Wirtschaftsteilnehmer (EuGH Urt. v. 17. November 1993, Az.: C-2/91, Slg. 1993 I, 5751, 5797 f. - Meng; EuGH Urt. v. 18. September 1996, Az.: T-387/94, Slg. 1996 II 961, 990 - Asia Motor France; Langen/Bunte-Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., Art. 81 Rn. 14).

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    In diesem Fall fehlt den betroffenen Unternehmen der von Art. 81 EG vorausgesetzte Handlungsspielraum der Wirtschaftsteilnehmer (EuGH Urt. v. 17. November 1993, Az.: C-2/91, Slg. 1993 I, 5751, 5797 f. - Meng; EuGH Urt. v. 18. September 1996, Az.: T-387/94, Slg. 1996 II 961, 990 - Asia Motor France; Langen/Bunte-Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., Art. 81 Rn. 14).
  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    Greift ein Hoheitsträger bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu den von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln, unterliegt er den gleichen Beschränkungen wie jeder andere Teilnehmer am privatrechtlichen organisierten Markt und hat dabei insbesondere die durch das Wettbewerbsrecht gezogenen Grenzen einer solchen Tätigkeit zu beachten (BGH WuW/E DE-R 289 ff. m.w.Nachw. - Lottospielgemeinschaft - KG GRUR-RR 2002, 198).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    Unterschiedliche Branchenangehörigkeit der Beteiligten ist unerheblich, wenn sich die vertriebenen Waren oder gewerblichen Leistungen derart gleichen oder nahe stehen, dass der Vertrieb der einen durch den Vertrieb des andere beeinträchtigt werden kann (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 2 Rn. 67; BGH GRUR 2001, 260, 261 m.w.Nachw.).
  • LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 34 O 78/05

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 10. August 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 34 O 78/05 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - U (Kart) 23/05
    Dies hindert die Fachgerichte aber nicht, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss v. 19.Juli 1996, Az.: 1 BvL 39/95, www.jurisweb.de).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    In diesen Fällen muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis, wenn sich die in Rede stehende Wettbewerbshandlung als Förderung fremden Wettbewerbs darstellt, zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 283 - Werbung im Programm; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, GRUR 2009, 878 Rn. 15 = WRP 2009, 1082 - Fräsautomat; OLG Düsseldorf, GRUR 2006, 782, 783; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 96g).
  • OLG Hamburg, 13.01.2022 - 7 W 156/21

    Luke Mockridge ./. Der Spiegel

    Denn wer in einer solchen Situation anstatt des möglicherweise zeitraubenden Wegs bis zur Entscheidung der zweiten Instanz (nach mündlicher Verhandlung und Berufungsverhandlung oder nach sofortiger Beschwerde und Nichtabhilfebeschluss) den voraussichtlich schnelleren Weg der Rücknahme und Anrufung eines anderen Landgerichts wählt, unterstreicht normalerweise mit seinem Verhalten gerade, dass er es eilig hat (KG, U. v. 11.10.2016 - 5 U 139/15 - GRUR-RR 2017, 128 [Rz.3]; OLG Düsseldorf, U. v. 13.4.2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 785 OLG Frankfurt, U. v. 17.2.2005 - 6 U 228/04 - BeckRS 2005, 158728 [Rz.15]).
  • KG, 11.10.2016 - 5 U 139/15

    gezielte Gehörsvereitelung - Lauterkeitsrechtliches Eilverfahren:

    Ein solches Vorgehen - regelmäßig in Reaktion auf einen verlautbarten Hinweis des zunächst angerufenen Gerichts, wegen rechtlicher und/oder tatsächlicher Bedenken die begehrte einstweilige Verfügung nicht oder jedenfalls nicht ohne mündliche Verhandlung erlassen zu wollen - widerlegt grundsätzlich nicht die Dringlichkeitsvermutung (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 226; a.A. für den Fall der Rücknahme vor Entscheidung und erneuten Einreichung vor demselben Gericht [dringlichkeitsschädlich]: OLG München Magazindienst 2005, 560).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782 (785) ist insoweit nicht einschlägig, da sie sich nicht zum sonstigen Rechtsschutzbedürfnis, sondern allein zur Dringlichkeit im zeitlichen Sinn verhält.
  • OLG Köln, 06.02.2013 - 6 U 127/12

    Begriff der herabsetzenden Äußerung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG

    Schließlich genügt es auch, wenn durch die Handlung fremder Wettbewerb gefördert wird; in diesem Fall muss das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dessen Mitbewerber bestehen (Köhler/Bornkamm, a. a. O. Rn. 96g; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.4. 2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 783 - Lottofonds).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Das Gleiche gilt, wenn er einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag ohne triftigen Grund (z.B. Unzuständigkeit) in der Regel auf richterlichen Hinweis wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Terminsbestimmung hin, zurücknimmt und einen neuen, auf keinem anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt, sog. "Forum shopping" bzw. "forum hopping" (OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Urteil vom 14.07.2005, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping; OLG Frankfurt am Main, 11. Zivilsenat, Beschluss vom 08.08.2013, 11 W 29/13, zitiert nach juris - Rn. 5; OLG Hamburg GRUR 2007, 614, 615 [OLG Hamburg 06.12.2006 - 5 U 67/06] - forum shopping; OLG München, Hinweisbeschluss vom 27.12.2010, WRP 2011, 364 [OLG Köln 10.12.2010 - 6 U 112/10] ; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.16a; Teplitzky WRP 2016, 917; Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 54 Rn. 24d; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 935 Rn. 5; Fischer in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 940 Rn. 25; Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 940 Rn. 25c; Retzer in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 323, 375 a.E.; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 119; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 198 f., a.A. für den Fall, dass das Erstgericht noch nicht entschieden hat und der Antragsgegner noch nicht angehört worden ist: OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785 [OLG Düsseldorf 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05] ; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat, Urteil vom 17.02.2005, 6 U 228/04, zitiert nach juris Rn. 17; Schmidhuber/Haberer WRP 2013, 436).
  • LG Hamburg, 22.02.2022 - 324 O 460/21

    Unterlassungsanspruch einer prominenten Person gegen eine Presseberichterstattung

    Denn wer in einer solchen Situation anstatt des möglicherweise zeitraubenden Wegs bis zur Entscheidung der zweiten Instanz (nach mündlicher Verhandlung und Berufungsverhandlung oder nach sofortiger Beschwerde und Nichtabhilfebeschluss) den voraussichtlich schnelleren Weg der Rücknahme und Anrufung eines anderen Landgerichts wählt, unterstreicht normalerweise mit seinem Verhalten gerade, dass er es eilig hat (KG, U. v. 11.10.2016 - 5 U 139/15 - GRUR-RR 2017, 128 [Rz.3]; OLG Düsseldorf, U. v. 13.4.2006 - U (Kart) 23/05 - GRUR 2006, 782, 785 OLG Frankfurt, U. v. 17.2.2005 - 6 U 228/04 - BeckRS 2005, 158728 [Rz.15]).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - U (Kart) 27/06

    Verletzung der Aufklärungspflichten des Franchisegebers einer Zeitarbeitsfirma -

    Behält - wie hier - der übrige Vertragsinhalt auch ohne die unwirksamen Abreden einen einer selbständigen Geltung fähigen Regelungsgehalt, beurteilt sich die Auswirkung der kartellnichtigen vertraglichen Bestimmung auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht (vgl. Senatsurteil vom 16.5.2005 - VI - U(Kart) 39/03; Senatsurteil vom 13.4.2006 - VI - U (Kart) 23/05; Senatsurteil vom 24.5.2006 - VI-U(Kart) 25/05).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - U (Kart) 25/05

    Äußerlich unrichtige Parteibezeichnung - Ausnutzung einer marktbeherrschenden

    Ist dies der Fall, so beurteilt sich die Auswirkung der nach Art. 82 Abs. 1 EG unvereinbaren vertraglichen Bestimmung auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht nach Gemeinschaftsrecht, sondern ausschließlich nach nationalem Recht (vgl. Senatsurteil vom 16.5.2005 - VI - U(Kart) 39/03; Senatsurteil vom 13.4.2006 - VI - U (Kart) 23/05).
  • OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10

    Widerruf: Einräumung eines Widerrufsrechts im Zusammenhang mit einem

    Unabhängig davon, ob eine Widerrufsbelehrung überhaupt erteilt werden muss, kann eine falsche Widerrufsbelehrung den Kunden nämlich von der Ausübung des Widerrufs abhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2006, U (Kart) 23/05, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

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