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   BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03   

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https://dejure.org/2006,376
BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03 (https://dejure.org/2006,376)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - I ZR 271/03 (https://dejure.org/2006,376)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - I ZR 271/03 (https://dejure.org/2006,376)
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Volltextveröffentlichungen (23)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    UVP - Die Verwendung der Abkürzung "UVP", die dem Verkehr als Abkürzung für eine unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bekannt ist, ist nicht wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot unzulässig.

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Dem Durchschnittsverbraucher ist bekannt, dass Preisempfehlungen üblicherweise unverbindlich sind

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Abkürzung "UVP" im Rahmen der Preiswerbung nicht irreführend Kündigung von Unterlassungserklärungen möglich

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Überraschendes Urteil: UVP Preisgegenüberstellung nicht wettbewerbswidrig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Preisangabe des Herstellers in Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit "empfohlener Verkaufspreis" und "UVP" wettbewerbsgemäß

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Abkürzung UVP für unverbindliche Preisempfehlung nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    BGH lockert Anforderungen bei Werbung mit "UVP"

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Abkürzung "UVP" für unverbindliche Preisempfehlung nicht irreführend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbszentrale erklärt Verzicht für Alt-Unterlassungserklärungen im Hinblick auf Werbung mit der Abkürzung UVP

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    UVP ist als bekannte Abkürzung nicht irreführend

  • beck.de (Leitsatz)

    Unverbindliche Preisempfehlung - UVP

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Werbung mit UVP

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Werbung mit Ladenpreis auf der Internettplattform Ebay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "empfohlener Verkaufspreis" und "UVP" wettbewerbsgemäß

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 21.4.2008)

    Leitfaden Werbung mit Preisen und Preisangaben im Internet

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung der Bezeichnung "UVP" ist nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 897
  • GRUR 2007, 603
  • MMR 2007, 519
  • MIR 2007, Dok. 220
  • DB 2007, 1354
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
    Dagegen durfte der Händler, dem es grundsätzlich erlaubt war, in seiner Werbung auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug zu nehmen (vgl. BGHZ 42, 134 ff. - Richtpreiswerbung I; BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle), bei diesem Hinweis auch andere Formulierungen verwenden, wenn dadurch keine unrichtigen Vorstellungen über die tatsächlichen Verhältnisse hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 69/77, GRUR 1980, 108, 109 - ... unter empf. Preis).

    Als irreführend sind insbesondere Preisangaben angesehen worden, die vom Verkehr nicht als unverbindliche Empfehlung des Herstellers verstanden werden (vgl. BGH GRUR 1980, 108, 109 - ... unter empf. Preis).

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
    Dagegen durfte der Händler, dem es grundsätzlich erlaubt war, in seiner Werbung auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug zu nehmen (vgl. BGHZ 42, 134 ff. - Richtpreiswerbung I; BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle), bei diesem Hinweis auch andere Formulierungen verwenden, wenn dadurch keine unrichtigen Vorstellungen über die tatsächlichen Verhältnisse hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 69/77, GRUR 1980, 108, 109 - ... unter empf. Preis).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81

    Vorliegen einer irreführenden Werbeanzeige mit Bezugnahme auf empfohlene Preise -

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
    Der Verbraucher sieht daher eine Preisempfehlung auch dann als unverbindlich an, wenn auf den Umstand der Unverbindlichkeit nicht ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 111/81, Urteilsumdruck S. 5 f.; Völker in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 548; Helm aaO Rdn. 40; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 479; Link aaO § 5 Rdn. 583).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
    Andererseits wurde eine Irreführung nicht allein deswegen bejaht, weil eine Preisempfehlung wie beispielsweise in der Angabe "Preisempfehlungen namhafter deutscher Hersteller" nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet worden war (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 142/78, GRUR 1981, 137, 139 - Tapetenpreisempfehlung).
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
    Dagegen durfte der Händler, dem es grundsätzlich erlaubt war, in seiner Werbung auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug zu nehmen (vgl. BGHZ 42, 134 ff. - Richtpreiswerbung I; BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2003, 446 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle), bei diesem Hinweis auch andere Formulierungen verwenden, wenn dadurch keine unrichtigen Vorstellungen über die tatsächlichen Verhältnisse hervorgerufen wurden (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 69/77, GRUR 1980, 108, 109 - ... unter empf. Preis).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 6 U 237/12

    Irreführende Gegenüberstellung mit Apothekenverkaufspreis

    Dem Verkehr ist hingegen die Angabe "UVP" im Zusammenhang mit Preisgegenüberstellungen als gängige Abkürzung einer "Unverbindlichen Preisempfehlung" bekannt (BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 271/03, Rn. 23, juris).

    Dem durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher ist aufgrund der weitgehend üblichen Verwendung des Begriffs der "unverbindlichen Preisempfehlung" insbesondere bekannt, dass Herstellerpreisempfehlungen grundsätzlich nicht bindend sind (BGH, Urteil vom 7.12.2006 - I ZR 271/03, Rn. 21 - UVP, juris).

  • OLG Köln, 31.10.2007 - 6 U 82/07

    "Preisempfehlung auf telefonische Nachfrage" - Zur Irreführung im Falle einer

    Soweit im Rahmen der 7. GWB-Novelle die kartellrechtlichen Bestimmungen über die Preisempfehlungen in §§ 22, 23 GWB a.F. ersatzlos gestrichen worden sind, führt dies jedenfalls außerhalb der Fälle eines durch Formulierungsabweichungen bedingten Irreführungspotentials (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 603, 604 - Zulässige Verwendung einer Abkürzung für eine Preisempfehlung) zu keiner anderen Beurteilung.
  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen

    Vorstehenden Beurteilungen steht - anders als die Berufung meint - BGH GRUR 2007, 603 - UVP - (mit einer maßgeblich anderen Fallgestaltung) nicht entgegen, insbesondere wird dort auch nicht etwa von besagter Vorgabe in BGH GRUR 2005, 692, 694 [sub 2 b aa] - "statt"-Preis - abgerückt (nunmehr kritisch zu letzterem freilich Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 5 Rdn. 1.131 f.).
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