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   BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03   

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BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03 (https://dejure.org/2007,331)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03 (https://dejure.org/2007,331)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 23 W (pat) 313/03 (https://dejure.org/2007,331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 907
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Auch die vom 11. Senat für seine Auffassung genannten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfGE 24, 33, 55 a. E. und BVerfGE 39, 156, 166 f.) stellen dies nicht in Frage, da sie für die Beurteilung der vorliegenden Zuständigkeitsfrage nicht einschlägig sind.
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Auch die vom 11. Senat für seine Auffassung genannten verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfGE 24, 33, 55 a. E. und BVerfGE 39, 156, 166 f.) stellen dies nicht in Frage, da sie für die Beurteilung der vorliegenden Zuständigkeitsfrage nicht einschlägig sind.
  • BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Auszug aus BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Mit der Zuweisung der Verfahren an ein Gericht zum 1. Januar 2002 war der Gesetzgeber ohne weiteres davon ausgegangen, dass neben einigen für das Beschwerdeverfahren geltenden Vorschriften jedenfalls die "Gemeinsamen Verfahrensvorschriften" der §§ 86 bis 99 PatG gelten, und damit auch die Verweisungsvorschrift des § 99 PatG (siehe dazu die instruktive Entscheidung BPatGE 45, 162 ff. = BlPMZ 2003, 28 - Etikettierverfahren).
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er es ausdrücklich regeln müssen, wobei dies - wie bereits ausgeführt - aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch wäre und zudem der erklärten Absicht des Gesetzgebers, das Patentamt für einen befristeten Zeitraum von den Entscheidungen über die Einsprüche gegen Patente zu entlasten, zuwiderlaufen würde, weshalb sich die gegenteilige Auslegung auch aus teleologischen Gründen verbietet (siehe dazu auch die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung des 23. Senats vom 19. Oktober 2006, 23 W (pat) 327/04 - Rundsteckverbinder / perpetuatio fori).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Wie der Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung mehrerer weiterer Beschwerdesenate des Patentgerichts (23. Senat, BPatGE 49, 174 = GRUR 2007, 907 mit ausführlicher Begründung; 6. Senat, Beschl. v. 4.12.2007 - 6 W (pat) 323/04; 8. Senat, Beschl. v. 22.5.2007 - 8 W (pat) 333/03; 17. Senat, Beschl. v. 28.6.2007 - 17 W (pat) 314/04; 20. Senat, Beschl. v. 16.5.2007 - 20 W (pat) 343/03; 21. Senat, Beschl. v. 7.2.2007 - 21 W (pat) 310/04; 34. Senat, NJOZ 2008, 634) bereits entschieden hat, besteht nach dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der perpetuatio fori eine vor dem 1. Juli 2006 begründete Zuständigkeit des Patentgerichts für die Entscheidung über den Einspruch - entgegen der Auffassung des 11. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 2007, 904) - unbeschadet dessen fort, dass sie infolge der Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG nach dem 30. Juni 2006 nicht mehr auf der Grundlage dieser Vorschrift begründet werden kann (BGHZ 173, 47 Tz. 10 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BPatG, 29.07.2008 - 6 W (pat) 327/06
    Das Bundespatentgericht ist auch nach der ab 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Fassung des § 147 Abs. 3 PatG gemäß dem Grundsatz der perpetuatio fori, der u. a. in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO seine gesetzliche Ausprägung gefunden hat, zuständig geblieben (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2007, 499 - Rundsteckverbinder; BPatG GRUR 2007, 907 - Gehäuse/perpetuatio fori; BGH GRUR 2007, 862 f. - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BPatG, 21.07.2008 - 15 W (pat) 325/04
    Es bestehen weder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 147 Abs. 3 PatG (BGH GRUR 2007, 859 Informationsübermittlungsverfahren I), noch berührt die Aufhebung dieser Bestimmung ihre Geltung für alle bereits tatbestandlich erfassten Fälle (BPatG 19 W (pat) 344/04 und 23 W (pat) 313/03).
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