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   BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06   

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https://dejure.org/2008,423
BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06 (https://dejure.org/2008,423)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2008 - I ZR 120/06 (https://dejure.org/2008,423)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2008 - I ZR 120/06 (https://dejure.org/2008,423)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Räumungsfinale

    UWG § 4 Nr. 4, § 5

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Räumungsfinale - Es besteht wettbewerbsrechtlich nur die Verpflichtung auf die zeitliche Begrenzung einerVerkaufsförderungsmaßnahmen hinzuweisen, nicht aber eine zeitliche Begrenzung überhaupt zu schaffen.

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen mehr notwendig

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht bei der Werbung für Verkaufsförderungsmaßnahmen auf Anfang und Ende hinzuweisen - Räumungsfinale

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung mit Saisonschlussverkauf muss nicht zeitlich begrenzt werden

  • IWW
  • stroemer.de

    Räumungsfinale

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen einer wettbewerbsrechtlichen Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme; Inhalt des Transparenzgebotes aus § 4 Nr. 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Zeitliche Begrenzung einer ...

  • kanzlei.biz

    Räumungsfinale

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4 § 5
    "Räumungsfinale"; Zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4 § 5
    "Räumungsfinale"; Zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumungsfinale

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur zeitl. Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahme?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbung einer Kaufhauskette mit Preisnachlässen unter dem Schlagwort ?Räumungsfinale/Saisonschlussverkauf? ? Weder das Transparenzgebot noch das Irreführungsverbot fordern eine Befristung der Verkaufsförderungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen besteht nur die Verpflichtung auf deren zeitliche Begrenzung hinzuweisen

  • internetrecht-infos.de (Auszüge)

    Verkaufsfördermaßnahmen müssen zeitlich nicht exakt begrenzt werden

  • internetrecht-infos.de (Auszüge)

    Verkaufsfördermaßnahmen müssen zeitlich nicht exakt begrenzt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine zeitliche Befristung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen mehr notwendig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    § 3 UWG; § 4 UWG
    Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Die zeitliche Begrenzung einer Werbemaßnahme

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur zeitlichen Begrenzung eines Räumungsfinales bzw. Saisonschlussverkaufes

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schlussverkauf ohne Ende

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur zeitlichen Begrenzung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine zeitliche Begrenzung von Verkaufsaktionen notwendig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 42
  • GRUR 2008, 1114
  • GRUR 2008, 114
  • MIR 2008, Dok. 318
  • DB 2008, 2648
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 06.03.2006 - 6 W 27/06

    "Winterschlussverkauf" ohne weitere Angaben über die Dauer der

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06
    Anders als in dem dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 6. März 2006 (6 W 27/06, GRUR 2006, 786) zugrunde liegenden Fall habe sich die Werbung hier nicht auf ausgesprochene Saisonware bezogen.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2007 - 2 U 122/06

    Unlauterer Wettbewerb: Erforderlichkeit der Angabe eines Anfangs- bzw.

    Auszug aus BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06
    Der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 11, 12; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rdn. 6.6a; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 444; einschränkend Fezer/Peifer, UWG, § 5 Rdn. 318).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Damit der Verbraucher sich in Kenntnis der relevanten Umstände entscheiden kann, muss er Gelegenheit haben, sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    a) Der Bundesgerichtshof hat allerdings in drei Entscheidungen, in denen es um die Beurteilung von Räumungsverkäufen ging, ausgesprochen, dass weder § 4 Nr. 4 noch § 5 UWG eine Verpflichtung begründet, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen; vielmehr hat der Unternehmer lediglich auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 66/07, GRUR 2009, 1183 Rn. 11 = WRP 2009, 1501 - Räumungsverkauf wegen Umbau; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 68/07, GRUR 2009, 1185 Rn. 13 und 15 = WRP 2009, 1503 - Totalausverkauf).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    aa) Bei der Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Irreführungsvorschriften sind grundsätzlich die Wertungen zu respektieren, die der Gesetzgeber in anderen Bestimmungen getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 14 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale; Urteil vom 14. Oktober 2010 - I ZR 5/09, GRUR 2011, 535 Rn. 20 = WRP 2011, 747 - Lohnsteuerhilfeverein Preußen).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er Gelegenheit haben, sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urt. v. 11.9. 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 28 - Geld-zurück-Garantie II) sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme - wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen - zu informieren (Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 4.13).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 214/07

    Rote Briefkästen

    Es ist anerkannt, dass Fehlvorstellungen des Verkehrs, die sich in einer Übergangszeit nach einer Gesetzesänderung bilden, hingenommen werden müssen, da andernfalls die alte Rechtslage mit Hilfe des Irreführungsverbots perpetuiert würde (BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 14 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 UWG Rdn. 2.92 und 6.6).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07

    Räumungsverkauf wegen Umbau

    b) Die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme sind grundsätzlich bereits in der Werbung für die Maßnahme anzugeben (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Beklagte die Bedingungen für die Inanspruchnahme ihrer Verkaufsförderungsmaßnahme bereits in ihrer Werbung für diese Maßnahme hätte angeben müssen (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - leeren will, muss sich daher weder im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG noch im Blick auf das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG von vornherein auf einen zeitlichen Rahmen festlegen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdn. 6.6).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 68/07

    Totalausverkauf

    Die von der Revision vertretene gegenteilige Auffassung (ebenso LG Heilbronn WRP 2006, 620 [Ls.]; LG Ulm WRP 2006, 780 [Ls.]; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 4.11 und Seichter in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 4 Rdn. 28), nach deren Auffassung sich aus der Werbung in solchen Fällen immerhin ergeben muss, dass die Verkaufsförderungsmaßnahme bereits begonnen hat, d.h. eine Erinnerungswerbung vorliegt steht in Widerspruch zu der Absicht des Gesetzgebers, der mit dem am 8. Juli 2004 in Kraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gerade alle einschränkenden Bedingungen für die Durchführung von Sonderveranstaltungen hat beseitigen wollen (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Der Senat hat nach Einlegung und Begründung der vorliegenden Revision ausgesprochen, dass die Bestimmung des § 4 Nr. 4 UWG keine Verpflichtung des Gewerbetreibenden begründet, eine durchgeführte Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen; vielmehr verpflichtet sie den Gewerbetreibenden lediglich dazu, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

    Wie der Senat nach Einlegung und Begründung der Revision entschieden hat, braucht sich der Kaufmann, der sein Lager - aus welchen Gründen auch immer - im Wege eines Räumungsverkaufs leeren will, nicht im Blick auf das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG im Vorhinein auf einen zeitlichen Rahmen festzulegen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der relevanten Umstände treffen kann, muss er sich über zeitliche Befristungen der Aktion (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Rn. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale), eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, Mindest oder Maximalabnahmemengen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1064 Rn. 28 - Geld-zurück-Garantie II) sowie mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme - wie etwa die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren und Warengruppen - informieren können (BGH, GRUR 2010, 649 Rn. 26 - Preisnachlass nur für Vorratsware; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.13).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein

    Der "insbesondere"-Zusatz stellt lediglich klar, welche konkreten Verletzungsformen das abstrakt gefasste Verbot vorrangig erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 114 ff., juris Rn. 15).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 148/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass für einen

    Sie stünde zudem im Widerspruch dazu, dass eine Verkaufsförderungsmaßnahme i.S. des § 4 Nr. 4 UWG nicht zeitlich begrenzt zu sein braucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 120/06, GRUR 2008, 1114 Tz. 13 = WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).

    Das in dieser Bestimmung geregelte Transparenzgebot gilt im Übrigen - wie sich ebenfalls aus der Senatsentscheidung "Räumungsfinale" ergibt (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13) - bereits für die Werbung für die Verkaufsaktion, setzt also kein Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Sinne der Preisangabenverordnung voraus.

    Die Beklagte hätte diesen Zeitpunkt daher gemäß § 4 Nr. 4 UWG auf den Werbeplakaten angeben müssen (BGH GRUR 2008, 1114 Tz. 13 - Räumungsfinale).

  • OLG Hamm, 28.05.2013 - 4 U 217/12

    Zur Befristung von Rabattaktionen

  • OLG Hamm, 02.09.2010 - 4 U 52/10

    Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

  • OLG Hamm, 08.09.2009 - 4 U 95/09

    Irreführung durch Verlängerung einer Rabattaktion eines Möbelhauses

  • LG Münster, 17.02.2009 - 25 O 149/08

    Unternehmen darf zeitlich befristete Verkaufsförderungsaktionen über den

  • OLG Celle, 09.07.2015 - 13 U 17/15

    Irreführung der Bewerbung der Wirksamkeit eines rezeptfreien pflanzlichen

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • LG Potsdam, 16.02.2011 - 52 O 174/10

    Wettbewerbsverstoß im Textilhandel: Mitteilung einer zeitlichen Beschränkung für

  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 214/07
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