Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.2008 - C-275/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,170
EuGH, 29.01.2008 - C-275/06 (https://dejure.org/2008,170)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2008 - C-275/06 (https://dejure.org/2008,170)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - C-275/06 (https://dejure.org/2008,170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und ...

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung im Zivilprozess nach EU-Recht nicht zwingend -Die Beschränkung der, Telekommunikations-, Telemedien und Hosting-Dienstleistern obliegenden, Pflicht Verbindungs- und Verkehrsdaten zu speichern und bereitzustellen, auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und ...

  • EU-Kommission PDF

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und ...

  • EU-Kommission

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und ...

  • JurPC

    Keine aus Gemeinschaftsrecht folgende Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen der Ermittlung von Urheberrechtsverstößen mittels Filesharing

  • aufrecht.de

    Productores de Música de Espana (Promusicae) vs. Telefónica - Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzer

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung der Richtlinie 2000/31/EG ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"); Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

  • kanzlei.biz

    Keine Weitergabe von Kundenadressen eines Telefonanbieters für zivilrechtliches Verfahren

  • online-und-recht.de

    IP-Weitergabe bei Urheberrechtsverletzungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Productores de Música de España (Promusicae) ./. Telefónica de España SAU

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der aus Gemeinschaftsrecht folgenden Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten bei der Ermittlung von Urheberrechtsverstößen mittels Filesharing

  • Judicialis

    Richtlinie 2000/31/EG; ; Richtlinie 2001/29/EG; ; Richtlinie 2004/48/EG; ; Charta Art. 17 Abs. 2; ; Charta Art. 47

  • kanzlei.biz

    Mitteilungspflicht bezüglich personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geistiges Eigentum: Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Promusicae

  • datenbank.nwb.de

    Vereinbarkeit der Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten mit dem Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht von Internetprovidern bzgl. Verbindungsdaten iR zivilgerichtlicher Verfahren

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Promusicae

    Informationsgesellschaft - Pflichten der Anbieter von Diensten - Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - Pflicht zur Weitergabe - Grenzen - Schutz der Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation - Vereinbarkeit mit dem Schutz des Urheberrechts und ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auskunft über personenbezogene Daten gemeinschaftsrechtlich nicht geboten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Details zu Drittauskunftsanspruch und dem »gewerblichen Ausmaß«

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Keine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Filesharern in der EU

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2008)

    Keine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten von Filesharern in der EU

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    IP-Weitergabe bei Urheberrechtsverletzungen?

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Promusicae gegen Telefónica

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Weitergabe von Verkehrsdaten an Private

  • beck.de (Leitsatz)

    Speicherung und Weitergabe bestimmter Verkehrsdaten - "Promusicae"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    IP-Weitergabe bei Urheberrechtsverletzungen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH bekräftigt Datenschutz für Musikpiraten im Internet - Gericht entscheidet über Schutz der Rechte des Geistigen Eigentums in der Informationsgesellschaft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.1.2008)

    Keine Internet-Daten an Musikverlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • lehofer.at (Entscheidungsanmerkung)

    EuGH zur Weitergabe der IP-Adressen von Filesharern

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil Nr. 5, Madrid (Spanien) eingereicht am 26. Juni 2006 - Productores de Música de España / Telefónica de España SAU

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil Nr. 5, Madrid (Spanien) - Auslegung der Artikel 15 Absatz 2 und 18 der der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 743
  • GRUR 2008, 241
  • GRUR Int. 2008, 323
  • EuZW 2008, 113
  • MMR 2008, 227
  • MIR 2008, Dok. 036
  • K&R 2008, 165
  • ZUM 2008, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Außerdem steht fest, dass für die von Promusicae verlangte Mitteilung der Namen und der Adressen bestimmter Nutzer von KaZaA die Weitergabe von personenbezogenen Daten, also gemäß der Definition des Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 von Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnr. 24).

    Sie betreffen zum einen die nationale Sicherheit, die Verteidigung und die öffentliche Sicherheit, die spezifische Tätigkeiten der Staaten oder der staatlichen Stellen sind und mit den Tätigkeitsbereichen von Einzelpersonen nichts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindqvist, Randnr. 43), zum anderen die Verfolgung von Straftaten.

    Zum anderen müssen diese Mechanismen aus dem Erlass nationaler Regelungen zur Umsetzung dieser Richtlinien durch die Mitgliedstaaten und aus deren Anwendung durch die nationalen Behörden resultieren (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 95/46 Urteil Lindqvist, Randnr. 82).

    Sie enthalten daher sinnvollerweise Regelungen, die den Mitgliedstaaten den erforderlichen Beurteilungsspielraum beim Erlass der Umsetzungsmaßnahmen lassen, die an die verschiedenen denkbaren Sachverhalte angepasst werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindqvist, Randnr. 84).

    Bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien haben die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit diesen Richtlinien auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit diesen Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindqvist, Randnr. 87, und vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 28).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Das Eigentumsrecht, unter das das Recht am geistigen Eigentum fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnr. 65), und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf sind allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Übereinkommen zur Errichtung der

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Die von Promusicae geltend gemachten Art. 41, 42 und 47 des TRIPS-Übereinkommens, wonach das Gemeinschaftsrecht in einem Bereich, für den das Übereinkommen gilt, wie das bei den im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens genannten Bestimmungen der Fall ist, so weit wie möglich nach diesen Vorschriften auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 47, und vom 11. September 2007, Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos, C-431/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35), verlangen zwar den effektiven Schutz des geistigen Eigentums und einen gerichtlichen Rechtsschutz, um dieses durchzusetzen; doch sie enthalten keine Bestimmungen, wonach die oben genannten Richtlinien dahin auszulegen wären, dass die Mitgliedstaaten zwingend die Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen müssten.
  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, Slg. 2006, I-8613, Randnrn.
  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung der Richtlinien 2000/31, 2001/29 und 2004/48 sowie der Charta beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, ihm alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. Urteil vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien haben die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten nicht nur ihr nationales Recht im Einklang mit diesen Richtlinien auszulegen, sondern auch darauf zu achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung dieser Richtlinien stützen, die mit diesen Grundrechten oder den anderen allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie etwa dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindqvist, Randnr. 87, und vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Die von Promusicae geltend gemachten Art. 41, 42 und 47 des TRIPS-Übereinkommens, wonach das Gemeinschaftsrecht in einem Bereich, für den das Übereinkommen gilt, wie das bei den im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens genannten Bestimmungen der Fall ist, so weit wie möglich nach diesen Vorschriften auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Dior u. a., C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 47, und vom 11. September 2007, Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos, C-431/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35), verlangen zwar den effektiven Schutz des geistigen Eigentums und einen gerichtlichen Rechtsschutz, um dieses durchzusetzen; doch sie enthalten keine Bestimmungen, wonach die oben genannten Richtlinien dahin auszulegen wären, dass die Mitgliedstaaten zwingend die Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen müssten.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    34 und 35, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 36).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Das Eigentumsrecht, unter das das Recht am geistigen Eigentum fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnr. 65), und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf sind allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 29.01.2008 - C-275/06
    Das Eigentumsrecht, unter das das Recht am geistigen Eigentum fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnr. 65), und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf sind allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union obliegt es, wenn mehrere unionsrechtlich geschützte Grundrechte einander widerstreiten, den Behörden oder Gerichten der Mitgliedstaaten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen Rechten sicherzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - C-275/06, Slg. 2008, I-271 = GRUR 2008, 241 Rn. 68 - Promusicae; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 46 - UPC Telekabel; EuGH, Urteil vom 15. September 2016 - C-484/14, GRUR 2016, 1146 Rn. 83 = WRP 2016, 1486 - Sony Music/McFadden).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union obliegt es, wenn mehrere unionsrechtlich geschützte Grundrechte einander widerstreiten, den Behörden oder Gerichten der Mitgliedstaaten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen Rechten sicherzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - C-275/06, Slg. 2008, I-271 = GRUR 2008, 241 Rn. 68 - Promusicae; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 46 - UPC Telekabel; EuGH, Urteil vom 15. September 2016 - C-484/14, GRUR 2016, 1146 Rn. 83 = WRP 2016, 1486 - Sony Music/McFadden).

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass es Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten ist, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen widerstreitenden Grundrechten der Parteien sicherzustellen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 241 Rn. 68 - Promusicae; GRUR 2014, 468 Rn. 46 - UPC Telekabel; GRUR 2016, 1146 Rn. 83 - Sony Music/McFadden).

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    83 Wenn jedoch mehrere unionsrechtlich geschützte Grundrechte einander widerstreiten, obliegt es den zuständigen innerstaatlichen Behörden oder Gerichten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen Rechten sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, EU:C:2008:54, Rn. 68 und 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht