Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 1 UWG, § 1aF UWG, § 3 UWG, § 4 UWG, § 7 Abs 1 UWG
Unzumutbare Belästigung durch Ansprechen im öffentlichen Bereich: Eindeutige Erkennbarkeit von Werbern - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 7
Zur Zulässigkeit von Werbung für "Pre-Selection-Verträge" durch gezieltes Anwerben von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von gezieltem und individuellem Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zur Werbung von Kunden für sog. Pre-Selection-Verträge; Gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten durch einen nicht eindeutig ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.12.2000 - 11 O 109/00
- OLG Frankfurt, 07.02.2002 - 6 U 24/01
- OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 353
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01
Ansprechen in der Öffentlichkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Der BGH hat im Revisionsurteil (ebenso BGH, GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I) ausgesprochen, dass die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden, der als solcher nicht eindeutig erkennbar ist, eine unzumutbare Belästigung gemäß § 7 Abs. 1 UWG (bzw. § 1 UWG a.F.) darstellt.Denn vor der bereits erwähnten Entscheidung des BGH (GRUR 2004, 699 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I) haben weder die Parteien noch der erkennende Senat die Möglichkeit eines enger gefassten generellen Verbotes durch die Einbeziehung eines - einzelfallunabhängig formulierten - Erkennbarkeitskriteriums erwogen.
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94
Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Dementsprechend können auch ein unbestimmter Klageantrag, sofern er Richtung und Umfang des klägerischen Begehrens erkennen lässt (vgl. Staudinger, BGB, Bearb. 2004, § 204 Rdn 30), und eine unbestimmte Teilklage (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 885;… Palandt, BGB, 66. Aufl., § 204 Rdn 16) ausreichend sein. - BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04
Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Denn auch wenn sich die Unterbrechungs- bzw. Hemmungswirkung der Klageerhebung im Grundsatz nur auf den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch bezieht (vgl. BGH, NJW 2005, 2004; s. aber auch § 213 BGB n.F.), so genügt es im Ergebnis doch auch, wenn der (ursprünglich) eingeklagte Anspruch und der mit der Verjährungseinrede belegte Anspruch "materiell wesensgleich" sind (vgl. hierzu BGHZ 104, 268, 274 f.;… Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 209 Rdn 7 m.w.N.). - BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01
Denn auch wenn sich die Unterbrechungs- bzw. Hemmungswirkung der Klageerhebung im Grundsatz nur auf den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch bezieht (vgl. BGH, NJW 2005, 2004; s. aber auch § 213 BGB n.F.), so genügt es im Ergebnis doch auch, wenn der (ursprünglich) eingeklagte Anspruch und der mit der Verjährungseinrede belegte Anspruch "materiell wesensgleich" sind (vgl. hierzu BGHZ 104, 268, 274 f.;… Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, § 209 Rdn 7 m.w.N.).
- OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen …
Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg…, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01). - OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an …
Eine unzumutbare Belästigung ist zwar anzunehmen, wenn Passanten durch eine Person gezielt und individuell angesprochen werden, die nicht sofort als Werbender erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 [BGH 01.04.2004 - I ZR 227/01] - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Senat, GRUR 2008, 353 Rn. 34).