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   BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04   

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BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04 (https://dejure.org/2007,5774)
BPatG, Entscheidung vom 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04 (https://dejure.org/2007,5774)
BPatG, Entscheidung vom 28. März 2007 - 29 W (pat) 184/04 (https://dejure.org/2007,5774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 416
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).

    Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).

    Insoweit hatte der Europäische Gerichtshof auch mangels einer bislang noch fehlenden leicht vom Verbraucher nach vollziehbaren Kodifikation einer Geruchsskala die grafische Darstellbarkeit von Geruchsmarken verneint (GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).

    Als Erfordernis der funktionsgemäßen Darstellung eines Zeichens ist nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Grundsätzen notwendig, dass es klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein muss (GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 29 - Libertel).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Zweitens muss es sich grafisch darstellen lassen und drittens abstrakt geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH C-321/03 vom 25. Januar 2007 - Rn. 28 - Dyson; GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604, 606 - Rn. 23 - Libertel; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann).

    Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Auch wenn der Durchschnittsverbraucher nicht die einzelnen Striche und deren Abfolge memorieren wird, so wird er keine analysierenden Gedankengänge anstellen, sondern die Balkenstriche nur als EAN-13-Barcode ansehen und allein von deren Funktion im Handel ausgehen (EuGH GRUR 2004, 428 - Rn. 53 - Henkel Waschmittelflasche) und nicht davon, dass es sich um einen herstellerbezogenen Unternehmenshinweis handelt.
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Hier fehlt es jedoch bereits an dem Erfordernis eines stets gleichbleibenden Zeichens im Unterschied zu der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung (BGH GRUR 1998, 819 f. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; s. a. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 170 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005, 27 W (pat) 139/04 - Zusatzetikett: "Angesichts der Gewohnheit des Verkehrs einem Zusatzetikett Produktinformationen über Größe, Stoffqualität, Pflege der Ware etc. zu entnehmen, sieht dieser keine Veranlassung, ein derartiges Etikett als Herkunftshinweis anzusehen.
  • BPatG, 22.06.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Hier fehlt es jedoch bereits an dem Erfordernis eines stets gleichbleibenden Zeichens im Unterschied zu der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung (BGH GRUR 1998, 819 f. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; s. a. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 170 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005, 27 W (pat) 139/04 - Zusatzetikett: "Angesichts der Gewohnheit des Verkehrs einem Zusatzetikett Produktinformationen über Größe, Stoffqualität, Pflege der Ware etc. zu entnehmen, sieht dieser keine Veranlassung, ein derartiges Etikett als Herkunftshinweis anzusehen.
  • BPatG, 08.03.2005 - 24 W (pat) 102/03

    Hologramm

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Die grafische Darstellbarkeit dient dabei im Wesentlichen drei Zwecken: erstens soll im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zugrunde gelegt werden, zweitens soll die Eintragung im Register dadurch erst ermöglicht werden und drittens soll durch eine Veröffentlichung der Marken die Allgemeinheit über ihren Schutzumfang unterrichtet werden (BGH GRUR 2001, 1154 f. - Farbmarke violettfarben; BPatG GRUR 2005, 594, 595 - Hologramm; Ströbele/Hacker, MarkenG 8. Aufl., § 3 Rn. 12 ff.).
  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Damit ist diese Marke eine unveränderliche und unteilbare Einheit und ihr Schutzgegenstand ist durch die der Anmeldung beigefügte Beschreibung maßgeblich bestimmt (BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II; GRUR 2007, 55 ff. - Farbmarke gelb/grün II; BPatG GRUR 2007, 63, 64 - KielNET).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-283/01

    EIN HÖRZEICHEN IST UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ALS MARKE EINTRAGUNGSFÄHIG

    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof zur abstrakten Farbmarke, zur Geruchsmarke und zur Hörmarke entschieden (EuGH GRUR 2004, 858, 859 - Rn. 22 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 145, 147 - Rn. 45 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 - Shield Mark - Hörmarke).
  • BPatG, 26.04.2004 - 30 W (pat) 24/03
    Auszug aus BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04
    Es handelt sich auch insbesondere nicht um die bloße Anlehnung an einen Barcode, dessen grafische Gestaltung durch farbige, ungerade, in einer bestimmten Reihenfolge als Bildmarke festgelegte Linien vom normierten, maschinenlesbaren EAN-Code abweicht (vgl. dazu BPatG 30 W (pat) 24/03 - farbige Bildmarke).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14

    Verletzung einer Marke durch Anbringung eines Barcode-Labels mit unrichtigen

    Dabei lässt es der Senat dahinstehen, ob die Antragsgegnerin den Barcode-Label als geschäftliche Bezeichnung oder ähnliches Zeichen kennzeichenmäßig benutzt hat oder ob der Verbraucher in dem Code lediglich eine Art der Kennzeichnung zur Identifikation der Ware ohne herstellerbezogenen Unternehmenshinweis sieht (vgl. dazu BPatG GRUR 2008, 416, zitiert nach juris Rn. 35, 51 - Variabler Strichcode; Beschluss v. 04.08.2008, 24 W(pat) 156/05, zitiert nach juris, Rn. 22, jeweils zur Frage der Eintragungsfähigkeit eines maschinenlesbaren Strichcodes).
  • BPatG, 15.12.2021 - 29 W (pat) 572/19
    Daraus ergibt sich, dass "variablen Marken", mit denen Schutz für eine abstrakt unbestimmte Zahl unterschiedlicher Erscheinungsformen oder allgemeiner Gestaltungsprinzipien beansprucht wird, bereits die erforderliche Markenfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG fehlt (Miosga in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 3 Rn. 6; vgl. auch BPatG GRUR 2008, 416 ff. - Strichcode auf Buchrücken).
  • BPatG, 14.10.2015 - 28 W (pat) 535/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "QR-Code (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

    Soweit Entscheidungen zu Bildzeichen mit Warencodes ergangen sind ( BPatG 29 W (pat) 184/04 - Strichcode auf Buchrücken; 24 W (pat) 165/05 - eDocument; 27 W (pat) 42/14 - Bayern Event), ist den entsprechenden Bildelementen keine Bedeutung für die Unterscheidungskraft bzw. den Gesamteindruck des Zeichens beigemessen worden.
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