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   BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07   

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https://dejure.org/2008,10525
BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07 (https://dejure.org/2008,10525)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2008 - X ZR 1/07 (https://dejure.org/2008,10525)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07 (https://dejure.org/2008,10525)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht in ein Patentnichtigkeitsverfahren; Gewährung von Akteneinsicht in Ausführungen zum Schutzumfang eines Klagepatents

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99
    Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 633
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
    Es bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten Interesses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akteneinsicht nachgesucht wird (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133).
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 133/05

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07
    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen grundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, Akteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133).
  • BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17

    Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens

    Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsrechtsstreit angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).

    Ein solches Interesse kann etwa bestehen, wenn Dritte durch die Einsichtnahme Kenntnisse erlangen können, die ihnen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen können (BGH GRUR 2008, 633 Rn. 3 - Akteneinsicht XIX).

  • BGH, 14.02.2012 - X ZR 114/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Uneingeschränkte Akteneinsicht und entgegenstehendes

    Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (Senat, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).

    Ein konkretes berechtigtes Interesse, die von der Klägerin in ihrem Antrag bezeichneten Aktenteile von der beantragten Einsicht auszunehmen, wie es beispielsweise bestehen kann, wenn Dritte durch die Einsichtnahme Kenntnisse erlangen können, die ihnen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen können (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 Rn. 3 - Akteneinsicht XIX), ergibt sich daraus nicht.

  • BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17

    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder

    Hierzu genügt nicht die pauschale Begründung, mit der im Verletzungsprozess angegriffenen und dort technisch näher erläuterten Ausführungsform würden einem Mitbewerber untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents offenbart (hierzu BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).

    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Parteien eines Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben können, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX; BPatGE GRUR 83, 254).

  • BayObLG, 08.04.2022 - 101 VA 6/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Akteneinsichtsbewilligung an Dritten mangels

    (4) Im Hinblick auf den Rechtsbestand des Klagepatents können die weiteren Beteiligten Einsicht in das Patentnichtigkeitsverfahren nehmen, in welche die Einsicht grundsätzlich jedermann gestattet ist, § 99 Abs. 3 PatG (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006, X ZR 133/05, juris Rn. 2; Beschluss vom 30. Januar 2008, X ZR 1/07, juris Rn. 2 f.; BPatG, Beschluss vom 28. Februar 2018, 4 ZA (pat) 59/17, juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 19/10

    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie von den Parteien im

    Der freien Akteneinsicht nach den genannten Vorschriften unterliegen grundsätzlich auch Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 Rn. 3 - Akteneinsicht XIX mwN).
  • BPatG, 26.09.2016 - 7 ZA (pat) 4/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Akteneinsicht" - zur Akteneinsicht betreffend

    Hinweise auf ein laufendes Verletzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die von den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen nämlich grundsätzlich der freien Akteneinsicht (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).
  • BPatG, 23.07.2014 - 6 ZA (pat) 16/14
    Soweit zwischen den Parteien des Nichtigkeitsverfahrens auch ein Verletzungsverfahren anhängig ist oder war, können sie ein berechtigtes Interesse daran haben, dass bestimmte Einzelheiten, die mit dem Verletzungsverfahren in Zusammenhang stehen, nicht uneingeschränkt offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 633 m. w. N. - Akteneinsicht XIX).
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