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   BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08   

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https://dejure.org/2010,2224
BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - Xa ZR 70/08 (https://dejure.org/2010,2224)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Maschinensatz

    Art 69 EuPatÜbk, § 139 PatG
    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents in einem Verletzungsrechtsstreit noch vor einem rechtskräftigen Abschluss eines dieses Patent nur eingeschränkt verteidigenden Nichtigkeitsverfahrens; Auswirkungen der beschränkten Verteidigung eines europäischen Patents in ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents in einem Verletzungsrechtsstreit noch vor einem rechtskräftigen Abschluss eines dieses Patent nur eingeschränkt verteidigenden Nichtigkeitsverfahrens; Auswirkungen der beschränkten Verteidigung eines europäischen Patents in ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsrechtsstreit: Berücksichtigung der Beschränkung eines Patents bei eingeschränkter Verteidigung des Schutzrechts gegenüber einer Nichtigkeitsklage vor rechtskräftigem Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens; Auslegung des Klagepatents mit Hilfe der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschränkung eines Patents im Verletzungsrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 904
  • GRUR Int. 2010, 995
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Der Senat hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (zuletzt Sen.Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 Tz. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Zwar ist es, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, möglich, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene Fassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGH, Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 410 - Fahrzeugleitsystem m.w.N).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 16/07

    Patentanspruch über einen elektrohydraulischen Maschinensatz mit einem

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
    Mit Urteil vom heutigen Tage (Xa ZR 16/07) hat der Senat das Urteil des Bundespatentgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Nichtigkeitsklägerin und der Berufung der Nichtigkeitsbeklagten teilweise abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

    Auch wenn es - wie hier geschehen - möglich ist, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene Fassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGHZ 118, 221 = GRUR 1992, 839, 840 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 133, 79, 81 = GRUR 1996, 862 f. - Bogensegment; BGHZ 147, 306, 314 = GRUR 2001, 813, 816 - Taxol; BGH, GRUR 2004, 407, 410 - Fahrzeugleitsystem; GRUR 2009, 1039 Rn. 29 - Fischbissanzeiger; GRUR 2010, 414 Rn. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung), ändert dies nichts daran, dass zur Auslegung der Patentansprüche der übrige Inhalt der Patentschrift in der nach Art. 70 EPÜ maßgeblichen Verfahrenssprache heranzuziehen ist (BGH, GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz; Benkard/Scharen, EPÜ, 2. Aufl., Art. 69 Rn. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche bereits mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (vgl. nur BGH, GRUR 2010, 414 Rn. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2010, 904 Rn. 51 - Maschinensatz).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Diese Beschränkung ist auch der Auslegung des Klagepatents zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

    2010, 426; GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Die Beschränkung eines Patents, die sich daraus ergibt, dass der Patentinhaber das Schutzrecht gegenüber einem Angriff auf den Rechtsbestand nur eingeschränkt verteidigt, kann im Verletzungsverfahren schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Nichtigkeitsverfahrens berücksichtigt werden (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

    Diese Beschränkung ist auch der Auslegung des Klagepatents zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904, 908 - Maschinensatz).

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