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   BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09   

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https://dejure.org/2010,1146
BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09 (https://dejure.org/2010,1146)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Walzenformgebungsmaschine

    § 93 Abs 1 PatG, § 100 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 103 Abs 1 GG
    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht der deutschen Gerichte zur Beachtung der Entscheidungen von Instanzen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu im Wesentlichen gleichen Fragestellungen

  • rewis.io

    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • rewis.io

    Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - Walzenformgebungsmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht der deutschen Gerichte zur Beachtung der Entscheidungen von Instanzen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu im Wesentlichen gleichen Fragestellungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Patentgerichte müssen Präzedenzfälle EPÜ-weit beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Gerichte haben Entscheidungen des Europäischen Patentamts oder der Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsches vs. Europäisches Patent

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 950
  • GRUR Int. 2010, 761
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Eine Entscheidung ist vielmehr nur dann im Sinne der genannten Vorschrift nicht mit Gründen versehen, wenn eines von mehreren selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln bei der Begründung übergangen ist (BGHZ 173, 47 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II m.w.N).

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 22.9.2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Tz. 12 - Schwingungsdämpfer).

    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Tz. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ob diese Erwägungen zutreffen, ist für die Beurteilung nach § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG unerheblich (vgl. BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat, eine Bewertung erfordert und deshalb als Rechtsfrage anzusehen ist (BGHZ 166, 305 Tz. 28 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGHZ 168, 142 Tz. 11 - Demonstrationsschrank), mag die Bedeutung einer sachverständigen Äußerung im Allgemeinen zwar geringer geworden sein.
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Der Bundesgerichtshof hat die Würdigung von Entscheidungen des Europäischen Patentamts bereits früher für geboten erachtet und diese als sachverständige Stellungnahme von erheblichem Gewicht bezeichnet (BGH, Beschl. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräser; Beschl. v. 5.5.1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Der Bundesgerichtshof hat die Würdigung von Entscheidungen des Europäischen Patentamts bereits früher für geboten erachtet und diese als sachverständige Stellungnahme von erheblichem Gewicht bezeichnet (BGH, Beschl. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräser; Beschl. v. 5.5.1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ein solcher Hinweis kann im Hinblick auf das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs aber dann geboten sein, wenn für die Parteien auch bei sorgfältiger Verfahrensführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschl. v. 16.9.2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 Tz. 9 - Antennenhalter m.w.N).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Geht das Gericht indessen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Tz. 31 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in diesem Sinne ist nur bei einem solchen Tatbestand gegeben, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (BGH, Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Frage, ob der Stand der Technik den Gegenstand eines Schutzrechts nahegelegt hat, eine Bewertung erfordert und deshalb als Rechtsfrage anzusehen ist (BGHZ 166, 305 Tz. 28 - vorausbezahlte Telefongespräche; BGHZ 168, 142 Tz. 11 - Demonstrationsschrank), mag die Bedeutung einer sachverständigen Äußerung im Allgemeinen zwar geringer geworden sein.
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 22.9.2009 - Xa ZB 36/08, GRUR 2010, 87 Tz. 12 - Schwingungsdämpfer).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Entscheidungen der Beschwerdekammern werden in Deutschland lediglich als Sachverständigengutachten berücksichtigt, haben jedoch keinen weitergehenden rechtlichen Effekt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - X ZR 57/96 -, juris, Rn. 41; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Vielmehr reicht es in der Regel aus, wenn die Sach- und Rechtslage erörtert und den Beteiligten dadurch aufgezeigt wird, welche Gesichtspunkte für die Entscheidung voraussichtlich von Bedeutung sein werden (BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR Int. 2010, 761 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol, je mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2019 - 2 U 11/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein L-Aminosäure produzierendes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben die deutschen Gerichte Entscheidungen, die die Instanzen des Europäischen Patentamtes oder Gerichte anderer Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens getroffen haben und die eine im Wesentlichen gleiche Fragestellung betreffen, zu beachten und sich gegebenenfalls mit den Gründen auseinanderzusetzen, die bei der vorangegangenen Entscheidung zu einem abweichenden Ergebnis geführt haben (vgl. BGH, GRUR 2010, 950 - Walzenformgebungsmaschine).

    Hintergrund hierfür ist, dass in solchen Fällen für die Beurteilung in der Regel inhaltlich übereinstimmende materiell-rechtliche Vorschriften maßgeblich sind, so dass eine Berücksichtigung bereits ergangener, paralleler Entscheidungen bereits aus Harmonisierungsgründen gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, GRUR 2010, 950, 951 - Walzenformmaschine; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. A, Rz. 215).

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