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   BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09   

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https://dejure.org/2011,4436
BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09 (https://dejure.org/2011,4436)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - X ZR 56/09 (https://dejure.org/2011,4436)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 (https://dejure.org/2011,4436)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Besonderer Mechanismus

    § 139 Abs 1 PatG, Art 1 EUBeitrVtrCZEuaG, Art 22 Anh 4 Nr 2 EUBeitrVtr CZEua, § 256 ZPO
    Parallelimport von Arzneimitteln aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern: Negative Feststellungsklage des Importeurs gegen den Schutzrechtsinhaber; Anforderungen an eine Schutzrechtsverwarnung; Mitteilungspflichten des Schutzrechtsinhabers auf eine ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwarnung aus dem Schutzrecht ist nicht erforderlich für das Interesse an der Feststellung über dem Schutzrechtsinhaber zustehende Ansprüche aus einem gewerblichen Schutzrecht; Verwarnung aus dem Schutzrecht als Voraussetzung für das Interesse an der Feststellung über ...

  • rewis.io

    Parallelimport von Arzneimitteln aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern: Negative Feststellungsklage des Importeurs gegen den Schutzrechtsinhaber; Anforderungen an eine Schutzrechtsverwarnung; Mitteilungspflichten des Schutzrechtsinhabers auf eine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Parallelimport von Arzneimitteln aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern: Negative Feststellungsklage des Importeurs gegen den Schutzrechtsinhaber; Anforderungen an eine Schutzrechtsverwarnung; Mitteilungspflichten des Schutzrechtsinhabers auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderer Mechanismus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Voraussetzungen einer Schutzrechtsverwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonderer Mechanismus bei Schutzrechten für Arzneimittel

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Besonderer Mechanismus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 995
  • GRUR Int. 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union beeinträchtigt das Umpacken mit einer Marke versehener Arzneimittel als solches den spezifischen Gegenstand der Marke, der darin besteht, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, und kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2002  C-143/00, Slg. 2002, I-3759 = GRUR 2002, 879 Rn. 29  Boehringer Ingelheim; Urteil vom 26. April 2007  C-348/04, GRUR 2007, 586 Rn. 15, 30  Boehringer/Swingward II).

    Der Markeninhaber kann sich allerdings dem weiteren Vertrieb der Ware nicht widersetzen, wenn die Ausübung seines Rechts eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. des Art. 36 Satz 2 AEUV (früher: Art. 30 Satz 2 EG) darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2002, 879 Rn. 18, 31  Boehringer Ingelheim; GRUR 2007, 586 Rn. 16  Boehringer/Swingward II).

    Mit der in erster Linie dem Schutz der berechtigten Interessen des Markeninhabers dienenden Vorabunterrichtung wird, da der Markeninhaber innerhalb einer angemessenen Frist auf die Unterrichtung durch den Importeur zu reagieren hat, auch dem Interesse des Importeurs an einer möglichst schnellen Vermarktung des importierten Arzneimittels im Inland Rechnung getragen (vgl. EuGH, GRUR 2002, 879 Rn. 62, 66  Boehringer Ingelheim).

    Der Gerichtshof hat hervorgehoben, dass das System der Unterrichtung nur dann angemessen funktionieren kann, wenn sich alle Beteiligten in redlicher Weise bemühen, die berechtigten Interessen des anderen zu achten (GRUR 2002, 879 Rn. 62  Boehringer Ingelheim u.a.).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Die Nichtbeachtung einer solchen, sich nach Ansicht der Klägerin aus dem durch die Unterrichtung begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ergebenden und hier zugunsten der Klägerin unterstellten Verpflichtung führt nämlich auch unter Berücksichtigung der zum Markenrecht entwickelten Grundsätze (s. dazu BGH, Urteil vom 12. Juli 2007  I ZR 147/04, BGHZ 173, 217 = GRUR 2008, 156 Rn. 24  Aspirin II) im Streitfall nicht zum Verlust des nach § 139 Abs. 1 PatG aus dem Schutzrecht folgenden Unterlassungsanspruchs.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs kann der Markeninhaber demnach die Veränderung verbieten, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (vgl. EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 19  Boehringer/Swingward II; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002  I ZR 133/00, GRUR 2003, 336, 337 f.  Beloc; BGHZ 173, 217 Rn. 18  Aspirin II).

    Die somit im wechselseitigen Interesse bestehende Pflicht zur Vorabunterrichtung durch den Parallelimporteur begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Sonderbeziehung, die sich in einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Markeninhaber konkretisiert, wenn der Importeur diesen in dem dargestellten Sinn unterrichtet (BGHZ 173, 217 Rn. 26  Aspirin II).

    Macht der Markeninhaber gleichwohl einen Anspruch unter Berufung auf einen Umstand geltend, den er in einem angemessenen Zeitraum nach der Vorabunterrichtung nicht beanstandet hat, handelt er treuwidrig (§ 242 BGB), weil er sich dadurch zu seinem Verhalten auf die Vorabunterrichtung in Widerspruch setzt (BGHZ 173, 217 Rn. 27  Aspirin II).

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1998  X ZR 92/96, NJW 1999, 430, 432; vom 22. März 1995  XII ZR 20/94, NJW 1995, 2032, 2033; vom 10. Oktober 1991  IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437 jeweils mwN).

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, NJW 1992, 436, 437).

    Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (BGH, NJW 1992, 436, 437).

    Das Revisionsgericht kann damit und da weitere Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten sind, die Schreiben der Beklagten selbst auslegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1991  IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union beeinträchtigt das Umpacken mit einer Marke versehener Arzneimittel als solches den spezifischen Gegenstand der Marke, der darin besteht, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, und kann tatsächliche Gefahren für diese Herkunftsgarantie begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2002  C-143/00, Slg. 2002, I-3759 = GRUR 2002, 879 Rn. 29  Boehringer Ingelheim; Urteil vom 26. April 2007  C-348/04, GRUR 2007, 586 Rn. 15, 30  Boehringer/Swingward II).

    Der Markeninhaber kann sich allerdings dem weiteren Vertrieb der Ware nicht widersetzen, wenn die Ausübung seines Rechts eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten i.S. des Art. 36 Satz 2 AEUV (früher: Art. 30 Satz 2 EG) darstellt (vgl. EuGH, GRUR 2002, 879 Rn. 18, 31  Boehringer Ingelheim; GRUR 2007, 586 Rn. 16  Boehringer/Swingward II).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs kann der Markeninhaber demnach die Veränderung verbieten, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind gewahrt (vgl. EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 19  Boehringer/Swingward II; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002  I ZR 133/00, GRUR 2003, 336, 337 f.  Beloc; BGHZ 173, 217 Rn. 18  Aspirin II).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Die unberechtigte Verwarnung aus einem Schutzrecht stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und kann, wenn der Eingriff rechtswidrig und schuldhaft ist, zum Schadensersatz verpflichten (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005  GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 2 = GRUR 2005, 882, 884  Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Dann muss es aber im Interesse des vom Großen Senat für Zivilsachen für wesentlich erachteten wirksamen Ausgleichs zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können (BGHZ 164, 1, 3) in Fällen, in denen keine Wiederholungsgefahr besteht, auch für eine Schutzrechtsverwarnung genügen, wenn der Schutzrechtsinhaber ernsthaft und endgültig geltend macht, dass die beabsichtigten Benutzungshandlungen sein Ausschlussrecht verletzten, und für den Fall der Verletzung die Durchsetzung seiner Rechte androht.

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Das Verhalten der Beklagten, die sich sogleich und unmissverständlich gegen die Einfuhr durch die Klägerin gewandt hat, kann im Sinn des § 242 BGB auch nicht als arglistig oder rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005  I ZR 29/02, GRUR 2005, 581  The Colour of Elégance) angesehen werden; es stellt schließlich auch keine sittenwidrige Behinderung durch Ausnützen einer formalen Rechtsstellung dar (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 2002  I ZR 177/99, BGHZ 150, 82 = GRUR 2002, 967  Hotel Adlon).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Das Verhalten der Beklagten, die sich sogleich und unmissverständlich gegen die Einfuhr durch die Klägerin gewandt hat, kann im Sinn des § 242 BGB auch nicht als arglistig oder rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005  I ZR 29/02, GRUR 2005, 581  The Colour of Elégance) angesehen werden; es stellt schließlich auch keine sittenwidrige Behinderung durch Ausnützen einer formalen Rechtsstellung dar (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 2002  I ZR 177/99, BGHZ 150, 82 = GRUR 2002, 967  Hotel Adlon).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 65/84

    Aufklärungspflicht des Abgemahnten

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Dieses gesetzliche Schuldverhältnis ist wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1986  I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55  Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urteil vom 19. Oktober 1989  I ZR 63/88, GRUR 1990, 381  Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Dieses gesetzliche Schuldverhältnis ist wie jede Rechtsbeziehung den Grundsätzen von Treu und Glauben unterworfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1986  I ZR 65/84, GRUR 1987, 54, 55  Aufklärungspflicht des Abgemahnten; Urteil vom 19. Oktober 1989  I ZR 63/88, GRUR 1990, 381  Antwortpflicht des Abgemahnten).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95

    "Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung;

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
    Ein nur der Rechtswahrung dienender Meinungsaustausch über die Rechtslage begründet einen solchen Anspruch noch nicht (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997  I ZR 42/95, GRUR 1997, 896, 897  Mecki-Igel III).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96

    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 133/00

    "Beloc"; Umpacken von Arzneimitteln

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    a) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 BGHR ZPO § 256 Feststellungsinteresse 80).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Die bloße Ankündigung des Beklagten, er werde gegen das Verhalten des Klägers gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten oder unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung eintreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger bestehe, stellt daher noch keinen ernsthaften hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre dar, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, GRUR 2001, 1036 [juris Rn. 19] = WRP 2001, 1231 - Kauf auf Probe; Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 = WRP 2011, 1628 - Besonderer Mechanismus; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 272; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 86; Brüning in Harte/Henning, UWG, 4. Aufl., Vorbemerkungen zu § 12 Rn. 122).
  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, GRUR 2016, 93 = WRP 2016, 48 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).

    Demgegenüber enthält die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Kläger besteht, noch keinen ernsthaften, hinreichend bestimmten Eingriff in dessen Rechtssphäre, der ein alsbaldiges Interesse an gerichtlicher Klärung eines Rechtsverhältnisses der Parteien zu begründen vermag (BGH, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es zwar grundsätzlich aus, wenn der Anspruchsteller geltend macht, ihm stehe ein materiellrechtlicher Anspruch zu; der Androhung konkreter rechtlicher Schritte bedarf es grundsätzlich nicht (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 20 - Besonderer Mechanismus).

  • BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18

    Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der

    Eine solche Gefahr ist im Rahmen einer negativen Feststellungsklage jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 Rn. 12, 19, NJW 2010, 1877 Rn. 12, 19; Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 Rn. 15, WRP 2011, 1628; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

    Entsprechend ist anerkannt, dass Rechtsanwaltskosten, die für die Abwehr einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung aufgewendet werden, einen Schaden des Verwarnten darstellen können (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 35 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 196/10, GRUR 2012, 756 Rn. 25 - Kosten des Patentanwalts III).
  • BGH, 25.07.2017 - II ZR 235/15

    Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage bei Beteiligung eines

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - II ZR 63/14, ZIP 2015, 1220 Rn. 20; Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRUR 2011, 995 Rn. 15 - Besonderer Mechanismus; Urteil vom 30. April 2015 - I ZR 127/14, NJW 2016, 66 Rn. 15 - Abschlagspflicht I).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13

    Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde

    a) Die unbegründete Abmahnung stellt einen Eingriff in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des zu Unrecht Abgemahnten dar (vgl. zu unbegründeten Verwarnung aus Schutzrechten: BGH, Urteil vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 2; Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09, GRuR 2011, 995 Rn. 28).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    a) Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 56/09 BGHR ZPO § 256 Feststellungsinteresse 80).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14

    Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1992, 436, 437; NJW 1995, 2032, 2033; NJW 1999, 430, 432; NJW 2010, 1877, 1878; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).

    Eine solche Gefahr ist dann zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).

    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, NJW 1992, 436; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).

    Es genügt, dass sich der Rechtsinhaber eines Anspruchs aus dem Schutzrecht berühmt (BGH, GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).

    Für die Berühmung ist hierbei nicht entscheidend, welche rechtlichen Schritte der Schutzrechtsinhaber angedroht hat, sondern welche materiell-rechtlichen Ansprüche er für sich in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 995, 997 - Besonderer Mechanismus).

    Entsprechendes gilt für die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Feststellungskläger besteht (BGH, GRUR 2011, 995, 997 - Besonderer Mechanismus; NJW 1992, 436 ,437).

  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Die Antragsgegnerin hatte nämlich nicht nur ihre Hauptleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verletzt, indem sie die Nachbarräume an eine Konkurrentin des Antragstellers vermietete, sondern sie war auch verpflichtet, auf die Abmahnungen des Antragstellers selbst und sodann seines Anwalts fristgemäß zu reagieren und ihn darauf hinzuweisen, dass die Verletzungssituation so weit fortgeschritten war, dass eine Unterlassungserklärung nicht mehr in Betracht kam (s. zur Antwortpflicht - sogar - des Wettbewerbers, zu dem keine Vertragsbeziehung besteht, BGH GRUR 2011, 995 Tz 27; NJW-RR 1987, 225 -juris Tz 16; NJW 1990, 1905 -juris Tz 10).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

  • OLG Koblenz, 08.11.2018 - 1 U 601/18

    Ansprüche eines Rechtsanwalts gegen den Mandanten wegen außergerichtlicher

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13

    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des

  • BGH, 29.01.2013 - KZR 8/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

  • OLG Rostock, 30.09.2020 - 2 U 6/17

    Schadensersatz wegen Kündigung eines Händlervertrags: Internationale

  • OLG Köln, 27.07.2018 - 6 U 50/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kosten einer unberechtigten

  • OLG Dresden, 31.05.2016 - 14 U 247/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage gegen den ein

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22

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