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   BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10   

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BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,34930)
BPatG, Entscheidung vom 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,34930)
BPatG, Entscheidung vom 08. November 2011 - 27 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,34930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 91 ZPO, Art 19 Abs 4 GG
    Markenbeschwerdeverfahren - "fotografierter Schuh" - vielfältige markenmäßige Verwendung von Streifen und geschwungenen Bögen im Bereich der Sportmode und Sportschuhe - Erfordernis klar definierbarer charakteristischer Elemente eines Serienelements - zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung des Widerspruchs gegen die Eintragung der Bildmarke 305 05 621 wegen Verwechselungsgefahr; Verwechselungsgefahr bei Verwendung eines nach oben rechts weich verlaufenden, sich verjüngenden Bogen auf einem geschnürten Sportschuh als Markenzeichen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "fotografierter Schuh" - vielfältige markenmäßige Verwendung von Streifen und geschwungenen Bögen im Bereich der Sportmode und Sportschuhe - Erfordernis klar definierbarer charakteristischer Elemente eines Serienelements - zur ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "fotografierter Schuh" - vielfältige markenmäßige Verwendung von Streifen und geschwungenen Bögen im Bereich der Sportmode und Sportschuhe - Erfordernis klar definierbarer charakteristischer Elemente eines Serienelements - zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "fotografierter Schuh" - vielfältige markenmäßige Verwendung von Streifen und geschwungenen Bögen im Bereich der Sportmode und Sportschuhe - Erfordernis klar definierbarer charakteristischer Elemente eines Serienelements - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Eine solche Stärkung wirkt sich aber nicht nur auf die Kennzeichnungskraft der älteren einbestandteiligen Marke aus, sondern bewirkt gleichzeitig, dass die angesprochenen Verbraucher dem jüngeren Zeichen auch dann einen Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnehmen, wenn es ihnen nicht isoliert, sondern als Bestandteil eines anderen, jüngeren Zeichens begegnet (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom).

    Verwechslungsgefahr scheidet sogar aus, wenn man dem F-förmigen Streifen im angegriffenen Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung zubilligen wollte (EuGH GRUR 2005, 1042- Thomson life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Verwechslungsgefahr scheidet sogar aus, wenn man dem F-förmigen Streifen im angegriffenen Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung zubilligen wollte (EuGH GRUR 2005, 1042- Thomson life; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Auch soweit der Gesetzgeber - wie in § 84 Abs. 2 Satz 2 PatG und § 71 Abs. 1 MarkenG - einen Kostenerstattungsanspruch nur nach Maßgabe einer Billigkeitsentscheidung zugesteht, widerspräche es Art. 3 Abs. 1 GG, im Normalfall einen Kostenerstattungsanspruch zu versagen (BVerfG NJW 1987, 2569, 2570 zu § 78 Satz 1 GWB).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Eine assoziative Verwechslungsgefahr wird regelmäßig dann bejaht, wenn die Widersprechende bereits mit einer Serie von Marken auftreten ist, die das in den Vergleichsmarken übereinstimmende Element als Stammbestandteil enthalten und trotz der abweichenden Bestandteile das Publikums die jüngere Marke mit der Widerspruchsmarke als ein davon abgeleitetes Serienzeichen in Verbindung bringt (vgl. z. B. BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 886, 847 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Eine assoziative Verwechslungsgefahr wird regelmäßig dann bejaht, wenn die Widersprechende bereits mit einer Serie von Marken auftreten ist, die das in den Vergleichsmarken übereinstimmende Element als Stammbestandteil enthalten und trotz der abweichenden Bestandteile das Publikums die jüngere Marke mit der Widerspruchsmarke als ein davon abgeleitetes Serienzeichen in Verbindung bringt (vgl. z. B. BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 886, 847 - Bayer/BeiChem).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Jedenfalls aber muss § 91 ZPO, auf den die meisten anderen Verfahrensordnungen Bezug nehmen (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 2, § 99 Abs. 1, § 121 Abs. 2 PatG, § 17 Abs. 4 Satz 2 GebrMG, § 71 Abs. 1, § 82 Abs. 1 MarkenG), verstärkt berücksichtigt werden, weil dies zum Justizgewährungsanspruch des Art. 19 Abs. 4 GG gehört, so dass es verfassungsrechtlich geboten ist, § 91 ZPO in allen Verfahren jedenfalls nach seinem Grundgedanken heranzuziehen (BVerfG NJW 2006, 136).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Allerdings kann eine (unmittelbare) Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrbestandteiligen Marke durch den mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird und die übrigen Bestandteile so in den Hintergrund treten, dass sie für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Die vorgenannten Komponenten stehen in einer Wechselbeziehung, wobei ein größerer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann (EuGH GRUR 1998, 922 - Canon; BGH GRUR 1999, 241 - Lions).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Allerdings kann eine (unmittelbare) Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrbestandteiligen Marke durch den mit der Gegenmarke übereinstimmenden Bestandteil geprägt wird und die übrigen Bestandteile so in den Hintergrund treten, dass sie für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 08.11.2011 - 27 W (pat) 68/10
    Eine solche Stärkung wirkt sich aber nicht nur auf die Kennzeichnungskraft der älteren einbestandteiligen Marke aus, sondern bewirkt gleichzeitig, dass die angesprochenen Verbraucher dem jüngeren Zeichen auch dann einen Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnehmen, wenn es ihnen nicht isoliert, sondern als Bestandteil eines anderen, jüngeren Zeichens begegnet (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 23.10.2014 - 30 W (pat) 59/11

    Besondere Kennzeichnungskraft der Wortmarke "IRAP" für pharmazeutische und

    Wegen des hier zumindest teilweise offenen Verfahrensausgangs kommt es auch nicht darauf an, ob - wie von der Beschwerdegegnerin vertreten - der Rechtsgedanke von § 91a ZPO im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 71 MarkenG umzusetzen oder der in § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO verankerte Grundsatz der "Unterliegenshaftung" zu berücksichtigen ist (vgl. BPatG GRUR 2012, 529, 331 - Fotografierter Schuh; BPatG 27 W (pat) 78/01 - Token & Medaillen Manager), oder ob dies im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung im Markengesetz steht.
  • BPatG, 19.11.2013 - 27 W (pat) 538/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Camper-Bogen" - Bekanntheit einer Marke in einem

    Die Widerspruchsmarke wiederum enthält die Abbildung zweier Schuhe, die beim Vergleich mit der jüngeren Marke mit zu berücksichtigen sind (ebenso BPatG GRUR 2012, 529 - fotografierter Schuh).
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