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   BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10 - „Europa-Apotheke Budapest“   

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BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10 - „Europa-Apotheke Budapest“ (https://dejure.org/2012,21)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - I ZR 211/10 - „Europa-Apotheke Budapest“ (https://dejure.org/2012,21)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - „Europa-Apotheke Budapest“ (https://dejure.org/2012,21)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11 UWG, § 73 Abs 1 S 1 Nr 1 AMG
    Wettbewerbsverstoß eines deutschen Apothekers: Kundenangebot zur Beschaffung von Medikamenten über eine ungarische Apotheke - Europa-Apotheke Budapest

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Angebots eines inländischen Apothekers hinsichtlich der Bestellung von Medikamenten für seine Kunden bei einer ungarischen Apotheke und der Übenahme von Prüfpflichten

  • kanzlei.biz

    Europa-Apotheke Budapest

  • online-und-recht.de

    Zum Verbringungsverbot nach dem AMG

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines deutschen Apothekers: Kundenangebot zur Beschaffung von Medikamenten über eine ungarische Apotheke - Europa-Apotheke Budapest

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Angebots eines inländischen Apothekers hinsichtlich der Bestellung von Medikamenten für seine Kunden bei einer ungarischen Apotheke und der Übenahme von Prüfpflichten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europa-Apotheke Budapest

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverstoß durch Apotheker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auf Arzneimittel aus dem Ausland darf teilweise Rabatt gewährt werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rabattmodelle bei Arzneimittel-Reimporten sind grundsätzlich zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Re-Import nicht verschreibungspflichtiger Medikamente durch Apotheke zulässig, sofern diese Vermittler ist

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Rabattmodell durch "Hin- und Herliefern" von Medikamenten apothekenrechtlich erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 73 Abs .1 S. 1, 1a AMG
    Rabattgewährung bei Arzneimittelbezug aus EU-Ausland für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente zulässig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit eines Rabattmodells für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit eines Rabattmodells für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 13.01.2012)

    Medikamenten-Reimport erlaubt: Aspirin aus Ungarn

  • focus.de (Pressebericht, 13.01.2012)

    Sinkende Medizinkosten: Apotheken dürfen billige Arznei-Importe verkaufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässiges Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH erlaubt Re-Importe von Arzneien aus Ungarn

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Maßgeblich ist die Prüfung und Beratung

  • lexmedblog.de (Kurzinformation)

    Rabattmodell für Arzneimittelbezug teilweise zulässig

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland - Europa-Apotheke Budapest

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH-Urteil: Re-Import von Medikamenten ist zulässig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Ausland dürfen mit Rabatt angeboten werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Ausland dürfen mit Rabatt angeboten werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Medikamenten Re-Import

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 12.01.2012, I ZR 211/10 (Zulässige Gewährung von Rabatten auf preisgebundene und zulassungspflichtige Arzneimittel)" von Prof. Dr. Stefan Leible und Wiss. Mit. Lucas Günther, original erschienen in: GRUR 2012, 954 - 957.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 925
  • GRUR 2012, 954
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10
    Der Berufungsbeklagte, der im Berufungsrechtszug einen neuen (Hilfs-)Antrag stellt, will damit mehr erreichen als die bloße Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung über den mit der Klage verfolgten Anspruch; dazu bedarf es der Einlegung einer Anschlussberufung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 22 - Werbegeschenke, mwN).

    Unschädlich ist zwar, dass die Klägerinnen den Teil ihres Schriftsatzes vom 15. Juni 2010, der den neuen (Hilfs-)Antrag enthält, nicht als Anschlussberufung bezeichnet haben; die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch konkludent in der Weise erfolgen, dass der Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (vgl. BGH GRUR 2012, 180 Rn. 26 - Werbegeschenke, mwN).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10
    bb) Der Revision verhilft auch der Umstand nicht zum Erfolg, dass das Gesetz mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels von Arzneimitteln zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke verzichtet, aber am Erfordernis festhält, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dabei darf jedoch das in den Vertrieb eingeschaltete Unternehmen sich niemals so verhalten, als ob es selbst Arzneimittelhandel triebe; insbesondere darf es durch seine Werbung nicht den Eindruck erwecken, bei ihm könnten Arzneimittel im Wege der Bestellung erworben werden (vgl. BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • VG München, 16.12.2009 - M 18 K 09.3290

    1. Aus § 43 AMG folgt, dass die ein Arzneimittel abgebende Präsenzapotheke oder

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZR 211/10
    Unter diesen Umständen kann entgegen der Auffassung, die das Verwaltungsgericht München in dem von der Revision vorgelegten Urteil vom 16. Dezember 2009 (M 18 K 09.3290, M 18 S 09.3291, Umdruck S. 16) vertreten hat, nicht davon ausgegangen werden, bei Beschreitung des von der Beklagten angebotenen Weges zum Erwerb von zulassungspflichtigen Arzneimitteln seien nur Vertragsbeziehungen mit der Budapester Apotheke nachweisbar, was die Geltendmachung von Rechten der Kunden erheblich erschwere.
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    gg) Zweck des § 33 Abs. 8 SGB V ist damit weder, im öffentlichen Interesse die ordnungsgemäße Hilfsmittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheken sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 21 = WRP 2012, 1101 - Europa Apotheke Budapest), noch handelt es sich um eine Preisvorschrift, durch die Einheits-, Mindest- oder Höchstpreise festgelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08, GRUR 2010, 1133 Rn. 19 = WRP 2010, 1471 - Bonuspunkte; v. Jagow in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig aaO § 3a Rn. 31, 106).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    Mit der seit 2004 geltenden Regelung des Versandhandels mit Arzneimitteln verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke, hält aber gleichwohl am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27.07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

    Dieses Erfordernis hindert den Apotheker, der über eine Versandhandelserlaubnis verfügt, allerdings nicht daran, in seinen Vertrieb etwa Logistikunternehmen einzuschalten oder auch mit Drogerien zusammenzuarbeiten, deren Niederlassungen als Abholstationen fungieren, solange diese Unternehmen sich nicht so verhalten, wie wenn sie selbst Arzneimittelhandel betrieben (BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 17 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwGE 131, 1 Rn. 25).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite kann auch stillschweigend in der Weise erfolgen, dass ein Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 118 - Drehschwingungstilger).

    Daher ist im Fall einer Klageerweiterung oder Klageänderung die Einlegung einer Anschlussberufung erforderlich (BGH NJW 2015, 2812; BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR 2006, 118 - Drehschwingungstilger).

    In Anbetracht von § 264 Nr. 2 ZPO ist deshalb nicht von einer Änderung des Streitgegenstands auszugehen, wenn der Gegenstand eines in der Berufungsinstanz gestellten Hilfsantrages als Minus im ursprünglich gestellten und in erster Instanz erfolgreichen Antrag enthalten ist (BGH GRUR 2012, 180 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 - Europa-Apotheke Budapest; OLG Düsseldorf GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Ihr Serviceangebot war für die Kunden kostenlos (zum Geschäftsmodell der Klägerin auch: BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - MedR 2012, 800; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09 - juris).

    Die Klägerin trägt für die Medikamentenabgabe nicht nur öffentlich-rechtlich die Verantwortung (§ 2 Abs. 2 Satz 2 ApBetrO), sondern sie hat im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages auch zivilrechtlich für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - MedR 2012, 800 Rn. 14).

    Die aus Ungarn gelieferten Arzneimittel werden (erst) durch die Apotheke der Klägerin für den Endverbrauch bereitgestellt und an die Kunden abgegeben (ebenso BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - MedR 2012, 800 Rn. 12 ff.; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09 - juris Rn. 98 f., 112 f.).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Arzneimittelabgabe an Endverbraucher den Kernbereich der Tätigkeit des Apothekers darstellt und hier deshalb kein apothekenfremdes Geschäft vorliegt (ebenso BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10 - MedR 2012, 800 Rn. 20; OLG München, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 6 U 2657/09 - juris Rn. 117).

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 77/09

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Abgabe von Arzneimitteln über einen

    Dies ist dann der Fall, wenn eine hinsichtlich des Erfüllungsorts getroffene Regelung ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts dient (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 2012, I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101 - Europa-Apotheke Budapest).

    Der Streitfall lässt sich in dieser Hinsicht - anders als die Revisionserwiderung meint - nicht mit dem Fall vergleichen, der der Senatsentscheidung "Europa-Apotheke Budapest" zugrunde gelegen hat (Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 = WRP 2012, 1101).

    Der Senat hat dort lediglich die allein im Blick auf nicht preisgebundene Arzneimittel geltend gemachten Verstöße gegen das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG und gegen berufsrechtliche Bestimmungen verneint (vgl. BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 11 bis 21 und 26 - Europa-Apotheke Budapest).

    Er hat dabei insbesondere auch festgestellt, dass die von den dortigen Klägerinnen beanstandete Verhaltensweise der Beklagten namentlich nicht den Schutzzwecken widersprach, denen die vermeintlich verletzten Rechtsvorschriften dienten (vgl. BGH, GRUR 2012, 954 Rn. 13 f., 17 f., 20 und 21 - Europa-Apotheke Budapest).

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

    Dieser Zusatz führt nicht zu einer Einschränkung des im Obersatz formulierten Klagebegehrens, sondern stellt eine Auslegungshilfe dar (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 954 Rn. 22 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 2.45).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten;

    Mit dem seit 2004 zulässigen - und auf den innereuropäischen Versandhandel zugleich erstreckten - Direktvertrieb im Wege des "geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandels" (vgl. BT-Drs. 15/1525, S. 165, 166) verzichtet das Gesetz zwar auf die räumliche Bindung der Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel an die Apotheke im Sinne einer Abgabe in den Apothekenbetriebsräumen, hält aber am Erfordernis fest, dass die Abgabe solcher Arzneimittel institutionell allein durch eine Apotheke erfolgen darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - I ZR 211/10, GRUR 2012, 954 Rn. 15 - Europa-Apotheke Budapest; BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 3 C 27/07, BVerwGE 131, 1 Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Dass der Kläger die neuen Hilfsanträge weder im Schriftsatz vom 27.08.2014, noch im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich als "Anschlussberufung" bezeichnete, ist unschädlich, weil die Anschließung an das Rechtsmittel der Gegenseite auch stillschweigend in der Weise erfolgen kann, dass der Kläger neben seinem im Übrigen unveränderten Klagebegehren einen weiteren (Hilfs-)Antrag stellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 26 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest, jeweils m.w.N.).

    In der Berufungsinstanz ist eine außerhalb der Anschlussberufungserwiderungsfrist vorgenommene Klageänderung bezüglich Hilfsanträgen nur dann zulässig, wenn deren Gegenstand als Minus im ursprünglich gestellten und in erster Instanz erfolgreichen Antrag enthalten ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 180 Rn 22 - Werbegeschenke; BGH, GRUR 2012, 954 Rn 23 f. - Europa-Apotheke Budapest).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

    Er betrifft damit bloße Beschaffungsmodalitäten, für die die Regelungen des Arzneimittelrechts über zulässige Vertriebswege grundsätzlich indifferent sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.2015 - 3 C 30.13 -, BVerwGE 151, 291, juris Rn. 12; BayVGH, Urteil vom 11.11.2013 - 9 BV 10.706 -, juris Rn. 36; ähnlich BGH, Urteil vom 12.01.2012 - I ZR 211/10 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.11.2013 - 9 BV 10.706

    Abgabe von aus dem EU-Ausland bezogenen Arzneimitteln in einer inländischen

    Nach den Angaben der Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie in einem vor den ordentlichen Gerichten (LG Traunstein, OLG München, BGH) geführten, von konkurrierenden Apothekeninhabern wegen unlauteren Wettbewerbs angestrengten Klageverfahren (vgl. Endurteil des LG Traunstein vom 11.3.2009 - 2HK O 2534/08 - UA S. 11 f.; Berufungsurteil des OLG München vom 28.10.2010 - 6 U 2657/09 - UA S. 4; Revisionsurteil des BGH vom 12.1.2012 - I ZR 211/10 - juris Rn. 1) stellt sich der von der Klägerin angebotene Service wie folgt dar:.

    Vielmehr handelt es sich nur um eine Beschaffungsmodalität der abgebenden Apotheke, die deren alleinige Verantwortung unberührt lässt (so im Ergebnis auch BGH, U.v. 12.1.2012 - I ZR 211/10 - juris, allerdings ohne Bezugnahme auf § 7 ApoG).

    2.4 Dass die Abgabe der aus Ungarn bezogenen Arzneimittel in der Apotheke der Klägerin nicht gegen das sog. Verbringungsverbot gemäß § 73 AMG verstößt, steht zur Überzeugung des Senats nach dem - konkret zum Geschäftsmodell der Klägerin ergangenen - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2012 (Az. I ZR 211/10, juris Rn. 12 ff.) fest.

  • VG Münster, 11.10.2019 - 5 L 724/19

    Versandapotheke darf nicht nur Endkontrolle betreiben

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 38/18

    Zahlung einer Vertragsstrafe

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2019 - 2 U 114/09

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Steckdose für eine

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