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   EuGH, 18.04.2013 - C-12/12   

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https://dejure.org/2013,6979
EuGH, 18.04.2013 - C-12/12 (https://dejure.org/2013,6979)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.2013 - C-12/12 (https://dejure.org/2013,6979)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 2013 - C-12/12 (https://dejure.org/2013,6979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 15 Abs. 1 - Begriff 'ernsthafte Benutzung - Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke als Teil einer zusammengesetzten Marke

  • Europäischer Gerichtshof

    Colloseum Holding

    'Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 15 Abs. 1 - Begriff "ernsthafte Benutzung'' - Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird'

  • EU-Kommission

    Colloseum Holding

    Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 15 Abs. 1 - Begriff ‚ernsthafte Benutzungʻ - Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird“

  • aufrecht.de

    Ernsthafte Nutzung bei zusammen gesetzten Marken

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Zusätzen?

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderer Marke

  • kanzlei.biz

    "Rechtserhaltene Benutzung' - Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernsthafte Benutzung einer Marke als Bestandteil einer zusammengesetzten oder in Verbindung mit anderer Marke; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Colloseum/Levi Strauss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Markeninhaber von zusammengesetzten Marken gestärkt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ernsthafte Benutzung einer Marke hängt maßgeblich von Kennzeichnung als von einem bestimmten Unternehmen stammend ab

Besprechungen u.ä.

  • grur.org PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäisches Markenrecht - Klärung wichtiger Fragen der rechtserhaltenden Benutzung (RA Dr. Henning Harte-Bavendamm; GRUR Newsletter 2012, 12)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Colloseum Holding

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) - Begriff "Benutzung der Marke" - Vorliegen der Benutzung einer Marke, die Teil ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 722
  • GRUR Int. 2013, 566
  • EuZW 2013, 555
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-12/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bedeutet die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94, dass diese Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2012 - C-553/11

    Rintisch - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a -

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-12/12
    Das vorlegende Gericht weist auch darauf hin, dass die Marken Nrn. 3 und 6 nicht nur in Bestandteilen voneinander abwichen, die die Unterscheidungskraft der Marken nicht beeinflussten, so dass die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 im vorliegenden Fall nicht erfüllt seien, was das Ausgangsverfahren von dem Sachverhalt unterscheide, der dem Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch (C-553/11), zugrunde gelegen habe.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-12/12
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, für die Verbraucher das Unternehmen zu identifizieren, von dem die Ware stammt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, Slg. 2004, I-10989, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-12/12
    In beiden Fällen genügt es, dass infolge dieser Benutzung die angesprochenen Verkehrskreise die nur durch die angemeldete Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung tatsächlich als von einem bestimmten Unternehmen stammend wahrnehmen (Urteil vom 7. Juli 2005, Nestlé, C-353/03, Slg. 2005, I-6135, Randnr. 30).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-488/06

    L & D / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 18.04.2013 - C-12/12
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die in Randnr. 30 des Urteils Nestlé getroffene Feststellung von allgemeiner Tragweite ist und auch auf einen Fall übertragbar ist, in dem es darum geht, die besondere Unterscheidungskraft einer älteren Marke festzustellen, um das Vorliegen von Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zu ermitteln (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, Slg. 2008, I-5725, Randnrn.
  • BGH, 11.05.2017 - I ZB 6/16

    Dorzo - Rechtserhaltende Benutzung einer Marke: Ergänzung einer Marke durch

    Soweit die Rechtsbeschwerde damit zu begründen sucht, der Widersprechende habe die Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form benutzt, wird diese Auffassung durch die von der Rechtsbeschwerde hierfür in Anspruch genommene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH; Urteil vom 18. April 2013 - C-12/12, GRUR 2013, 722 = WRP 2013, 761 - Stofffähnchen; Urteil vom 18. Juli 2013 - C-252/12, GRUR 2013, 922 = WRP 2013, 1314 - Specsavers) nicht gestützt.

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Unterschiede zwischen der Form, in der die Marke benutzt wird, und der Form, in der sie eingetragen wurde, die Unterscheidungskraft der Marke, wie sie eingetragen wurde, nicht verändern darf (EuGH, GRUR 2013, 922 Rn. 26, 31 - Specsavers unter Hinweis auf EuGH, GRUR 2013, 722 Rn. 35 - Stofffähnchen).

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

    Er hat jedoch klargestellt, dass es in beiden Fällen erforderlich ist, dass die beteiligten Verkehrskreise allein die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung tatsächlich als von einem bestimmten Unternehmen stammend wahrnehmen (Urteil Nestlé, C-353/03, EU:C:2005:432, Rn. 30, sowie - im Rahmen der Verordnung Nr. 40/94, deren Art. 7 Abs. 3 im Wesentlichen mit Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95 übereinstimmt - Urteil Colloseum Holding, C-12/12, EU:C:2013:253, Rn. 27).

    Mithin besteht unabhängig davon, ob die Benutzung ein Zeichen als Teil einer eingetragenen Marke oder in Verbindung mit dieser betrifft, die wesentliche Voraussetzung darin, dass das Zeichen, dessen Eintragung als Marke beantragt wird, infolge dieser Benutzung die Waren, auf die es sich bezieht, bei den beteiligten Verkehrskreisen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Colloseum Holding, C-12/12, EU:C:2013:253, Rn. 28).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-84/17

    Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat

    Zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass die Anforderungen an die Prüfung der ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1), der unverändert als Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 1 in die Verordnung Nr. 207/2009 übernommen wurde, denen entsprechen, die für den Erwerb der Unterscheidungskraft eines Zeichens infolge seiner Benutzung im Hinblick auf dessen Eintragung im Sinne von Art. 7 Abs. 3 dieser Verordnung gelten (Urteil vom 18. April 2013, Colloseum Holding, C-12/12, EU:C:2013:253, Rn. 34).

    Jedoch betrifft, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 19. Dezember 2012, Leno Merken (C-149/11, EU:C:2012:816), ergangen ist - in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass für die Beurteilung, ob eine "ernsthafte Benutzung in der Gemeinschaft" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 vorliegt, die Grenzen der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten außer Betracht zu lassen sind - das Urteil vom 18. April 2013, Colloseum Holding (C-12/12, EU:C:2013:253), nicht die zur Beurteilung der ernsthaften Benutzung im Sinne dieser Bestimmung maßgebliche geografische Ausdehnung, sondern die Frage, ob die Voraussetzung der ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne dieser Bestimmung als erfüllt angesehen werden kann, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlangt hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.

    34 des Urteils vom 18. April 2013, Colloseum Holding (C-12/12, EU:C:2013:253), ist somit nicht so zu verstehen, dass die Anforderungen an die Beurteilung der Größe des Gebiets, von deren Einhaltung die Eintragung einer Marke wegen ihrer Verkehrsdurchsetzung abhängt, denen entsprechen, von deren Einhaltung die Erhaltung der Rechte des Inhabers einer eingetragenen Marke abhängt.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-252/12

    Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 erfüllt sein kann, wenn die Marke nur vermittels einer anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind, sofern die Marke weiterhin als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Ware wahrgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Colloseum Holding, C-12/12, Randnrn.
  • EuG, 19.06.2019 - T-307/17

    adidas/ EUIPO - Shoe Branding Europe (Représentation de trois bandes parallèles)

    Deshalb ist in Bezug auf die Formen der Benutzung davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Prüfung der ernsthaften Benutzung einer Marke denen entsprechen, die für den Erwerb der Unterscheidungskraft eines Zeichens durch Benutzung im Hinblick auf dessen Eintragung gelten (Urteil vom 18. April 2013, Colloseum Holding, C-12/12, EU:C:2013:253, Rn. 33 und 34; vgl. auch in diesem Sinne entsprechend Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Nestlé, C-353/03, EU:C:2005:61, Nr. 24).
  • OLG Hamm, 24.01.2019 - 4 U 42/18

    Wortmarke Felsquellwasser

    Die Benutzungsform eines Zeichens, die zu einer Markeneintragung wegen Verkehrsdurchsetzung geführt hat, muss auch nach der Markeneintragung als rechtserhaltende Benutzung anerkannt werden (Anschluss an EuGH, GRUR 2013, 722).

    Entscheidend ist vielmehr - worauf die Beklagte (erstmals) in der Berufungsinstanz zutreffend hingewiesen hat - der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, zu den Gemeinschaftsmarken (für die nationale deutsche Marke kann nichts anderes gelten) entwickelte Grundsatz, dass eine Benutzungsform eines Zeichens, die zu einer Markeneintragung wegen Verkehrsdurchsetzung geführt hat, auch nach der Markeneintragung als rechtserhaltende Benutzung anerkannt werden muss (EuGH, GRUR 2013, 722 [Rdnr. 33]; ebenso OLG Köln, Urteil vom 28.03.2014 - 6 U 162/13 - , dort Rdnr. 15; vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 26 Rdnr. 29).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

    Sie ermöglicht es, die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu identifizieren und damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. April 2013, Colloseum Holding, C-12/12, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Frankfurt/Main, 02.11.2017 - 3 O 86/17

    Zur Frage der Benutzung eines Zeichens durch ein Kombinationszeichen mit

  • EuG, 15.07.2015 - T-215/13

    Deutsche Rockwool Mineralwoll / OHMI - Recticel (λ)

  • EuG, 26.10.2022 - T-273/21

    The Topps Company/ EUIPO - Bilkiewicz (Forme d'un biberon)

  • EuG, 23.09.2020 - T-796/16

    CEDC International/ EUIPO - Underberg (Forme d'un brin d'herbe dans une

  • EuG, 07.12.2017 - T-61/16

    Coca-Cola kann der Eintragung des Zeichens "Master" widersprechen, das für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1

  • LG München I, 16.03.2021 - 33 O 887/20

    Überwiegend erfolglose Verfallsklage gegen Buchstaben-Marken eines

  • EuG, 24.09.2015 - T-211/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un four) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 29.11.2023 - T-19/22

    Piaggio & C./ EUIPO - Zhejiang Zhongneng Industry Group (Forme d'un scooter)

  • EuG, 24.09.2015 - T-317/14

    Klement / OHMI - Bullerjan (Forme d'un fourneau) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 17.01.2018 - T-68/16

    Deichmann/ EUIPO - Munich (Représentation d'une croix sur le côté d'une chaussure

  • EuGH, 06.06.2019 - C-223/18

    Deichmann/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

  • LG München I, 16.04.2019 - 33 O 2323/19

    Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit

  • BPatG, 17.09.2014 - 29 W (pat) 553/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "EOS 22/eos/EOS (Wort-Bildmarke)" -

  • EuG, 24.10.2018 - T-261/17

    Bayer/ EUIPO - Uni-Pharma (SALOSPIR) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 06.12.2018 - T-638/16

    Deichmann/ EUIPO - Vans (Représentation de lignes sur une chaussure) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2017 - C-501/15

    EUIPO / Cactus

  • EuG, 26.06.2019 - T-117/18

    Agencja Wydawnicza Technopol/ EUIPO (200 PANORAMICZNYCH) - Unionsmarke -

  • EuG, 24.09.2019 - T-13/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EUIPO - Confédération nationale du Crédit mutuel (Crédit

  • EuG, 07.12.2017 - T-332/16

    Colgate-Palmolive / EUIPO (360°)

  • EuG, 07.12.2017 - T-333/16

    Colgate-Palmolive / EUIPO (360°) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

  • EuG, 23.01.2014 - T-551/12

    Coppenrath-Verlag / OHMI - Sembella (Rebella) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 29.03.2017 - T-638/15

    Alcohol Countermeasure Systems (International) / EUIPO - Lion Laboratories

  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 513/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "the fantastic world of bottles" - fehlende

  • EuG, 10.10.2018 - T-24/17

    LA Superquimica / EUIPO - D-Tack (D-TACK)

  • LG Düsseldorf, 08.03.2017 - 2a O 311/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Wort-/Bildmarke "Flasche mit

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