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   BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12   

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https://dejure.org/2013,16639
BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12 (https://dejure.org/2013,16639)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - X ZR 21/12 (https://dejure.org/2013,16639)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12 (https://dejure.org/2013,16639)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Walzstraße

    § 83 Abs 1 PatG, § 116 Abs 2 PatG, § 117 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO
    Patentnichtigkeitsverfahren: Erforderlichkeit des Vortrags weiterer Angriffsmittel durch den Nichtigkeitskläger; Zulässigkeit der erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachten Verteidigung eines Patents mit einer geänderten Fassung - Walzstraße

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veranlassung eines Nichtigkeitsklägers zum Vortragen weiterer Angriffsmittel bei aus einem durch das Patentgericht erteilten Hinweis erkennbarer Folge der Argumentation des Klägers

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erforderlichkeit des Vortrags weiterer Angriffsmittel durch den Nichtigkeitskläger; Zulässigkeit der erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachten Verteidigung eines Patents mit einer geänderten Fassung - Walzstraße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlassung eines Nichtigkeitsklägers zum Vortragen weiterer Angriffsmittel bei aus einem durch das Patentgericht erteilten Hinweis erkennbarer Folge der Argumentation des Klägers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Hinweis: Argumentation zutreffend: Kein weiteres Vorbringen nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit neuen Vortrags in der Berufung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Walzstraße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtigkeitskläger muss nach bestätigendem Hinweis des Patentgerichts keine weiteren Angriffsmittel vortragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 912
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12
    Lässt das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Nichtigkeitsklägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt in erster Instanz weitere Angriffsmittel vorzutragen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. August 2012, X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

    Lässt das Patentgericht in seinem Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Klägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt weitere Angriffsmittel vorzutragen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12
    Gegenstand der Beweiserhebung durch Zeugen sind Wahrnehmungen über vergangene - ausnahmsweise auch gegenwärtige - Tatsachen und Zustände (BGH, Urteil vom 18. März 1993 - IX ZR 198/92, NJW 1993, 1796, 1797).
  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergibt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

    Der Hinweis, den das Patentgericht nach § 83 Abs. 1 PatG gibt, dient unter anderem dazu, eine sachgerechte Fokussierung der Argumentation zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BGH, 23.04.2020 - X ZR 38/18

    Niederflurschienenfahrzeug

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend gekapselte

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Nichtigkeitskläger grundsätzlich nicht gehalten, den Angriff gegen die Patentfähigkeit auf alle denkbaren Gesichtspunkte zu stützen, wenn das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen lässt, dass es dessen Argumentation in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 15.02.2018 - X ZR 35/16

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Scharnier für eine Tür oder

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

    Sie ist deshalb insoweit ihrer Prozessförderungspflicht zum rechtzeitigen Vorbringen weiterer Verteidigungsmittel ohne Entschuldigung nicht nachgekommen (siehe hierzu nur BGH GRUR 2013, 912 - Walzstraße; GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; GRUR 2016, 1038 - Fahrzeugscheibe II; GRUR 2017, 148.
  • BGH, 03.09.2019 - X ZR 106/17

    Patentfähigkeit einer Kathetervorrichtung zur Behandlung schwer herzkranker

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BGH, 13.04.2017 - X ZR 23/15

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum lösbaren

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Nichtigkeitsbeklagter grundsätzlich nicht gehalten, das Streitpatent im Hinblick auf alle von dem Nichtigkeitskläger vorgelegten Entgegenhaltungen mit beschränkten Fassungen hilfsweise zu verteidigen, wenn das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen lässt, dass es die Rechtsbeständigkeit nur im Hinblick auf bestimmte der vorgelegten Entgegenhaltungen für nicht gegeben erachtet (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße; Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 31 - Analog-Digital- Wandler; vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 39 ff. - Fahrzeugscheibe II).
  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 21/17

    Patentfähigkeit eines Air-Conditioning-Systems zur Verwendung in einem Fahrzeug;

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn der Beklagte mit der Änderung einer von der erstinstanzlichen Beurteilung abweichenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt und den Gegenstand des Patents auf dasjenige einschränkt, was sich nach Auffassung des Patentgerichts schon aus der erteilten Fassung ergab (BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 57 - Walzstraße).
  • BPatG, 29.04.2015 - 4 Ni 26/13

    apparatus - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "apparatus (europäisches Patent)"

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