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   BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10   

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https://dejure.org/2014,9228
BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10 (https://dejure.org/2014,9228)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2014 - X ZR 139/10 (https://dejure.org/2014,9228)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2014 - X ZR 139/10 (https://dejure.org/2014,9228)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der erfinderischen Tätigkeit bei einem Verfahren zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage für die Serienbeschichtung von Werkstücken - Farbversorgungssystem

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maschinenbautechnische Lösung als ein generelles und für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des Ingenieurs; Verfahren zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage für die Serienbeschichtung von ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der erfinderischen Tätigkeit bei einem Verfahren zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage für die Serienbeschichtung von Werkstücken - Farbversorgungssystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Maschinenbautechnische Lösung als ein generelles und für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des Ingenieurs; Verfahren zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage für die Serienbeschichtung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der erfinderischen Tätigkeit bei einem Verfahren zur Farbversorgung einer Beschichtungsanlage für die Serienbeschichtung von Werkstücken - Farbversorgungssystem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine erfinderische Tätigkeit - Farbversorgungssystem

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine erfinderische Tätigkeit - Farbversorgungssystem

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Patentfähigkeit eines dem Fachmann naheliegenden Farbversorgungssystems

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Patentfähigkeit eines dem Fachmann naheliegenden Farbversorgungssystems

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 647
 
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Wird zitiert von ... (177)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
    Gehört eine maschinenbautechnische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Ingenieurs, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung vielmehr bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (vgl. zu ärztlichen Standardmaßnahmen BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13, juris Rn. 38 - Kollagenase I).
  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 = BlPMZ 2012, 260 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Die Annahme, dass der Fachmann Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung hatte, auch wenn ein konkretes Vorbild hierfür nicht aufgezeigt werden kann, setzt Feststellungen dazu voraus, dass diese Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen gehörte, dass sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und dass keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. März 2014, X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

    Sofern eine technische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings bereits dann bestehen, wenn es für ihre Anwendung zwar kein konkretes Vorbild gibt, sich aber die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, Mitt. 2018, 21 Rn. 113 - Spinfrequenz).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Vielmehr können Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebietes, insbesondere Ausbildungsgang und Ausbildungsstand der auf diesem Gebiet tätigen Fachleute zum Prioritätszeitpunkt und die auf dem technischen Fachgebiet übliche Vorgehensweise von Fachleuten bei der Entwicklung von Neuerungen, ebenso eine Rolle spielen wie technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstandes ergeben, nicht-technische Vorgaben, die geeignet sind, die Überlegungen des Fachmanns in eine bestimmte Richtung zu lenken, und umgekehrt Gesichtspunkte, die dem Fachmann Veranlassung geben könnten, die technische Entwicklung in eine andere, von der Erfindung wegweisende Richtung voranzutreiben (BGH, GRUR 2012, 378, 379 - Installiereinrichtung II; GRUR 2014, 647, 649 - Farbversorgungssystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2018, 13140, Rn. 47 - Trinkbehälteranordnung).
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