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   KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12   

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https://dejure.org/2014,26580
KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12 (https://dejure.org/2014,26580)
KG, Entscheidung vom 12.08.2014 - 5 U 2/12 (https://dejure.org/2014,26580)
KG, Entscheidung vom 12. August 2014 - 5 U 2/12 (https://dejure.org/2014,26580)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

  • webshoprecht.de

    Gesonderte Ausweisung der anfallenden Steuern und Gebühren bei Flugreisen und formularmäßig vereinbartes Bearbeitungsentgelts für nicht angetretene oder stornierte Flüge

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    AirBerlin darf für stornierten Flug keine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR nehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Ausweisung von Steuern und Gebühren im Angebot eines Luftverkehrsunternehmens; Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts für nicht angetretene oder stornierte Flüge

  • kanzlei.biz

    Angabe von Endpreisen bei Flugreisen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Ausweisung von Steuern und Gebühren im Angebot eines Luftverkehrsunternehmens; Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts für nicht angetretene oder stornierte Flüge

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Ausweisung von Steuern und Gebühren im Angebot eines Luftverkehrsunternehmens

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angabe von Steuern und Gebühren und Bearbeitungsentgelt in AGB bei Flugreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Air Berlin darf kein Bearbeitungsentgelt für Stornierung von Flügen verlangen und muss Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis richtig ausweisen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt bei Flugstornierung

  • zeit.de (Pressemeldung, 23.09.2014)

    Fluggesellschaften dürfen für Stornierungen keine Gebühren verlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bearbeitungsentgelt für die Flugstornierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flugstornierung und das Bearbeitungsentgelt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt von 25,- EUR bei AirBerlin-Flugstornierung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besondere Stornogebühren für nicht angetretene Flüge sind unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft darf bei Flug-Storno nicht doppelt kassieren

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 395
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Vertragliche Kalkulationen und Abrechnungen sind auch bei der Durchführung eines Vertrages vertragliche Nebenpflichten, deren Kosten in die (allgemeinen) Gemeinkosten und damit in den frei geforderten Preis einzurechnen sind (vergleiche BGH, NJW 2000, 651 , juris Rn. 16; NJW 1991, 1953 , juris Rn. 22; NJW 2009, 3570 TZ.

    17; NJW 2000, 651 , juris Rn. 16).

    Es ist der Beklagten ohne weiteres möglich, diesen Bearbeitungsaufwand einer Stornierung als Teil ihrer (allgemeinen) Gemeinkosten von vornherein pauschal in ihren Flugpreis einzuberechnen (vergleiche BGH, NJW 2000, 651 , juris Rn. 16; NJW 1991, 1953 , juris Rn. 22; NJW 2009, 3570 TZ.

    17; NJW 2000, 651 , juris Rn. 16).

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05

    Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Dass § 649 Satz 2 BGB dem Unternehmer auch im Fall einer nicht vollständigen Ausführung des Werkvertrages die volle "Vergütung" (mit den dargestellten Abzügen) zuspricht, ist daher lediglich durch das Ziel des Gesetzes zu erklären, seinen Anspruch zu beschränken (BGH, NJW 2008, 1522 TZ. 20).

    Soweit noch keine Teilleistung erbracht ist, fällt bei einer Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB keine Vergütung an, sondern nur eine Entschädigung, für die keine Umsatzsteuer angesetzt werden darf (BGH, NJW 2008, 1522 TZ. 18 ff; NJW 2011, 1154 TZ. 32).

    Vorliegend geht es im Falle des Stornos einer Flugreise - wie erörtert - um die Regelung einer Entschädigung (vergleiche BGH, NJW 2008, 1522 , juris Rn. 19 f).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Der Kläger hat - wie sich aus der Formulierung "wie geschehen in einer Bildschirmdarstellung - Anlage Antrag" ergibt - nur eine Verurteilung im Umfang der konkreten Verletzungsform beantragt und zugesprochen erhalten (vergleiche etwa BGH, GRUR 2011, 340 TZ 24 - Irische Butter).

    Der vorangestellte abstrahierende Einleitungssatz "im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf der Internetseite mit der Adresse www.a####### bei der Darstellung der Preise für Flüge unter der Bezeichnung "Steuern und Gebühren" Beträge auszuweisen, die nicht den tatsächlich von der Beklagten zu entrichtenden Abgaben entsprechen" beschreibt nur die konkrete Verletzungsform näher und enthält insoweit eine jedenfalls unschädliche Überbestimmung (BGH, GRUR 2011, 340, TZ 24 - Irische Butter; GRUR 2006, 164 TZ 14 - Aktivierungskosten II; GRUR 2002, 177 juris Rn. 30 - Jubiläumsschnäppchen).

    Bei auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Unterlassungsanträgen ist es Sache des Beklagten, Wege zu finden, die aus dem Verbot herausführen (BGH, GRUR 2011, 340 TZ 27 - Irische Butter).

  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 11/84

    Zahlungspflicht bei krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Flugbuchung -

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Vorliegend enthält § 649 Satz 2 BGB eine solche Preisvorschrift (vergleiche schon BGH, NJW 1985, 633 , juris Rn. 12 zur Regelung der Rücktrittskosten bei einer Flugreise).

    Es entspricht deshalb der Rechtsprechung des BGH (NJW 1985, 633 , juris Rn. 12 ff), AGB-Regelungen zu den Rücktrittskosten bei einer Flugreise uneingeschränkt einer Inhaltskontrolle zu unterwerfen (vergleiche auch OLG Dresden, NJW-RR 2012, 1134 , juris Rn. 49 ff sowie AG Köln, Urteil vom 26.4.2010, 142 C4 145/09, juris Rn. 20 ff, jeweils zu Stornierungsgebühren einer Reiseveranstalterin).

  • BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Vertragliche Kalkulationen und Abrechnungen sind auch bei der Durchführung eines Vertrages vertragliche Nebenpflichten, deren Kosten in die (allgemeinen) Gemeinkosten und damit in den frei geforderten Preis einzurechnen sind (vergleiche BGH, NJW 2000, 651 , juris Rn. 16; NJW 1991, 1953 , juris Rn. 22; NJW 2009, 3570 TZ.

    Es ist der Beklagten ohne weiteres möglich, diesen Bearbeitungsaufwand einer Stornierung als Teil ihrer (allgemeinen) Gemeinkosten von vornherein pauschal in ihren Flugpreis einzuberechnen (vergleiche BGH, NJW 2000, 651 , juris Rn. 16; NJW 1991, 1953 , juris Rn. 22; NJW 2009, 3570 TZ.

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Auch die Entscheidung des BGH zum Ausschluss des Rechts eines Flugreisenden, die geschuldete Beförderungsleistung (mit Zwischenlandungen) nur teilweise in Anspruch zu nehmen (BGH, NJW 2010, 1958 TZ. 19 ff), steht der Kontrollfähigkeit der streitgegenständlichen Klausel nicht entgegen.

    Eine Aussage zur inhaltlichen Überprüfbarkeit der Tarifbedingungen wird damit nicht getroffen und eine inhaltliche Kontrolle nach den hierfür maßgeblichen nationalen Vorschriften nicht eingeschränkt (BGH, NJW 2010, 1958 TZ. 37).

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Solche (Preis-) Nebenabreden werden durch § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der AGB-Kontrolle entzogen (BGH, NJW 2011, 2640 TZ. 19, zu Kontoführungsgebühren bei Privatkrediten).

    Darüber hinaus unterfallen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Entgelt gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle, wenn damit von Rechtsvorschriften abgewichen wird (vergleiche hierzu etwa BGH, NJW 2011, 2640 TZ. 19 mwN).

  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 13 U 712/10

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Betriebsgefahr bei deutlicher Überschreitung

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Dies gilt im Übrigen auch für AGB-Regelungen zu pauschalen Gebühren im Baurecht (vergleiche BGH, NJW 2006, 2551 , juris Rn. 18 ff; NJW 2011, 1154 TZ. 25).

    Soweit noch keine Teilleistung erbracht ist, fällt bei einer Kündigung nach § 649 Satz 1 BGB keine Vergütung an, sondern nur eine Entschädigung, für die keine Umsatzsteuer angesetzt werden darf (BGH, NJW 2008, 1522 TZ. 18 ff; NJW 2011, 1154 TZ. 32).

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Für den Zeitaufwand des Geschädigten bei der außergerichtlichen Abwicklung von Schadensersatzansprüchen besteht keine Ersatzpflicht (BGH, NJW 1976, 1256 ; NJW 1977, 35; NJW 1980, 119; NJW 1995, 446 ; NJW 1996, 922; Palandt/Grüneberg, BGB , 73. Auflage, § 249 Rn. 59, 68).
  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

    Auszug aus KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
    Für den Zeitaufwand des Geschädigten bei der außergerichtlichen Abwicklung von Schadensersatzansprüchen besteht keine Ersatzpflicht (BGH, NJW 1976, 1256 ; NJW 1977, 35; NJW 1980, 119; NJW 1995, 446 ; NJW 1996, 922; Palandt/Grüneberg, BGB , 73. Auflage, § 249 Rn. 59, 68).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

  • BGH, 27.04.2006 - VII ZR 175/05

    Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes nach Kündigung eines

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

  • BGH, 16.07.2013 - XI ZR 260/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Inhaltskontrolle für

  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99

    "SOOOO... BILLIG!"?

  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 253/00

    Gesamtpreisangebot

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 81/11

    Wettbewerbsverstoß: Automatische Aufnahme von Versicherungsleistungen in die

  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 29/12

    Buchungssystem

  • LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10

    Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Die gegen das Urteil des Landgerichts gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (KG, GRUR 2015, 395 = WRP 2015, 223).
  • LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 24 S 138/16

    Zur Kündigung des Luftbeförderungsvertrags durch den Fluggast

    § 23 Abs. 1 S. 3 Luftverkehrsdienste VO soll das Luftverkehrsunternehmen bereits vor Vertragsschluss zwingen, die Preiszusammensetzung endgültig, transparent und nachprüfbar festzulegen (vgl. KG, Urt. 12.8.14, Az. 5 U 2/12, zit. nach juris).
  • AG Köln, 04.04.2016 - 142 C 238/15

    Ausschluss des Kündigungsrechtes des Fluggastes hinsichtlich Wirksamkeit;

    Die Möglichkeit unter mehreren Flugtarifen zu wählen, führt vielmehr nur dazu, dass alle zur Wahl stehenden Tarife der gesonderten Klauselprüfung unterliegen (KG Berlin, Urteil vom 12. August 2014 - 5 U 2/12 -, zitiert nach juris).
  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 249/22

    Erstattung von im Flugpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte bei

    Weiterhin erklärte das Kammergericht bereits mit Urteil vom 12.08.2014 (Az. 5 U 2/12), eine Klausel von Air Berlin für unwirksam, die eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR nicht einmal pro Strecke, sondern bloß pro Buchung (!) und Passagier festsetzte.
  • KG, 03.09.2020 - 23 U 34/16

    Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

    Ohne die Kenntnis, inwieweit die Posten, die erhöht werden, bereits Bestandteil des Endpreises waren, sind die Kunden aber weder in der Lage, bei der Prüfung des Angebots die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen effektiv zu vergleichen noch bei Geltendmachung der Erhöhung deren Berechtigung zu überprüfen (vgl. KG Urteil vom 12.08.2014 - 5 U 2/12 - Rn.63).
  • AG Köln, 31.05.2016 - 133 C 56/15

    Freies Kündigungsrecht kann formularmäßig nicht ausgeschlossen werden!

    Grund dafür ist, dass jede Fluggesellschaft auch so genannte Low Cost Carrier die Kosten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten bei ihrer Preisgestaltung zu berücksichtigen haben und sie nicht dadurch umgehen können, dass sie in einem teureren "Flex-Tarif" die Möglichkeit einer freien Kündbarkeit ausdrücklich gewähren (so in einem vergleichbaren Fall auch Kammergericht Berlin, Urt. v. 12.08.2014 - 5 U 2/12).
  • LG Berlin, 28.04.2015 - 16 O 175/14

    Angabe von Flugpreisen im Internet: Anforderungen an den Ausweis der

    Jedenfalls sind die im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Flugpreise "unvermeidbaren" und "unvorhersehbaren" Gebühren anzugeben (vgl. KG, Urteil vom 12.08.2014 - 5 U 2/12 -, Seite 8 f., vorgelegt als Anlage K 7).
  • LG Memmingen, 25.09.2023 - 35 O 1528/21

    Anspruch auf Rückerstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren für nicht

    Eine Verwaltungsgebuhr, die in der Praxis jegliche Ruckerstattungsanspruche der vorliegenden Art ausschließen wurde, ist nach Ansicht des Gerichts aufgrund unangemessener Benachteiligung der Flugkunden gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2020, Az 2-24 O 100/19, LG Kleve, Urteil vom 14.10.2020, 2 O 252/19, AG Erding, Urteile vom 24.07.2019 (Az 3 C 5140/18) sowie vom 25.03.2020 (Az. 17 C 4963/19)) Weiterhin erklarte das Kammergericht bereits mit Urteil vom 12.08.2014 (Az. 5 U 2/12), eine Klausel von Air Berlin für unwirksam, die eine Bearbeitungsgebuhr von 25,- EUR nicht einmal pro Strecke, sondern bloß pro Buchung (!) und Passagier festsetzte Nachdem der BGH ein Vorabentscheidungsverfahren hierzu angestrengt hatte (BGH, Beschluss vom 21.04.2016, Az. I ZR 220/14), bestätigte der EuGH mit Entscheidung vom 06.07.2017 (C-290/16), auch die Europarechtskonformitat des zitierten Kammergerichtsurteils (vgl. zu allem LG Memmingen Endurteil v 28.9.2022 - 13 S 249/22, BeckRS 2022, 30391 Rn. 17, beck-online).
  • LG Memmingen, 28.09.2022 - 13 S 676/22

    Estattung von Flugnebenkosten nach Nichtantritt des Fluges

    Weiterhin erklärte das Kammergericht bereits mit Urteil vom 12.08.2014 (Az. 5 U 2/12), eine Klausel von Air Berlin für unwirksam, die eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR nicht einmal pro Strecke, sondern bloß pro Buchung (!) und Passagier festsetzte.
  • LG Berlin, 26.06.2015 - 15 O 367/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Angabepflicht für eine Flughafengebühr in einem

    Das Kammergericht hat zum Regelungsgehalt der Vorschrift in seiner Entscheidung "Stornogebühr bei Spartarif" (GRUR 2015, 395 Rn. 48ff.) ausgeführt:.
  • AG Hamburg, 07.11.2016 - 25b C 41/16

    Flugbeförderungsvertrag: Rechtliche Einordnung; Wirksamkeit der formularmäßigen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.12.2014 - 203 C 320/14

    Anspruch auf Erstattung auch gezahlter Gebühren für eine Sitzplatzreservierung im

  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.12.2014 - 203 C 222/14

    Unwirksamkeit der AGB einer Fluggesellschaft wegen irreführender Angaben zum

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