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   OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16   

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https://dejure.org/2016,32740
OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2016,32740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2016 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2016,32740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2016 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2016,32740)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

  • damm-legal.de

    Auslegung des Unterlassungstenors hinsichtlich des Vertriebs von Produkten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

  • online-und-recht.de

    Keine Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners

  • Betriebs-Berater

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

  • kanzlei.biz

    Keine Rückrufpflicht bei bereits in Verkehr gebrachten Produkten

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Notarielle Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Unterlassungstenor; Unterlassung; Rückruf

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Umfang der Pflicht zur Unterlassung des Vertriebs von Produkten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Unterlassungstenors hinsichtlich des Vertriebs von Produkten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsgebot verpflichtet nicht zum Rückruf

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Unterlassungsverfügung hinsichtlich des Vertriebs von Produkten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht = Rückrufpflicht?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Keine Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners - oder doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Ein auf den Vertrieb von Produkten gerichteter Unterlassungstenor umfasst nicht die Verpflichtung des Schuldners, diese Produkte von Händlern, die nicht in seine Vertriebsstruktur eingegliedert sind, zurückzurufen (Abgrenzung zu BGH GRUR 2016, 720 [BGH 19.11.2015 - I ZR 109/14] - HOT SOX).

    Vielmehr obliege der Schuldnerin auch, die bereits an den Großhandel ausgelieferten Produkte zurückzurufen (BGH GRUR 2016, 720 Rn. 35 [BGH 19.11.2015 - I ZR 109/14] - HOT SOX).

    Es macht ihn nicht zum Garanten dafür, dass Dritte keine Rechtsverstöße begehen (vgl. Goldmann, Anm. zu BGH GRUR 2016, 720 [BGH 19.11.2015 - I ZR 109/14] - HOT SOX).

  • OLG Zweibrücken, 25.05.1999 - 3 W 114/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Dies gelte selbst dann, wenn die Abnehmer nicht in die Vertriebsorganisation der Schuldnerin eingebunden wären (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; KG WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl. § 12 Rn. 6.7; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., 57. Kap., Rn. 26c).
  • OLG Hamburg, 31.03.2003 - 3 W 15/03
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Nach der Gegenansicht kann der Unterlassungsschuldner nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der - nicht in die eigene Vertriebsstruktur eingegliederte - Großhandel, der vor Zustellung der einstweiligen Verfügung beliefert worden ist, weiterhin Produkte ausgeliefert hat, die von dem Verbot umfasst sind (OLG Hamburg, Beschl. v. 31.3.2003 - 3 W 15/03, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 30.1.2007 - 6 U 48/06, juris; Senat, Beschl. v. 1.3.2005, 6 W 70/05, unveröffentlicht).
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08

    Handlungspflichten nach Vertriebsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Dies gelte selbst dann, wenn die Abnehmer nicht in die Vertriebsorganisation der Schuldnerin eingebunden wären (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; KG WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl. § 12 Rn. 6.7; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., 57. Kap., Rn. 26c).
  • KG, 16.02.1998 - 25 W 6034/97

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes für mehrere Verstöße gegen ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Dies gelte selbst dann, wenn die Abnehmer nicht in die Vertriebsorganisation der Schuldnerin eingebunden wären (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; KG WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl. § 12 Rn. 6.7; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., 57. Kap., Rn. 26c).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2005 - 6 W 70/05

    Bemessung der Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Nach der Gegenansicht kann der Unterlassungsschuldner nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der - nicht in die eigene Vertriebsstruktur eingegliederte - Großhandel, der vor Zustellung der einstweiligen Verfügung beliefert worden ist, weiterhin Produkte ausgeliefert hat, die von dem Verbot umfasst sind (OLG Hamburg, Beschl. v. 31.3.2003 - 3 W 15/03, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 30.1.2007 - 6 U 48/06, juris; Senat, Beschl. v. 1.3.2005, 6 W 70/05, unveröffentlicht).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 6 U 48/06

    Vertragsstrafenvereinbarung: Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16
    Nach der Gegenansicht kann der Unterlassungsschuldner nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der - nicht in die eigene Vertriebsstruktur eingegliederte - Großhandel, der vor Zustellung der einstweiligen Verfügung beliefert worden ist, weiterhin Produkte ausgeliefert hat, die von dem Verbot umfasst sind (OLG Hamburg, Beschl. v. 31.3.2003 - 3 W 15/03, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 30.1.2007 - 6 U 48/06, juris; Senat, Beschl. v. 1.3.2005, 6 W 70/05, unveröffentlicht).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin hat zur Zurückweisung des Vollstreckungsantrags geführt (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2016, 1319 = WRP 2017, 98).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zum Rückruf von Produkten bzw. zur

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 19.9.2016 den Vollstreckungsantrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2016, 1319 = WRP 2017, 98 [BGH 21.04.2016 - I ZR 100/15] ).
  • OLG Hamburg, 30.01.2017 - 3 W 3/17

    Sonnenschutzmittel - Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches

    Diese Rechtsansicht werde durch die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR 2016, 1319 - Quarantäne-Buchung) bestätigt.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
    Damit überspannt die Kammer die Anforderungen an die vom Unterlassungsschuldner zu ergreifenden Maßnahmen und verkennt, dass das Unterlassungsgebot nur an den Schuldner selbst gerichtet ist; es macht ihn nicht zum Garanten dafür, dass Dritte keine Rechtsverstöße begehen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. September 2016, Az.: 6 W 74/16, zitiert nach juris, Rn. 19 mit Hinweis auf Goldmann, Anm. zu BGH, Urteil vom 19. November 2015, Az.: I ZR 109/14, GRUR 2016, 720 - 722 - HOT SOX ).
  • LG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 3 O 276/17

    Zur Informationspflicht von Abnehmern nach Vertrag und Markenrecht

    Der Anspruch der Klägerin ergibt sich auch nicht aus Art. 9, 130 f. UMV unter Zugrundelegung der Grundsätze der BGH-Entscheidungen "RESCUE-Tropfen" (BGH GRUR 2017, 208), "HOT SOX" (BGH GRUR 2016, 720 [BGH 19.11.2015 - I ZR 109/14] ) oder "Quarantäne-Buchung" (BGH, Beschl. v. 11.10.2017 - I ZB 96/16, BeckRS 2017, 140640; zuvor OLG Frankfurt a.M. GRUR 2016, 1319 - Quarantäne-Buchung).
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