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   BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14   

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BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14 (https://dejure.org/2016,1788)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - I ZB 102/14 (https://dejure.org/2016,1788)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14 (https://dejure.org/2016,1788)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a Abs 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 775 Nr 1 ZPO, § 776 S 1 ZPO, § 78 Abs 1 S 4 AMG
    Zwangsvollstreckungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Rabattgewährung durch eine niederländische Versandapotheke: Aufhebung von Ordnungsgeldbeschlüssen in Ansehung der Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden, zeitlich beschränkten Erledigterklärung der ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erledigungserklärung wirkt sich nicht zwangsläufig auf vorherige Vollstreckungsmaßnahmen in einem Unterlassungsverfahren aus

  • IWW

    § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, § 91a ZPO, § 776 Satz 1 ZPO, § 775 Nr. 1, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, Art. 34 AEUV, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Prüfung der Reichweite einer durch die Parteien bei einer Unterlassungsklage übereinstimmend erklärten Erledigungserklärung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Rabattgewährung durch eine niederländische Versandapotheke: Aufhebung von Ordnungsgeldbeschlüssen in Ansehung der Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden, zeitlich beschränkten Erledigterklärung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1
    Gerichtliche Prüfung der Reichweite einer durch die Parteien bei einer Unterlassungsklage übereinstimmend erklärten Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1
    Gerichtliche Prüfung der Reichweite einer durch die Parteien bei einer Unterlassungsklage übereinstimmend erklärten Erledigungserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigungserklärung bei Unterlassungsklagen gilt nicht ohne Weiteres für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erledigungserklärung in Unterlassungsklage

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Prüfungsumfang bei übereinstimmender Erledigungserklärung bei einer Unterlassungsklage nach einer Gesetzesänderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigungserklärung - und die zwischenzeitliche Zwangsvollstreckung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungsumfang bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach einer Gesetzesänderung bei einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 411
  • GRUR 2016, 421
  • WM 2016, 1190
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    a) Eine solche Beschränkung der Erklärung ist rechtlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 344 f. - Euro-Einführungsrabatt).

    Es hat dabei zutreffend angenommen, dass nicht allein der Wortlaut der Erklärung maßgebend ist, sondern der erklärte Wille auch aus den Begleitumständen und insbesondere aus der Interessenlage hervorgehen kann, wobei im Zweifel dasjenige gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGHZ 156, 335, 346 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VI ZR 244/07, GRUR 2009, 83 Rn. 11 = WRP 2009, 71; Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 296/13, juris Rn. 8, jeweils mwN).

    Es hat in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen, dass die Ordnungsmittel einen repressiven, das heißt strafähnlichen Sanktionscharakter haben (vgl. BGHZ 156, 335, 345 f. - Euro-Einführungsrabatt, mwN).

    Nach der Senatsrechtsprechung ist schon bei nur gestellten Ordnungsmittelanträgen in der Regel davon auszugehen, dass eine Erledigungserklärung nur für die Zukunft gelten und daher einen bereits erwirkten Unterlassungstitel als Grundlage für die Vollstreckung wegen zurückliegender Zuwiderhandlungen nicht in Frage stellen soll (vgl. BGHZ 156, 335, 346 - Euro-Einführungsrabatt).

    b) Allerdings hat der Senat angenommen, dass nach einer auf die Zukunft beschränkten Erledigungserklärung der Unterlassungsanspruch für die Vergangenheit anhängig bleiben und über ihn eine Entscheidung ergehen kann (BGHZ 156, 335, 345 - Euro-Einführungsrabatt).

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 120/09

    Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Zuvor habe die Schuldnerin stets den Standpunkt vertreten, dass der Anwendung dieser Gesetze auf im Wege des Versandhandels aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland eingeführte Arzneimittel das primäre Unionsrecht entgegenstehe (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 120/09, PharmR 2014, 257).

    Zwar kann die für den Verletzungsunterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr ohne Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung wegfallen, wenn der Verstoß unter der Geltung einer zweifelhaften Rechtslage erfolgt ist, die Zweifel aber durch eine Gesetzesänderung beseitigt worden sind und deshalb nunmehr außer Frage steht, dass das beanstandete Verhalten verboten ist (BGH, PharmR 2014, 257 Rn. 13 mwN).

    Das Landgericht hat daher im vorliegenden Vollstreckungsverfahren mit Recht darauf hingewiesen, dass die Wiederholungsgefahr im Ausgangsverfahren erst durch die von der Schuldnerin in der Revisionsverhandlung am 9. Oktober 2013 - in Widerspruch zu ihrem bis dahin vertretenen Rechtsstandpunkt - abgegebene Erklärung, sie werde sich an die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG getroffene Regelung halten, weggefallen ist (vgl. BGH, PharmR 2014, 257 Rn. 13).

    Da er diese Frage bejaht hat, hat er die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO der Beklagten auferlegt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 120/09, juris Rn. 7 und 13).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Es hat dabei zutreffend angenommen, dass nicht allein der Wortlaut der Erklärung maßgebend ist, sondern der erklärte Wille auch aus den Begleitumständen und insbesondere aus der Interessenlage hervorgehen kann, wobei im Zweifel dasjenige gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGHZ 156, 335, 346 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VI ZR 244/07, GRUR 2009, 83 Rn. 11 = WRP 2009, 71; Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 296/13, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Der Senat hat dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in einem vergleichbar gelagerten Fall die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt (BGH, Beschluss vom 9. September 2010 - I ZR 72/08, GRUR 2010, 1130 = WRP 2010, 1485 - Sparen Sie beim Medikamentenkauf!).
  • OLG München, 13.10.2014 - 29 W 1474/14

    Zeitlicher Geltungsbereich der Erledigungserklärung hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 29 W 1474/14, GRUR-RR 2015, 87).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Es hat dabei zutreffend angenommen, dass nicht allein der Wortlaut der Erklärung maßgebend ist, sondern der erklärte Wille auch aus den Begleitumständen und insbesondere aus der Interessenlage hervorgehen kann, wobei im Zweifel dasjenige gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGHZ 156, 335, 346 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VI ZR 244/07, GRUR 2009, 83 Rn. 11 = WRP 2009, 71; Urteil vom 27. März 2015 - V ZR 296/13, juris Rn. 8, jeweils mwN).
  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat diese Frage mit Beschluss vom 22. August 2012 bejaht (BGHZ 194, 354).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Dabei ist im Zweifel das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BGH, Urteile vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO; vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, aaO unter II 1 a; vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, aaO Rn. 10; vom 21. Juni 2016 - II ZR 305/14, aaO; Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 50/13, NJW-RR 2015, 301 Rn. 10; vom 27. Januar 2015 - II ZR 191/13, juris Rn. 10; vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, WM 2016, 1190 Rn. 15; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, aaO Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

    Dabei ist im Zweifel das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BGH, Urteile vom 18. Juni 1996 - VI ZR 325/95, aaO; vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, aaO unter II 1 a; vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, aaO Rn. 10; vom 21. Juni 2016 - II ZR 305/14, aaO; Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 50/13, NJW-RR 2015, 301 Rn. 10; vom 27. Januar 2015 - II ZR 191/13, juris Rn. 10; vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, WM 2016, 1190 Rn. 15; vom 30. Mai 2017 - VIII ZB 15/17, aaO Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 54/17

    Aufhebung eines erlassenen Haftbefehls bei der Erbringung von Teilleistungen;

    Im Zweifel gilt dasjenige, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, GRUR 2016, 421 Rn. 15 = WRP 2016, 477 - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung, mwN).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen

    Über den prozessualen Anspruch kann dann weiterhin entschieden werden, soweit es um die Möglichkeit geht, das in einem bereits erwirkten Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot für die Vergangenheit durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 344 - Euro-Einführungsrabatt, mwN; Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, GRUR 2016, 421 Rn. 13 = WRP 2016, 477 - Erledigterklärung nach Gesetzesänderung).
  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14

    Auslegung des Klagebegehrens

    Bei der Auslegung des Klageantrags ist im Zweifel wegen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, MDR 2016, 411 Rn. 15; Beschluss vom 27. Januar 2015 - II ZR 191/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.04.2021 - II ZR 387/18

    Eine Vereinbarung über Ansprüche aus § 64 Satz 1 GmbHG aF unterliegt auch dann

    aa) Für die Auslegung der Erledigungserklärung ist der erklärte Wille maßgeblich, der sich auch aus den Begleitumständen und insbesondere aus der Interessenlage ergeben kann, wobei im Zweifel dasjenige gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, WM 2016, 1190 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 221/15

    Wettbewerbsverstoß: Unionsrechtliche Verpflichtung des Internethändlers zur

    Der Streitfall lässt sich in dieser Hinsicht nicht mit Fällen vergleichen, in denen der Senat vom Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgegangen ist, weil der Verstoß unter der Geltung einer zweifelhaften Rechtslage begangen worden ist, die Zweifel aber durch eine Gesetzesänderung beseitigt worden sind und deshalb nunmehr außer Frage steht, dass das beanstandete Verhalten verboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, GRUR 2016, 421 Rn. 17 = WRP 2016, 477 - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung, mwN).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Jedoch kommt dieser Verbrauchertäuschung aus normativen Gründen keine lauterkeitsrechtliche Bedeutung zu, ohne dass auf Rechtsänderungen (vgl. zu deren Bedeutung für einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 29/12, bei juris Rz. 14 - Buchungssystem II; BGH, Vorlagebeschluss vom 24. Januar 2013 - I ZR 171/10, GRUR 2013, bei juris Rz. 8 - Digibet I; BGH, Urteil vom 07. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346, bei juris Rz. 9 - Rufumleitung; s. ferner BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, bei juris - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung) abgestellt werden müsste.
  • OLG Brandenburg, 22.02.2019 - 4 U 8/17

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung vor

    Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern bei Interpretationsspielräumen schon wegen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör grundsätzlich dasjenige als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der Interessenlage des Erklärenden entspricht (BGH, Urteile vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, juris Rn. 11 und vom 01.08.2013 - VII ZR 268/11, juris Rn. 30 sowie Beschlüsse vom 20.01.2016 - I ZB 102/14, juris Rn. 15 und vom 27.01.2015 - II ZR 191/13, juris Rn. 10).
  • LAG Düsseldorf, 25.10.2023 - 12 Sa 262/23

    Vertragliches Wettbewerbsverbot; Nebentätigkeit; Unterlassung von Wettbewerb nach

    Über den prozessualen Anspruch kann vielmehr weiterhin entschieden werden, soweit es um die Möglichkeit geht, das in einem bereits erwirkten Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot für die Vergangenheit durchzusetzen (BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02, juris Rn. 35; s.a. BGH 20.01.2016 - I ZB 102/14, juris Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2017 - 6 W 51/17

    Verfahren bei Teilerledigungserklärung mit Wirkung nur für die Zukunft

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 4 U 74/19

    Wettbewerbswidrigkeit des Verlangens der Vorlage einer Originalvollmacht bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - L 11 KA 65/15

    Vertragsärztliches Honorar; Insolvenz des Arztes; Pfändungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 2 B 1299/21

    Nutzungsuntersagung; Zwangsgeldfestsetzung; Erledigung; erneute Androhung; aktive

  • OLG Brandenburg, 04.01.2019 - 4 U 48/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Auslegung und Zulässigkeit eines

  • AG Heidelberg, 01.03.2022 - 21 C 177/21

    Wurde Befristungsklausel nur "pro forma" in den Mietvertrag aufgenommen?

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 148/17

    Prozesserklärungen sind nach der Interessenlage auszulegen

  • OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 16 U 31/23

    Übereinstimmende Erledigung für die Zukunft nach Abgabe einer

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